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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12 (https://dejure.org/2012,7895)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 1 S 18.12 (https://dejure.org/2012,7895)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 1 S 18.12 (https://dejure.org/2012,7895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV, Nr 9.2.2 Anl 4 FeV, § 14 Abs 2 Nr 2 FeV, § 14 Abs 1 S 3 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis - gelegentlicher Cannabiskonsum - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV, Nr 9.2.2 Anl 4 FeV, § 14 Abs 2 Nr 2 FeV, § 14 Abs 1 S 3 FeV
    Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117 ng/ml THC-Carbonsäure); Verstoß gegen Trennungsgebot; medizinisch-psychologisches Gutachten (nicht beigebracht); Verkehrsordnungswidrigkeit; Tilgung; Verwertungsverbot; maßgeblicher Zeitpunkt

  • verkehrslexikon.de

    Drogenscreening bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung gem. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV zur Beibringung eines Eignungsgutachtens; Grundsätze zur Tilgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verkehrszentralregister; Rechtsfolgen bei Ablauf der Tilgungsfrist ...

  • blutalkohol PDF, S. 194
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung gem. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV zur Beibringung eines Eignungsgutachtens; Grundsätze zur Tilgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verkehrszentralregister; Rechtsfolgen bei Ablauf der Tilgungsfrist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Nachdem wegen der seit der Rauschfahrt verstrichenen Zeit Zweifel an einer noch bestehenden Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestanden und dies folglich aufzuklären war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081, zit. nach juris Rn. 18 und 22 ff.), hatte die Behörde den Antragsteller nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV dazu anzuhalten, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen.

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, konnte sie sich hierbei nicht auf § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV stützen, denn diese Vorschrift wird bei Vorliegen einer lediglich gelegentlichen Cannabiseinnahme durch die für diesen Fall in § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV getroffene spezielle Regelung verdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005, a.a.O. Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 11 CS 02.1606 - juris Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2001 - 3 BS 136/01 - DÖV 2002, 577, juris Rn. 3 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Diese Auslegung entspricht auch deswegen der Systematik des materiellen Rechts, weil die Fahrerlaubnisbehörde aus der Nichtbefolgung einer rechtmäßig angeordneten Begutachtung gemäß § 11 Abs. 8 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 FeV zwingend auf die mangelnde Fahreignung schließen muss und in Folge dessen die Fahrerlaubnis zu entziehen hat (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, konnte sie sich hierbei nicht auf § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV stützen, denn diese Vorschrift wird bei Vorliegen einer lediglich gelegentlichen Cannabiseinnahme durch die für diesen Fall in § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV getroffene spezielle Regelung verdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005, a.a.O. Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 11 CS 02.1606 - juris Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2001 - 3 BS 136/01 - DÖV 2002, 577, juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2007 - 1 M 13/07

    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 1 S 233.10

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungsmangel; Alkohol; wiederholte Zuwiderhandlungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 1 S 17.09

    Fahrerlaubnis; fehlendes Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Aufgrund der bei dem Antragsteller an diesem Tag festgestellten hohen THC-Carbonsäure-Konzentration ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 16. Juni 2009 - OVG 1 S 17.09 - Blutalkohol 46, 356, juris Rn. 5) von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen; dies ist ebenfalls nicht streitig.
  • VGH Bayern, 29.08.2002 - 11 CS 02.1606
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, konnte sie sich hierbei nicht auf § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV stützen, denn diese Vorschrift wird bei Vorliegen einer lediglich gelegentlichen Cannabiseinnahme durch die für diesen Fall in § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV getroffene spezielle Regelung verdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005, a.a.O. Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 11 CS 02.1606 - juris Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2001 - 3 BS 136/01 - DÖV 2002, 577, juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620

    Zwei Trunkenheitsfahrten mit einer jeweils über 0,5 ‰ liegenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12
    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Das Hauptargument, das vom BayVGH für die von ihm geforderte Überprüfung der herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu der Vorschrift in Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV angeführt wird, nämlich dass für § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV keinerlei Anwendungsbereich bliebe, wenn bereits der erstmalige Verstoß gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Cannabiskonsum zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis führe, vermag den Senat jedoch nicht zu überzeugen, da auch unter dieser Prämisse § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV Anwendungsfälle hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2009 - 16 B 895/09 - DAR 2009, 598; allerdings zu § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2012 - OVG 1 S 18.12 - Blutalkohol 49, 177).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2017 - 12 ME 49/17

    Ansehen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Einnahme gelegentlich

    Zu denken ist etwa an Konstellationen, in denen außer einer Zuwiderhandlung gegen § 24a (Abs. 2) StVG unter Cannabiseinfluss, die so weit zurückliegt, dass Zweifel daran bestehen, ob eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus ihr noch herzuleiten ist, eine weitere Zuwiderhandlung gegen § 24a (Abs. 1) StVG unter Alkoholeinfluss begangen wurde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.7.2009 - 18 B 895/09 -, DAR 2009, 598 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5, und OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 21.3.2012 - OVG 1 S 18.12 -, BAK 49, 177 ff. [2012], hier zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

    Wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Nachweis der Kraftfahreignung des Klägers erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis durch später eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nach dem maßgebenden materiellen Recht nicht wieder entfallen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - und 21. März 2012 - OVG 1 S 18.12 -, jeweils juris; a.A. wohl die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 -, juris Rn. 29 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Mai 2005 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39, 43).
  • VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17

    Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Definition des einmaligen Konsums; Konsum

    Zum einen hat § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV auch unter dieser Prämisse Anwendungsfälle (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2009 - 16 B 895/09 -, DAR 2009, 598; allerdings zu § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2012 - 1 S 18.12 -, Blutalkohol 49, 177).
  • VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17

    Cannabis; Fahrerlaubnis; Konsum, gelegentlicher; Grenzwertkommission;

    Zu denken ist etwa an Konstellationen, in denen außer einer Zuwiderhandlung gegen § 24a (Abs. 2) StVG unter Cannabiseinfluss, die so weit zurückliegt, dass Zweifel daran bestehen, ob eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus ihr noch herzuleiten ist, eine weitere Zuwiderhandlung gegen § 24a (Abs. 1) StVG unter Alkoholeinfluss begangen wurde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.7.2009 - 18 B 895/09 -, DAR 2009, 598 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5, und OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 21.3.2012 - OVG 1 S 18.12 -, BAK 49, 177 ff. [2012], hier zitiert nach juris, Rn. 6).".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

    Wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Nachweis der Kraftfahreignung des Klägers erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis durch später eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nach dem maßgebenden materiellen Recht nicht wieder entfallen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - und 21. März 2012 - OVG 1 S 18.12 -, jeweils juris; a.A. wohl die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 -, juris Rn. 29 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Mai 2005 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39, 43).
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