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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.10.1993 - 1 S 202/93   

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OVG Sachsen, 11.10.1993 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1993,4178)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.10.1993 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1993,4178)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Oktober 1993 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1993,4178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzlicher Parteiwechsel; Zuständigkeit; Nachholung; Anhörung; Klageänderung; Beschwerde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 551
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.1993 - 1 S 202/93
    Diese Entscheidung in Form einer Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfafhren darf sich nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränken (in Anlehnung an HessVGH, Beschl. v. 20.05.1988, NVwZ-RR 1989, 113 ff).
  • VGH Hessen, 24.04.2006 - 11 TG 677/06

    Voraussetzungen für ein gegen den Halter von Schottischen Hochlandrindern

    Die Anhörung nach § 28 HVwVfG dient dazu, den Betroffenen darauf hinzuweisen, mit welcher konkreten Entscheidung er auf Grund eines bestimmten Sachverhalts zu rechnen hat (Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Oktober 1993 - 1 S 202/93 -, NVwZ-RR 1994, 551).
  • VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08

    Verbindung einer Gaststättenerlaubnis mit einer gaststättenrechtlichen Auflage

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2002, 822; OVG Sachsen, NVwZ-RR 1994, 551, 552; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 7. Auflage 2008, § 45 Rdnr. 86).
  • VG Leipzig, 27.12.1993 - 4 K 779/93
    Dieser gesetzliche Parteiwechsel erfolgt ohne prozessuale Erklärungen der Beteiligten und ohne daß darin eine Klageänderung zu erblicken wäre (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 11.10.1993 - 1 S 202/93 -).

    Auch auf die Möglichkeit der Nachholung einer rechtswidrig unterlassenen Anhörung im gerichtlichen Eilverfahren (Sächs. OVG, Beschl. v. 11.10.1993 - 1 S 202/93 -) kommt es deshalb nicht an.

  • VG Neustadt, 02.09.2002 - 2 L 2176/02

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Imbisswagen als untergeordnete

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (OVG Niedersachsen, NdsVBl 2002, 162; OVG Sachsen, NVwZ-RR 1994, 551, 552; OVG Bremen, NVwZ-RR 1994, 189, 191; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 6. Auflage 2001, § 45 Rdnr. 86).
  • VG Chemnitz, 20.01.2004 - 8 K 358/02

    Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden als untere

    Das Landratsamt ist die Behörde des Landkreises (§ 1 Abs. 4 SächsLKrO), d.h. eine rein kommunale Behörde (vgl. SächsOVG, Beschl. vom 11. Oktober 1993, SächsVBl. 1994, 59 und Beschl. vom 9. März 1998, SächsVBl. 1998, 188; VG Chemnitz, Urt. vom 5. Juni 1996, LKV 1977, 261/262; Meissner, in: Degenhart/Meissner, Handbuch der Verfassung des Freistaates Sachsen, § 14 RdNr. 67; Belz, Zur Rechtsstellung der Landratsämter nach der sächsischen Landkreisordnung, SächsVBl 1993, 226; Weidelener, Die Aufsicht nach der sächsischen Gemeindeordnung, KommPrMO 1994, 134/137).
  • VG München, 15.03.2004 - M 3 K 03.4560
    Jedenfalls dann aber, wenn wie hier durch den von der Klägerin eingelegten Widerspruch ihr eine Äußerungsmöglichkeit eingeräumt ist, und der Beklagte in seiner Klageerwiderung zu erkennen gibt, dass er ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat (zu diesem Kriterium OVG Niedersachsen, Beschl. v. 31.1. 2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822; OVG Sachsen, Beschl. v. 11.10.1993 - 1 S 202/93 -, NVwZ-RR 1994, 551), reicht dies nach Auffassung der Kammer als nachgeholte Anhörung vor dem Hintergrund des mit Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG verfolgten Zweckes aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02

    Apothekenaufsicht - unzulässige offene Rezeptur in der Offizin

    Für die Entscheidung erheblich waren die Tatsachen, die der Pharmazierat bei der Besichtigung der klägerischen Apotheke am 07.12.2000 festgestellt hatte; ferner die Wertung, dass diese tatsächlichen Umstände als Verstöße gegen das geltende Apothekenrecht anzusehen und daher zu beanstanden seien; und schließlich die Inaussichtstellung, dass die Behörde dies nicht hinnehmen, sondern die Behebung der Missstände anordnen werde (vgl. Sächs. OVG, Beschl. vom 11.10.1993 - 1 S 202/93 -, NVwZ-RR 1994, 551; Clausen in: Knack, VwVfG, 7. Aufl. 2000, Rz. 10 zu § 28 VwVfG).
  • VG Leipzig, 20.01.1994 - 1 K 110/93

    Anweisung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen zur Beantragung der

    Dieser gesetzliche Parteiwechsel erfolgt ohne prozessuale Erklärungen der Beteiligten und ohne daß darin eine Klageänderung zu erblicken wäre (vgl.Sächs.OVG, Beschl.v. 11.10.1993, Az.: 1 S 202/93).
  • OVG Sachsen, 25.11.1993 - 1 S 615/92

    Jagdscheinerteilung; Mitwirkungslast; Beteiligte; Jagdrechtliche Zuverlässigkeit;

    Hieraus folgt, daß entsprechend § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der Landkreis auch im Bereich der Weisungsaufgaben nach § 2 Abs. 3 Satz 1 SächsLKr0 passiv legitimiert ist, wenn ein Verwaltungsrechtsstreit um einen Verwaltungsakt des Landratsamtes geführt wird (Beschluß des erkennenden Senats vom 11.10.1993 - 1 S 202/93 -).
  • OVG Sachsen, 24.11.1993 - 1 S 590/92

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Dreijahresjagdscheines; Bestimmung der

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  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2110/06
  • VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
  • VG Neustadt, 29.11.2004 - 4 L 2692/04
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.1993 - 1 S 202/92
  • VG Leipzig, 09.12.1993 - 1 K 368/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks ; Begriff der Überschuldung im

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Rechtsprechung
   LG Kiel, 30.06.1994 - 1 S 202/93   

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LG Kiel, 30.06.1994 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1994,30796)
LG Kiel, Entscheidung vom 30.06.1994 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1994,30796)
LG Kiel, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1994,30796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93   

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https://dejure.org/1993,9701
OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1993,9701)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.10.1993 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1993,9701)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Oktober 1993 - 1 S 202/93 (https://dejure.org/1993,9701)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parteiwechsel, Rechtsmittel, Verwaltungsakt, Anhörung, Heilung, Nutzungsuntersagung, sonstiges Kommunalrecht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93
    Dies gilt nach Sinn und Zweck des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG insbesondere bei Ermessensentscheidungen (ablehnend zu einer Anhörung in einem gerichtlichen Verfahren: BVerwG, NWZ 1984, 577; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1979, 606; a.A. OVG Berlin, Beschl.v. 8.10.1991, LKV 1992, 134; HessVGH mit Einschränkungen, Beschl.v. 20.5.1988, NvwZ - RR 1989, 113 ff).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93
    Dieser gesetzliche Parteiwechsel erfolgt ohne prozessuale Erklärungen der Beteiligten und ohne daß darin eine Klageänderung zu erblicken wäre (vgl. BVerwG, Urt.v. 2.11.1973, BVerwG 44, 148; OVG Saarland, Urt.v. 31.10.1974, DÖV 1975, 644, VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 28.1.1975, DÖV 1975, 645; Kopp, VwGO , 9. Aufl. § 91 Anm. 13).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93
    Dazu gehören insbesondere auch die Umstände, auf die für die Ermessensentscheidung - und um eine solche handelt es sich - ankommt (vgl. BVerwG 68, 267; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG , Kommentar, 3. Aufl. § 28 RdNr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1975 - II 480/73
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93
    Dieser gesetzliche Parteiwechsel erfolgt ohne prozessuale Erklärungen der Beteiligten und ohne daß darin eine Klageänderung zu erblicken wäre (vgl. BVerwG, Urt.v. 2.11.1973, BVerwG 44, 148; OVG Saarland, Urt.v. 31.10.1974, DÖV 1975, 644, VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 28.1.1975, DÖV 1975, 645; Kopp, VwGO , 9. Aufl. § 91 Anm. 13).
  • OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73

    Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93
    Dieser gesetzliche Parteiwechsel erfolgt ohne prozessuale Erklärungen der Beteiligten und ohne daß darin eine Klageänderung zu erblicken wäre (vgl. BVerwG, Urt.v. 2.11.1973, BVerwG 44, 148; OVG Saarland, Urt.v. 31.10.1974, DÖV 1975, 644, VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 28.1.1975, DÖV 1975, 645; Kopp, VwGO , 9. Aufl. § 91 Anm. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.1993 - 1 S 321/92
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.1993 - 1 S 202/93
    Im übrigen ist es allerdings ständige Rechtsprechung des Senats, daß ein Betreiber einer baulichen Anlage jedenfalls dann in die Schranken des formellen Baurechts verwiesen werden darf, wenn die ungenehmigte Nutzung in konfliktauslösender Weise, etwa durch Lärmbelästigung, nach außen in Erscheinung tritt und an der Genehmigungsfähigkeit ernstliche Zweifel bestehen (Beschl. des erkennenden Senats vom 15.2.1993 - 1 S 321/92 -, SächsVB1 1993, 160).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.1993 - 1 S 175/93

    Beweiswirkung öffentlicher Urkunden, Rechtsmittel, Beschwerdeausschluß,

    Diese Regelung betrifft das Hauptsacheverfahren und gibt für eine Beschränkung des Rechtsmittels in Eilverfahren nichts her (vgl. Senatsbeschluß vom 11.10.1993 - 1 S 202/93 -).

    Ergeht eine solche Entscheidung in Form einer Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren, darf sie sich nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränken (vgl. Senatsbeschl.v. 11.10.1993 - 1 S 202/93 -).

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