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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07 (https://dejure.org/2008,1973)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2008 - 1 S 203.07 (https://dejure.org/2008,1973)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2008 - 1 S 203.07 (https://dejure.org/2008,1973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Regelungen des Glückspielstaatsvertrages und des dazu erlassenen Berliner Ausführungsgesetzes mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht; Eignung der Regelungen zur Erlaubnispflicht und zu den Erlaubnisvoraussetzungen zur Durchsetzung der ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 2 Nr. 3; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; GlüStVG § 1; ; GlüStV § 4; ; GlüStV § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3; ; GlüStV § 9 Abs. 2; ; BlnAGGlüStV § 5; ; BlnAGGlüStV §§ 7 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 4 Abs. 4; GlüStV § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
    Vereinbarkeit der Regelungen des Glückspielstaatsvertrages und des dazu erlassenen Berliner Ausführungsgesetzes mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht; Eignung der Regelungen zur Erlaubnispflicht und zu den Erlaubnisvoraussetzungen zur Durchsetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Sportwetten privater Anbieter in Berlin weiterhin verboten

  • heise.de (Pressebericht, 11.01.2009)

    Richter: Sportwetten privater Anbieter in Berlin weiterhin verboten

  • heise.de (Pressebericht, 11.01.2009)

    Richter: Sportwetten privater Anbieter in Berlin weiterhin verboten

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Private Sportwetten in Berlin weiterhin verboten

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Sportwetten privater Anbieter in Berlin weiterhin verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten in Berlin weiterhin verboten

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Spielsucht kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Die angegriffenen Regelungen sind auch zur Zweckerreichung geeignet, weil mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).

    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 115, 276 ).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die die Landesgesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwendung der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich halten, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ; 115, 276 ).

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Ein Regelungsdefizit im Sinne der Wesentlichkeitstheorie lässt sich angesichts der bereits im GlüStV selbst enthaltenen Regelungsdichte aus dem Zusammenspiel von grundsätzlichen Vorgaben im GlüStV und näherer Ausgestaltung im Erlaubniserteilungsverfahren nicht ableiten (ebenso BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, juris, Rn. 20 f.).

    Die Beantwortung der Frage, ob sich der Gesetzgeber mit der Schaffung sektoral unterschiedlicher Regelungen für einzelne, mehr durch historische Zufälligkeiten als durch systematische Kriterien von einander abgegrenzten Teilbereichen des gesamten Glücksspielgeschehens noch innerhalb seines Gestaltungsspielraums bewegt, setzt die Prüfung voraus, ob die Teilregelungen in ihrer konkreten Ausgestaltung trotz der sektoralen Unterschiede insgesamt gesehen jedenfalls stimmig das legitime Gemeinwohlinteresse wahren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, a.a.O.), etwa auch, ob der Gesetzgeber ein Monopolsystem im Hinblick auf den zu erwartenden Kontrollaufwand bei der Beteiligung privater Anbieter im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraumes als weniger effektiv ansehen durfte (so BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, a.a.O.) und ob es andere Gründe gibt, für die verschiedenen Glücksspiele unterschiedliche Regelungen zu treffen und folglich auch verschiedene Regelungsmethoden vorzusehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Das Vorliegen der Voraussetzungen dieser neuen Rechtsgrundlagen ist auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2006 - OVG 1 S 90.06 - veröffentlicht in juris) hinsichtlich der Annahme von Sportwetten durch den Antragsteller für den in, Malta, ansässigen Wettanbieter T_____.

    Aus den Gründen, die das staatliche Wettmonopol und das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von privaten Sportwetten rechtfertigen, folgt zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung, da nur so die Verwirklichung der mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke sichergestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006, a.a.O, S. 17 f. des Entscheidungsabdrucks, bei juris Rn. 33 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Die Beantwortung der Frage, ob sich der Gesetzgeber mit der Schaffung sektoral unterschiedlicher Regelungen für einzelne, mehr durch historische Zufälligkeiten als durch systematische Kriterien von einander abgegrenzten Teilbereichen des gesamten Glücksspielgeschehens noch innerhalb seines Gestaltungsspielraums bewegt, setzt die Prüfung voraus, ob die Teilregelungen in ihrer konkreten Ausgestaltung trotz der sektoralen Unterschiede insgesamt gesehen jedenfalls stimmig das legitime Gemeinwohlinteresse wahren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, a.a.O.), etwa auch, ob der Gesetzgeber ein Monopolsystem im Hinblick auf den zu erwartenden Kontrollaufwand bei der Beteiligung privater Anbieter im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraumes als weniger effektiv ansehen durfte (so BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, a.a.O.) und ob es andere Gründe gibt, für die verschiedenen Glücksspiele unterschiedliche Regelungen zu treffen und folglich auch verschiedene Regelungsmethoden vorzusehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Hintergrund ist, dass der beabsichtigte Rückerwerb der privatisierten Gesellschaftsanteile der dortigen Lottogesellschaft durch das Land infolge eines Kartellverfahrens blockiert und für den Umgang mit dieser Blockade keine Vorsorge getroffen ist (vgl. insoweit OVG Koblenz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, Seite 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Ähnliches gilt für den Umgang mit den derzeit noch fortgeltenden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, DÖV 2007, 119) Glücksspielerlaubnissen aus der Endzeit der DDR.
  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Andererseits hat der EuGH auch entschieden, dass aus dem Gemeinschaftsrecht keine Anforderungen an die Begründung einer nationalen Regelung hergeleitet werden könnten (EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - C-70/95 - Sodemare SA u. a., Slg. 1997, I. - 3395).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Zwar hat der EuGH mit Urteil vom 13. November 2003 (- C-42/02 - Lindman, Slg. 2003, I. - 13519) darauf hingewiesen, dass Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedsstaat geltend gemacht werden können, von einer Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und zur Verhältnismäßigkeit der von diesem Staat erlassenen beschränkenden Maßnahme begleitet werden müssen, und beanstandet, dass die dem Gerichtshof übermittelten Akten kein Element statistischer oder sonstiger Natur aufwiesen, das einen Schluss auf die Schwere der Gefahren zuließe, die mit dem Betreiben von Glücksspielen verbunden sind oder gar auf einen besonderen Zusammenhang zwischen solchen Gefahren und der Teilnahme der Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedsstaats an in anderen Mitgliedsstaaten veranstalteten Lotterien hindeuteten (sog. "Lindman-Kriterien").
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u. a., aaO.) können Beschränkungen der Grundfreiheiten auf dem Gebiet der Wetttätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein; jedoch müssen die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auf die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinn zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09

    Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu

    Diesen Anforderungen werden die hier vorgelegte Hauptsacheentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und die übrigen damit in Bezug genommenen Urteile der betreffenden Kammer nicht gerecht (vgl. auch dazu bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 1 S 93.08

    Ordnungsverfügung gegen das unerlaubte Vermitteln von Sportwetten

    Sie deckt sich mit der rechtlichen Bewertung der Regelungen des GlüStV, die der Senat seinen im Rahmen der Zuständigkeit für das Land Berlin getroffenen Entscheidungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.07 und OVG 1 S 203.07 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2009 - OVG 1 S 209.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Diesen Anforderungen werden die vorliegenden Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht gerecht (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; zuvor bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07- juris), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 1 S 70.08

    Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und der

    Sie deckt sich mit der rechtlichen Bewertung der Regelungen des GlüStV, die der Senat seinen im Rahmen der Zuständigkeit für das Land Berlin getroffenen Entscheidungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.07 und OVG 1 S 203.07 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2009 - OVG 1 S 209.08 - s. zur Rechtslage in Brandenburg bereits Senatsbeschluss vom 26. Februar 2009 - OVG 1 S 93.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 1 S 207.08

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Diesen Anforderungen werden die hier vorgelegte Hauptsacheentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und die übrigen damit in Bezug genommenen Urteile der betreffenden Kammer nicht gerecht (vgl. auch dazu bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 63.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Diesen Anforderungen werden die vorliegenden Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht gerecht (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; zuvor bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07- juris), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 55.09

    Sportwetten; Vermittlung an Internetanbieter in Malta; Untersagungsverfügung;

    Diesen Anforderungen werden die vorliegenden Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht gerecht (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; zuvor bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07- juris), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Diesen Anforderungen werden die vorliegenden Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht gerecht (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; zuvor bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07- juris), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 64.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Diesen Anforderungen werden die vorliegenden Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht gerecht (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; zuvor bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07- juris), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Diesen Anforderungen werden die vorliegenden Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht gerecht (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; zuvor bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07- juris), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 61.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 33.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 1 S 26.09

    Sportwetten; Tipomat; Aufstellen eines Terminals für Internetwetten;

  • VG Oldenburg, 17.09.2009 - 12 A 167/09

    Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten

  • AG Berlin-Tiergarten, 25.07.2011 - 249 Ds 3/11

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Strafbarkeit des Vermittelns von

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