Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 01.02.2017

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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17   

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VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17 (https://dejure.org/2017,18539)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2017 - 1 S 160/17 (https://dejure.org/2017,18539)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 1 S 160/17 (https://dejure.org/2017,18539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Tatsachen" als Grundlage der für den Erlass eines polizeigesetzlichen Aufenthaltsverbots anzustellenden Gefahrenprognose; Sog. Drittortauseinandersetzungen und dabei begangene Körperverletzungsdelikte als "Tatsachen"; Zugehörigkeit einer Person zu einer in der ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 11 GG
    Erlass eines Aufenthaltsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsverbot; Gefahrenprognose; Tatsachen; Fußballspiel; Heimspieltag; Ultra-Gruppe; Drittortauseinandersetzung; Stadion; Dreimonatsgrenze; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    "Tatsachen" als Grundlage der für den Erlass eines polizeigesetzlichen Aufenthaltsverbots anzustellenden Gefahrenprognose; Sog. Drittortauseinandersetzungen und dabei begangene Körperverletzungsdelikte als "Tatsachen"; Zugehörigkeit einer Person zu einer in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthalts- und Betretungsverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 783
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286; ähnl. Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 m.w.N.; Ruder a.a.O. Rn. 655; Trurnit, VBlBW 2009, 205 ).

    Allerdings können auch hierbei Indiztatsachen, d.h. indirekte Tatsachen, die für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien auf das Vorliegen einer anderen Tatsache schließen lassen, die Prognose künftiger Straftaten rechtfertigen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017, a.a.O.; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., F Rn. 462).

    Auch die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Gruppe - etwa einer in der Vergangenheit als gewaltbereit aufgefallenen Fußballfangruppe - kann grundsätzlich eine "Tatsache" darstellen, die für die Gefahrenprognose im Rahmen des § 27a Abs. 2 PolG zu berücksichtigen ist (vgl. insoweit HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017, a.a.O.).

    Eine solche Zugehörigkeit kann ein Aufenthaltsverbot gegenüber der Person jedenfalls dann rechtfertigen, wenn weitere (Indiz-)Tatsachen hinzutreten, etwa eigene Tatbeiträge dieser Person an vergangenen Gewalttätigkeiten, oder wenn sie bereits durch ihre Anwesenheit und Solidarisierung aus der Gruppe heraus begangene Straftaten unterstützt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017, a.a.O.).

    Allein aus der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergibt sich zwar kein Anhaltspunkt für eine Gefahrenprognose, zumal die Schwelle zur Beschuldigteneigenschaft relativ niedrig ist (vgl. insoweit HessVGH, Beschl. v.01.02.2017, a.a.O.; Stephan/Deger, a.a.O., 7. Aufl., § 27a Rn. 11).

  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 3074/14

    Aufenthalts- und Betretensverbote für Fußball-"Ultras"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25.09.2015 - 4 K 3074/14 - geändert, soweit das Verwaltungsgericht Nr. IV des Bescheids der Beklagten vom 19.09.2014 aufgehoben und festgestellt hat, dass das mit Nr. 1 dieses Bescheids angeordnete Aufenthalts- und Betretungsverbot rechtswidrig war.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25.09.2015 - 4 K 3074/14 - zu ändern, soweit das Verwaltungsgericht Nr. IV des Bescheids der Beklagten vom 19.09.2014 aufgehoben und festgestellt hat, dass das mit Nr. 1 dieses Bescheids angeordnete Aufenthalts- und Betretungsverbot rechtswidrig war, und die Klage insoweit abzuweisen.

    Im vorliegenden Fall ist der Kläger aber nicht nur durch wiederholte Drittortauseinandersetzungen aufgefallen (u.a. mit Schlägen gegen die Köpfe seiner Gegner, vgl. die polizeiliche Auswertung der sichergestellten Videoaufnahmen, Beiakte zu Bl. 229 d. VG-Akte 4 K 3074/14), sondern durch eine, wie gezeigt, vorsätzliche und wiederum in und aus der Gruppe heraus begangene Sachbeschädigung im Stadion selbst (vgl. das Lichtbild in der zweiten Beiakte zur VG-Akte).

    Das genannte Ermittlungsverfahren war erst wenige Tage zuvor durch eine Strafanzeige vom 10.09.2014 eingeleitet worden und es wurde erst im März 2015 - Monate nach dem Erlass der beanstandeten Verfügung und nach Ablauf des Aufenthaltsverbots - mit der genannten Begründung eingestellt (vgl. die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 05.03.2015 - 451 Js 32721/14 -, Beiakte zu Bl. 229 d. VG-Akte 4 K 3074/14).

  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Zur Abwehr solcher Gefahren ist es grundsätzlich gerechtfertigt, auch die Personen des Umfelds daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; ähnlich VG Hannover, Beschl. v. 25.07.2016 - 10 B 3186/16 - für Adressaten, die, ohne strafrechtlich verurteilt worden zu sein, bereits mehrfach in Zusammenhang mit fußballbezogener Gewalt polizeilich in Erscheinung getreten sind; zu den Grenzen Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 : Anhänger einer Fußballmannschaft zu sein, genügt allein nicht).

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).

    Abhängig von den Umständen des Einzelfalls mag es zutreffen, dass die Beteiligung an verabredeten Drittortschlägereien allein nicht den Schluss zulässt, der Betreffende werde auch im Umfeld von Stadien tätliche Auseinandersetzungen mit anderen suchen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 14.09.2009 - 5 K 2929/08 - juris und Beschl. v. 08.06.2006 - 5 K 2106/06 - VBlBW 2007, 67; VG Karlsruhe, Urt. v. 26.01.2009 - 3 K 1658/08 - juris).

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Ausgehend davon konnte die Beklagte annehmen, dass der Kläger im Jahr 2012 mehrfach zusammen mit Teilnehmern aus der Freiburger Ultraszene an Drittortauseinandersetzungen mit gegnerischen Fußballfans beteiligt war und dabei Körperverletzungsdelikte begangen hatte (s. zur Strafbarkeit von verabredeten Schlägereien und zu Einordnung als gefährliche Körperverletzung BGH, Urt. v. 22.01.2015 - 3 StR 233/14 - BGHSt 60, 166 m.w.N.).

    In der Zusammenschau durfte sie annehmen, dass es jedenfalls hinreichend wahrscheinlich war, dass er bei entsprechenden Anlässen wie Eskalationen mit "gegnerischen" Gruppen aus der Freiburger Ultraszene oder einem unerwarteten Aufeinandertreffen mit früheren "Gegnern" aus der Fanszene anderer Vereine im Rahmen von gruppendynamischen Prozessen (vgl. zur dahingehenden Gefahr auch BGH, Urt. v. 22.01.2015, a.a.O.) zur Begehung von aus der Gruppe begangenen Straftaten auch im Bereich um das Stadion oder auf dem Weg dorthin zu Straftaten beitragen würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Der Landesgesetzgeber hat damit auf Anregungen reagiert, aufenthaltsverbietende Maßnahmen, die bis dahin auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 PolG) erlassen worden waren, angesichts ihrer Eingriffsintensität als Standardmaßnahmen spezialgesetzlich zu regeln (vgl. LT-Drs. 14/3165, S. 66; Stephan/Deger, a.a.O., § 27a Rn. 1 m.w.N.; Trurnit, VBlBW 2009, 205; zuvor Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138).

    Denn andernfalls besteht kein hinreichender zeitlicher Bezug zu den Prognosetatsachen mehr und wäre der Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG nicht mehr gerechtfertigt (s. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 11 Abs. 1 GG bei Aufenthaltsverboten LT-Drs. 14/3165, S. 67; zu Wohnungsverweisen Senat, Urt. v. 22.07.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Köln, 21.08.2015 - 20 L 2023/15
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    In solchen oder ähnlich gelagerten Fällen kann es für ein Aufenthaltsverbot, mit dem gewichtige Rechtsgüter Dritter, namentlich Leib oder Leben von Dritten, geschützt werden sollen, ausreichend sein, dass tatsachengestützte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Adressat zu diesem Umfeld gehört (im Ergebnis ebenso oder ähnlich VG Stuttgart, Urt. v. 23.03.2017 - 1 K 6242/16 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 28.04.2016 - 17 K 3954/14 - juris allgemein zu "gewaltbereiten Anhängern eines Fußballvereins"; VG Köln, Beschl. v. 21.08.2015 - 20 L 2023/15 - juris für "Ultra-Gruppen", VG Minden, Beschl. v. 02.10.2014 - 11 L 763/14 - juris; VG Aachen, Beschl. v. 26.04.2013 - 6 L 170/13 - juris für die "gewaltbereite Fußballszene"; VG Arnsberg, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 345/09 - juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006 - 5 B 173/06 - juris; VG Hannover.

    Denn die durch ein Aufenthaltsverbot abzuwehrende Gefahr besteht schon darin, dass er durch seine zum Ausdruck gebrachte Zugehörigkeit zu der durch Gewalttätigkeiten auffallenden Szene die Gewaltbereitschaft dieser Personen fördert und für diejenigen, die persönlich Gewalt anwenden, eine zumindest psychologische Stütze darstellt (vgl. VG Köln, Beschl. v. 21.08.2015, a.a.O.), d.h. im Sinne des § 27a Abs. 2 Satz 1 PolG zur Begehung von Straftaten beitragen wird.

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2015 - 11 LA 188/14

    Aufenthaltsverbot; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Es müssen vielmehr nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Geschehnisse vorliegen, aus denen mit der erforderlichen Sicherheit auf die bevorstehende Begehung von Straftaten gerade durch die betreffende Person geschlossen werden kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 01.02.2017 - 8 A 2105/14.Z - juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286; ähnl. Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 m.w.N.; Ruder a.a.O. Rn. 655; Trurnit, VBlBW 2009, 205 ).

    Soweit sich aus den Ermittlungsverfahren aber im jeweiligen Einzelfall ein Restverdacht ergibt, können die dem zugrundeliegenden Tatsachen auch als "Tatsachen" im Sinne des § 27a Abs. 2 Satz 1 PolG als Grundlage einer Gefahrenprognose dienen (vgl. Senat, Beschl. v. 20.02.2011 - 1 S 2054/00 - NVwZ 2001, 1289 zu § 38 Abs. 1 PolG; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 07.05.2015 - 11 LA 188/14 - NdsVBl. 2015, 286 zu § 17 Abs. 4 NdsSOG).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Das Vorgehen der Beklagten in zwei dem Senat bekannten Parallelverfahren (1 S 1193/16 und 1 S 1194/16) bestätigt, dass die Beklagte bei ihren im Herbst 2014 ergriffenen polizeilichen Maßnahmen gegen die Ultra-Szene das Verhalten der in Betracht gezogenen Adressaten jeweils zusammenschauend zur Grundlage ihrer Gefahrenprognosen gemacht hat, ohne dabei die Beteiligung an Drittortauseinandersetzungen zum allein ausschlaggebenden Kriterium zu erheben.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1194/16

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Das Vorgehen der Beklagten in zwei dem Senat bekannten Parallelverfahren (1 S 1193/16 und 1 S 1194/16) bestätigt, dass die Beklagte bei ihren im Herbst 2014 ergriffenen polizeilichen Maßnahmen gegen die Ultra-Szene das Verhalten der in Betracht gezogenen Adressaten jeweils zusammenschauend zur Grundlage ihrer Gefahrenprognosen gemacht hat, ohne dabei die Beteiligung an Drittortauseinandersetzungen zum allein ausschlaggebenden Kriterium zu erheben.
  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - 5 K 2929/08

    Aufenthaltsverbotsverfügung gegenüber einem Problemfan (Hooligan)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17
    Abhängig von den Umständen des Einzelfalls mag es zutreffen, dass die Beteiligung an verabredeten Drittortschlägereien allein nicht den Schluss zulässt, der Betreffende werde auch im Umfeld von Stadien tätliche Auseinandersetzungen mit anderen suchen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 14.09.2009 - 5 K 2929/08 - juris und Beschl. v. 08.06.2006 - 5 K 2106/06 - VBlBW 2007, 67; VG Karlsruhe, Urt. v. 26.01.2009 - 3 K 1658/08 - juris).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 3 K 1658/08

    Gebührenfestsetzung bei Aufenthaltsverbotsverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

  • VG Stuttgart, 23.03.2017 - 1 K 6242/16

    Gebühren für die Verhängung eines Aufenthalts- und Betretungsverbot durch eine

  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2016 - 17 K 3954/14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse;

  • VG Hannover, 25.07.2016 - 10 B 3186/16

    Aufenthaltsverbot; Betretensverbot; Fußballbezogene Gewalt; Problemfan; Ultra;

  • VG Minden, 02.10.2014 - 11 L 763/14

    Aufenthaltsverbot für Dresdner Fußballfan

  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Aachen, 26.04.2013 - 6 L 170/13

    Erlass einer Polizeiverfügung über die Erteilung eines

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13

    Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes

  • VG Hannover, 21.07.2011 - 10 B 2096/11

    Aufenthaltsverbot; Beihilfe; Fußball; Hooligan; Straftat; Ultra

  • VG Arnsberg, 01.07.2009 - 3 L 345/09

    "Rote Karte" für Siegener Hooligan

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 668/90

    Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten - Auskunftsverweigerungsgründe;

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 11 ME 190/09

    Vorrangigkeit der Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 1 S 2054/00

    Löschung von Daten

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06

    Meldeauflage nach SOG ND für Problemfans anläßlich der Fußballweltmeisterschaft

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Danach kommt es darauf an, ob nach den Verhältnissen und dem möglichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme eine Gefahrenlage i.S.d. § 17 Abs. 4 Satz 1 Nds. SOG vorlag (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 - a.a.O., juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, DÖV 2017, 783, juris, Rn. 36; VG Göttingen, Urt. v. 19.1.2012 - 1 A 94/10 -, juris, Rn. 20; VG Hannover, Beschl. v. 25.7.2016 - 10 B 3186/16 -, juris, Rn. 33; Pewestorf, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 1 ASOG, Rn. 16).

    Da die vorzunehmende Prognose das Vorliegen von "Tatsachen" erfordert, reichen reine Vermutungen oder subjektive Einschätzungen nicht aus (Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 -, a.a.O., juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 37; vgl. auch BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, a.a.O., juris, Rn. 17).

    Bei der Gefahrenprognose können auch sog. Indiztatsachen berücksichtigt werden, also indirekte Tatsachen, die für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien auf das Vorliegen einer anderen Tatsache schließen lassen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 37; Hessischer VGH, Beschl. v. 1.2.2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris, Rn. 49 ff; vgl. auch Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E, Rn. 456).

    Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat bzw. des Beitrags zu ihrer Begehung zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 37; Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., E, Rn. 162).

    Vielmehr können die diesen Umständen zugrundeliegenden Sachverhalte im Rahmen der Gefahrenprognose nach § 17 Abs. 4 Satz 1 Nds. SOG berücksichtigt werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 1.2.2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris, Rn. 36 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 38).

    Dabei können in die präventiv-polizeiliche Gefahrenprognose auch solche Vorfälle einbezogen werden, die zu keiner bußgeld- oder strafrechtlichen Ahndung geführt haben, sondern etwa nach §§ 153, 153 a StPO oder 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden (Senatsbeschl. v. 14.9.2012 - 11 ME 254/12 -, n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 40; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 31).

    Gleiches gilt für Ermittlungsverfahren, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufenthaltsverbots noch anhängig waren (Senatsbeschl. v. 26.6.2009 - 11 ME 337/09 -, n.v.; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, a.a.O., juris, Rn. 23, dazu auch BVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris, Rn. 55 f.), sowie für solche Vorkommnisse, die nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt haben, aber gleichwohl in einem inneren Zusammenhang mit denjenigen Straftaten stehen, deren zukünftige Begehung durch das Aufenthaltsverbot verhindert werden soll, und die somit Rückschlüsse auf ein zukünftiges strafrechtlich relevantes Verhalten zulassen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2006 - 11 ME 172/06 -, a.a.O., juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 38; VG Aachen, Beschl. v. 26.4.2013 - 6 L 162/13 -, juris, Rn. 33; VG Augsburg, Urt. v. 19.9.2017 - Au 1 K 17.1260 -, juris, Rn. 36; VG Meiningen, Urt. v. 8.2.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris, Rn. 21; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 31).

    Letzteres ist vor allem dann bedeutsam, wenn es um Straftaten geht, die typischerweise aus einer gewaltbereiten Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 1.2.2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris, Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 38).

    Diese Spezialeinheiten verfügen daher grundsätzlich über langjähriges Erfahrungswissen im Einsatzgeschehen sowie eine kriminalistisch-kriminologische Beurteilungskompetenz, die sie auch befähigt, "Problemfans" zu identifizieren und differenziert zu beurteilen (vgl. Senatsbeschl. v. 16.1.2014 - 11 ME 313/13 - juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 39; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 30).

    In zeitlicher Hinsicht setzt § 17 Abs. 4 Satz 1 Nds. SOG grundsätzlich die Feststellung von Vorfällen auch aus jüngerer Zeit voraus, um die erforderliche Gefahrenprognose zu begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 41).

    Insbesondere wenn (Indiz-)Tatsachen aus jüngerer Zeit vorliegen, können auch weiter zurückliegende Tatsachen im Rahmen einer anzustellenden Gesamtprognose berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschl. v.14.6.2006 - 11 ME 172/06 -, a.a.O., juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 41).

    Die mit dem Aufenthaltsverbot für den Kläger verbundenen Rechtsbeeinträchtigungen standen auch nicht außer Verhältnis zu dem mit dem Aufenthaltsverbot beabsichtigten Erfolg, denn die Beklagte schützte mit den räumlich wie zeitlich eingegrenzten Maßnahmen insbesondere Leib und Leben von anderen Menschen und damit Rechtsgüter von besonders hohem Rang (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 70).

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Danach kommt es darauf an, ob nach den Verhältnissen und dem möglichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme eine Gefahrenlage i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 2 a) Nds. SOG vorlag (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 -, a.a.O., juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, DÖV 2017, 783, juris, Rn. 36; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 24).

    Letzteres ist vor allem dann bedeutsam, wenn es um Straftaten geht, die typischerweise aus einer gewaltbereiten Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 1.2.2017 - 8 A 2105/14.Z -, juris, Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 11 LC 149/16

    Anknüpfungstatsachen; Aufkleber; Bestimmtheit; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    (d) Soweit in § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 NPOG jeweils gefordert wird, dass "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", wird dadurch verdeutlicht, dass die vorzunehmende Prognoseentscheidung nicht auf der Grundlage von reinen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen getroffen werden darf (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, NdsVBl 2019, 28, juris, Rn. 32; Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, juris, Rn. 37; Berner/Köhler/Käß, a.a.O., Art. 32, Rn. 8; Rosch, in: Möstl/Schwabenbauer, a.a.O., Art. 33 PAG, Rn. 30 und Rn. 55; Ogorek, in: Möstl/Kugelmann, a.a.O., § 15 a, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20

    Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung;

    Mit der Voraussetzung, dass "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" müssen, wurde verdeutlicht, dass die vorzunehmende Prognoseentscheidung nicht auf der Grundlage von reinen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen getroffen werden durfte (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 - juris Rn. 32; Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 - juris Rn. 9, m.w.N.; VGH BW, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 - juris Rn. 37).

    (1) Soweit § 31 Abs. 2 Nr. 1 NdsSOG a.F. - wie nunmehr in § 31 Abs. 2 Nr. 1 sowie in 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 NPOG - forderte, dass "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", wird dadurch, wie bereits ausgeführt, verdeutlicht, dass die vorzunehmende Prognoseentscheidung nicht auf der Grundlage von reinen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen getroffen werden darf (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 - juris Rn. 32; Senatsbeschl. v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 - juris Rn. 9, m.w.N.; VGH BW, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 - juris Rn. 37).

  • OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17

    Ingewahrsamnahme von Fußballfans - Gefahrenprognose: Ultra

    Dabei können in die präventivpolizeiliche Gefahrenprognose auch solche Vorfälle einbezogen werden, die zu keiner bußgeld- oder strafrechtlichen Ahndung geführt haben, sondern etwa nach §§ 153, 153 a StPO oder 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden (OVG Lüneburg, a.a.O.; Beschluss v. 14.9.2012 - 11 ME 254/12; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Ob die Begründung eines Verwaltungsakts denselben rechtlich trägt, ist, anders als der Kläger wohl meint, keine Frage des formell-rechtlichen Begründungserfordernisses aus § 39 Abs. 1 LVwVfG, sondern allein der materiellen Rechtmäßigkeit (Senat, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 160/17 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl., § 39 Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Minden, 14.05.2018 - 11 K 730/17
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 160/17 -, juris Rn. 36 ff. m.w.N.
  • VG Mainz, 04.05.2023 - 1 L 204/23

    Fan des FC Schalke 04 darf nicht zum Fußballspiel nach Mainz kommen

    Bei der gebotenen Würdigung der Einzelfallumstände kommt den Erkenntnissen der szenekundigen Beamten der Polizei ein besonderes Gewicht zu (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 160/17 -, juris, Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1693/16

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig,

    Der 1. Senat des VGH hat am 18. Mai 2017 in allen drei Berufungsverfahren (1 S 1193/16, 1 S 1194/16 und 1 S 160/17) entschieden, dass die Aufenthalts- und Betretungsverbote rechtmäßig waren.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.02.2017 - 1 S 160/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1390
VGH Baden-Württemberg, 01.02.2017 - 1 S 160/17 (https://dejure.org/2017,1390)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2017 - 1 S 160/17 (https://dejure.org/2017,1390)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 1 S 160/17 (https://dejure.org/2017,1390)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Aufenthalts- und Betretungsverbot gegen Freiburger Fußballfan: Teilweise Zulassung der Berufung gegen stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthalts- und Betretungsverbot gegen Freiburger Fußballfan - Teilweise Zulassung der Berufung gegen stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts

Verfahrensgang

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