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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01   

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https://dejure.org/2002,2832
VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01 (https://dejure.org/2002,2832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2002 - 1 S 1925/01 (https://dejure.org/2002,2832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 1 S 1925/01 (https://dejure.org/2002,2832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschlagnahme eines Radarwarngerätes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Mitführen eines Radarwarngerätes; Einziehung und Vernichtung des Gerätes; Polizeirechtliche Beschlagnahme; Entgegenstehen Europäischen Gemeinschaftsrecht gegen den Erlass ordnungsrechtlicher Maßnahmen; Anwendungsvorrang

  • Judicialis

    PolG § 33; ; PolG § 34; ; StVO § 23 Abs. 1 b; ; EG Art. 30; ; Richtlinie 1999/5/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Polizeirecht, (polizeiliches) Obdachlosenrecht, Europarecht - Radarwarngerät, Einziehung, Vernichtung, Gefahr, Öffentliche Sicherheit, Richtlinie, Europäisches Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Mitführen eines betriebsbereiten Radarwarngerätes begründet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die eine polizeirechtliche Beschlagnahme sowie eine Einziehung und Vernichtung des Gerätes rechtfertigen kann

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Radarwarngeräten im Fahrzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 79
  • NVwZ-RR 2003, 117
  • VBlBW 2003, 192
  • DVBl 2003, 880 (Ls.)
  • DÖV 2003, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1999 - 7 S 2408/98

    Unzulässige Umgehung des Anwaltszwangs durch Bezugnahme des Anwalts auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
    Dieser muss grundsätzlich selbst darlegen, aus welchen Gründen ein Zulassungsgrund im Sinn des § 124 Abs. 2 VwGO gegeben sein soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.1999, VBlBW 1999, 260, 261; BVerwG, Beschluss vom 20.07.2000 - 1 B 37/00 -, juris).

    Eine Bezugnahme oder Übernahme von Ausführungen von Beteiligten kann ausnahmsweise lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn unzweifelhaft ist, dass sie auf einer eigenständigen Prüfung, Sichtung, rechtlichen Durchdringung und Würdigung des postulationsfähigen Prozessvertreters beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1993, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81 m.w.N. ; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.01.1999, a.a.O., und vom 05.05.1997, VBlBW 1997, 381, 382).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 6 S 708/97

    Wiedereinsetzung trotz Versäumung der Frist für Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
    Eine Bezugnahme oder Übernahme von Ausführungen von Beteiligten kann ausnahmsweise lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn unzweifelhaft ist, dass sie auf einer eigenständigen Prüfung, Sichtung, rechtlichen Durchdringung und Würdigung des postulationsfähigen Prozessvertreters beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1993, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81 m.w.N. ; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.01.1999, a.a.O., und vom 05.05.1997, VBlBW 1997, 381, 382).
  • VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588

    Vernichtung von Radarwarnern rechtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
    Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.09.1984, GewArch 1986, 39 f. zum Verhältnis von Vorschriften des Gesetzes über Fernmeldeanlagen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.03.1977 [BGBl. I S. 459, ber. S. 573] - FAG - zu Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts; vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 16.07.1998, NZV 1998, 520; VG Hannover, Urteil vom 05.02.2001 - 10 A 5723/00 -).
  • VG Hannover, 05.02.2001 - 10 A 5723/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
    Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.09.1984, GewArch 1986, 39 f. zum Verhältnis von Vorschriften des Gesetzes über Fernmeldeanlagen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.03.1977 [BGBl. I S. 459, ber. S. 573] - FAG - zu Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts; vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 16.07.1998, NZV 1998, 520; VG Hannover, Urteil vom 05.02.2001 - 10 A 5723/00 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
    Derartige Zweifel sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 23.06.2000, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80

    Bundesrecht - Einziehung - Sicherstellung - Radarwarngerät - Ausschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
    Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.09.1984, GewArch 1986, 39 f. zum Verhältnis von Vorschriften des Gesetzes über Fernmeldeanlagen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.03.1977 [BGBl. I S. 459, ber. S. 573] - FAG - zu Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts; vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 16.07.1998, NZV 1998, 520; VG Hannover, Urteil vom 05.02.2001 - 10 A 5723/00 -).
  • VG Karlsruhe, 11.07.2001 - 3 K 187/01

    Einziehung eines Radarwarngerätes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Juli 2001 - 3 K 187/01 - wird abgelehnt.
  • VG Aachen, 02.06.2003 - 6 K 1283/99

    Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine gegenwärtige

    Es ist daher unerheblich, dass der Betrieb eines Radarwarngerätes erst seit dem 1. Januar 2002 durch die Neufassung des § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bußgeldbewehrt ist, vgl. hierzu: VGH BW, Beschluss vom 29. Oktober 2002 -1 S 1925/01-, NVwZ-RR 2003, 117; Hentschel, Änderungen der Straßenverkehrsordnung durch die 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, NJW 2002, 1237 ff.
  • VG Trier, 20.02.2003 - 1 K 1657/02

    Sicherstellung und Anordnung der Vernichtung eines Radarwarngerätes; Begründung

    Danach konnte das Radarwarngerät sichergestellt werden, denn das Mitführen des Radarwarngerätes durch den Kläger begründete eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da das Mitführen eines Radarwarngerätes die polizeiliche Verkehrsüberwachung beeinträchtigt (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 S 1925/01 - VGH Bayern, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588 -, NZV 1998, 520; VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2001 - 3 K 187/01 - VG Berlin, Entsch.
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