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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03   

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VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03 (https://dejure.org/2004,2103)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2004 - 1 S 2218/03 (https://dejure.org/2004,2103)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 1 S 2218/03 (https://dejure.org/2004,2103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Ausreise zum Weltwirtschaftsgipfel der G 8 in Genua; Diskriminierende Wirkung eines Ausreiseverbots; Vorliegen einer Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 3. Alt. ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; PassG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; PassG § 7 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Namensrecht, Passrecht, Allgemeines Polizeirecht, (polizeiliches) Obdachlosenrecht: Genua, Weltwirtschaftsgipfel G 8, Ausreisefreiheit, Ausreiseuntersagung, Belange der Bundesrepublik Deutschland, Ansehensverlust, Internationales Ansehen, Gewalttätige Ausschreitungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Demonstrationsteilnehmer zu Unrecht Ausreise aus dem Bundesgebiet verweigert

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gefahrenverdacht aus unzulässigem Datenbestand?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 153
  • VBlBW 2005, 231
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Sie schränkt die Ausreisefreiheit, die als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.1.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; Senatsbeschluss vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.8.1968, DÖV 1969, 74 ff.; Beschlüsse des Senats vom 14.6.2000 - 1 S 1271/00 -, vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71 und vom 18.5.1994, DVBl. 1995, 360 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, best. durch BVerwG, Beschluss vom 17.9.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies ein Ausreiseverbot als Vorsorgemaßnahme rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.6.2000, a.a.O., sowie vom 7.6.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Nach den Grundsätzen der Anscheinsgefahr ist es entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. Senatsurteil vom 22.7.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).

    Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, die Grundsätze der Anscheinsgefahr auch anzuwenden, wenn das Vorhandensein fehlerhafter oder aus Rechtsgründen nicht mehr verwertbarer Informationen auf dem Handeln einer anderen Behörde beruht und dem handelnden Beamten - am obigen Maßstab gemessen - kein Vorwurf gemacht werden kann, dass er diese Informationen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (zur Möglichkeit der "Kompensation" auf der sog. Sekundärebene in solchen Fällen vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNrn. 867, 868, 915 m.w.N.; Wolf/Stephan, a.a.O., § 55 RdNr. 11; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Der Senat geht in den Fällen der vorprozessualen Erledigung eines Verwaltungsakts von einer analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus (vgl. nur die Senatsurteile vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214 und vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762, sowie die bisherige ständige Rechtsprechung des BVerwG, BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 165; 49, 36, 39; 81, 226, 227; ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf die Möglichkeit der allgemeinen Feststellungsklage im Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203, 208 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ist anerkannt, dass insbesondere bei polizeilichen Maßnahmen auch die Art des Eingriffs, namentlich im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, es erfordern kann, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (vgl. Senatsurteil vom 18.12.2003, a.a.O., sowie BVerwG, Urteil vom 29.4.1997, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.8.1968, DÖV 1969, 74 ff.; Beschlüsse des Senats vom 14.6.2000 - 1 S 1271/00 -, vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71 und vom 18.5.1994, DVBl. 1995, 360 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, best. durch BVerwG, Beschluss vom 17.9.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies ein Ausreiseverbot als Vorsorgemaßnahme rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.6.2000, a.a.O., sowie vom 7.6.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Sie schränkt die Ausreisefreiheit, die als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.1.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; Senatsbeschluss vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.8.1968, DÖV 1969, 74 ff.; Beschlüsse des Senats vom 14.6.2000 - 1 S 1271/00 -, vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71 und vom 18.5.1994, DVBl. 1995, 360 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, best. durch BVerwG, Beschluss vom 17.9.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.8.1968, DÖV 1969, 74 ff.; Beschlüsse des Senats vom 14.6.2000 - 1 S 1271/00 -, vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71 und vom 18.5.1994, DVBl. 1995, 360 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, best. durch BVerwG, Beschluss vom 17.9.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.8.1968, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Um zu vermeiden, dass ein im Rahmen dieser Aufgabe als Dienstpflicht auferlegtes Handeln in die Illegalität gedrängt wird, ist bei der Beurteilung der Gefahr allein auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkret handelnden Beamten zum Zeitpunkt des Einschreitens abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1974, BVerwGE 45, 51, 58; Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNr. 425).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88

    Kosten von Bodenuntersuchungen zur Ermittlung von Grundwasserverunreinigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, die Grundsätze der Anscheinsgefahr auch anzuwenden, wenn das Vorhandensein fehlerhafter oder aus Rechtsgründen nicht mehr verwertbarer Informationen auf dem Handeln einer anderen Behörde beruht und dem handelnden Beamten - am obigen Maßstab gemessen - kein Vorwurf gemacht werden kann, dass er diese Informationen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (zur Möglichkeit der "Kompensation" auf der sog. Sekundärebene in solchen Fällen vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNrn. 867, 868, 915 m.w.N.; Wolf/Stephan, a.a.O., § 55 RdNr. 11; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, die Grundsätze der Anscheinsgefahr auch anzuwenden, wenn das Vorhandensein fehlerhafter oder aus Rechtsgründen nicht mehr verwertbarer Informationen auf dem Handeln einer anderen Behörde beruht und dem handelnden Beamten - am obigen Maßstab gemessen - kein Vorwurf gemacht werden kann, dass er diese Informationen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (zur Möglichkeit der "Kompensation" auf der sog. Sekundärebene in solchen Fällen vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNrn. 867, 868, 915 m.w.N.; Wolf/Stephan, a.a.O., § 55 RdNr. 11; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03
    Der Senat geht in den Fällen der vorprozessualen Erledigung eines Verwaltungsakts von einer analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO aus (vgl. nur die Senatsurteile vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214 und vom 26.1.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762, sowie die bisherige ständige Rechtsprechung des BVerwG, BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 165; 49, 36, 39; 81, 226, 227; ausdrücklich offen gelassen unter Hinweis auf die Möglichkeit der allgemeinen Feststellungsklage im Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203, 208 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

  • VG Göttingen, 27.01.2004 - 1 A 1014/02

    Auslandsversammlung; Demonstration; Demonstrationsteilnahme; Diskriminierung;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1990 - 8 S 2087/90

    Verpflichtung des Anscheinsstörers, Untersuchungen durchzuführen bei Gefahr für

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • VG Berlin, 17.12.2003 - 1 A 309.01

    Polizeiliche Meldeauflage an einen Angehörigen des

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Eine starre zeitliche Grenze besteht insoweit nicht (vgl. Senat, Urt.v. 07.12.2004 - 1 S 2218/02 - VBlBW 2005, 231 zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG).

    Nach der auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Meldeauflagen allein maßgeblichen ex ante-Sicht (vgl. zur Gefahrenprognose im Rahmen der § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 PolG Senat, Urt. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468 und v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231) traf die Beklagte rechtsfehlerfrei die Prognose, dass der Kläger - auch - bei Auswärtsbegegnungen des SC Freiburg zu Straftaten beitragen werde.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2018 - 11 LC 177/17

    Heranziehung eines Passinhabers zu einer passbeschränkenden Maßnahme wegen

    Aufgrund der zweifelsfrei vorliegenden Wiederholungsgefahr kann der Senat offen lassen, ob sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtseingriffs und/oder mit einem Rehabilitationsinteresse begründen ließe (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.12.2004 - 1 S 2218/03 -, VBlBW 2005, 231, juris, Rn. 18, bzgl. eines auf die Teilnahme an einem G 8-Gipfel in Italien bezogenen befristeten Aufenthaltsverbots).

    Sie schränken die Ausreisefreiheit, die als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (BVerfG, Urt. v. 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 -, BVerfGE 6, 32, juris, Rn. 35 ff.; BVerwG, Urt. v. 22.2.1956 - I C 41/55 -, BVerwGE 3, 171, juris, Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.2.1979 - II A 73/75 -, DVBl. 1979, 740; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.12.2004 - 1 S 2218/03 -, a.a.O., juris, Rn. 20; Wache, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Okt.

    Erhebliche Belange der Bundesrepublik werden etwa gefährdet, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Passbewerber die auswärtigen Beziehungen oder unter besonderen Umständen auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik schädigen wird (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.2.1979 - 11 OVG A 73/75 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.12.2004 - 1 S 2218/03 - a.a.O., juris, Rn. 21; Wache, in: Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 7, Rn. 7).

    Der aus Juni 2016 stammende Hinweis auf die konkreten Entführungsabsichten sowie die unter dem 9. September 2016 erstellte Stellungnahme des BND wiesen für den hier streitentscheidenden Zeitraum auch die erforderliche hinreichende Aktualität auf (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.12.2004 - 1 S 2218/03 - a.a.O., juris, Rn. 27 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 19 A 2097/14

    Klage eines Salafisten gegen Passentziehung ohne Erfolg

    BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39.06 -, BVerwGE 129, 142 = juris Rdn. 28; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7. Dezember 2004 - 1 S 2218/03 -, VBlBW 2005, 231 = juris Rdn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 16. April 2014 - 19 B 59/14 -, NVwZ-RR 2014, 593 = juris Rdn. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 1 S 733/13

    Voraussetzungen für die Gebührenerhebung bei missbräuchlicher Veranlassung von

    Für das Vorliegen einer Anscheinsgefahr ist es entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefahr ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (Senatsurteil vom 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - ESVGH 55, 153 = VBlBW 2005, 231 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus dem vom Klägervertreter zitierten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 07.12.2014 (1 S 2218/03, juris).
  • VG Braunschweig, 04.04.2017 - 4 A 383/16

    Entführung; Lösegeld; Passgesetz

    Sprechen beispielsweise bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, kann dies ein Ausreiseverbot als Vorsorgemaßnahme rechtfertigen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 1 S 2218/03 -, juris Rn. 21).

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart (aaO. Rn. 23) beruft sich für seine Auffassung - der Verantwortlichkeit der damaligen Klägerin - auf die Anwendung dieser Grundsätze und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 07.12.2004 -1 S 2218/03 -, juris).

  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09

    Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik

    Die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Verbotsverfügung der Beklagten vom 19.06.2008 ist als Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004, - 1 S 2218/03 -, mit weiteren Nachweisen) und auch sonst zulässig.

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.1994, DVBl. 1995, 360; Beschluss vom 07.06.1995, NVwZ-RR 1996, 420; Beschluss vom 14.06.2000, NJW 2000, 3658 und Urteil vom 07.12.2004, VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000, NordÖR 2001, 107).

    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog. "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.2004, - 1 S 410/03 -, NJW 2005, 88; Urteil vom 10.05.1990, - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990, - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).

    Wie der VGH Bad.-Württ. (Urteil vom 07.12.2004, aaO.) entschieden und das Gericht in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, wird die Anwendbarkeit der Grundsätze über die Anscheinsgefahr nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Beklagte möglicherweise selbst den Anschein der Gefahr zurechenbar (mit-)verursacht hat.

    In einem solchen Fall muss jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig geprüft werden, ob die herangezogene Tatsache im Zeitpunkt der Entscheidung über die Ausreiseuntersagung noch so schwer wiegt, dass die Annahme einer hinreichend konkreten Gefährdungslage weiterhin gerechtfertigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

    Eine starre zeitliche Grenze besteht insoweit nicht (vgl. Senat, Urt.v. 07.12.2004 - 1 S 2218/02 - VBlBW 2005, 231 zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG).
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1293/09

    Zur Untersagung der Ausreise eines Deutschen in das Ausland wegen Gefährdung

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 - BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1994 - 1 S 667/94 - DVBl. 1995, 360; Beschl. v. 07.06.1995 - 1 S 3530/94 - NVwZ-RR 1996, 420; Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - NJW 2000, 3658 und Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 B 240/00 - NordÖR 2001, 107).

    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog. "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.; Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - NJW 2005, 88; Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 - NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).

    Einem Restverdacht kommt im Verhältnis zu einer strafrechtlichen Verurteilung im Rahmen der Gefahrenprognose ein geringeres Gewicht zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.12.2004 aaO.).

    12 Die Daten der Verbunddatei des Informationssystems der Polizei (INPOL) können - entsprechende Datenfreigaben vorausgesetzt - im Vorfeld von Demonstrationen oder sonstigen Ereignissen in die Personenfahndungsdatei eingegeben werden, so dass nun u.a. auch die Polizeidienststellen der Länder sowie die Dienststellen der Bundespolizei auf die Daten Zugriff haben (vgl. VGH Ba.-Wü. Urt. v. 07.12.2004 a.a.O. ; § 11 Abs. 2 BKAG sowie Bäumler, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., J RdNrn. 181, 155).

    Sollte der zuständige Beamte demgegenüber aufgrund der Speicherung der Daten des Antragstellers in der Fahndungsdatei INPOL irrtümlich davon ausgegangen sein, gegen diesen lägen auch andere Vorwürfe vor oder gar konkrete Fahndungsersuchen von Dienststellen verschiedener Bundesländer, würde es sich um eine pflichtwidrige Fehleinschätzung gehandelt haben, die nicht geeignet wäre, die Annahme einer Anscheinsgefahr zu rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Eine solche Betrachtungsweise stünde, wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an ein Urteil des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 07.12.20004 - 1 S 2218/03 - ESVGH 55, 153 ; vgl. auch Breucker, Transnationale polizeiliche Gewaltprävention, 2003, S. 160f. m.w.Nwn.) überzeugend ausgeführt hat, einer sachgerechten einzelfallbezogenen Gefährdungsprognose entgegen, bei der individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen sind, zu denen insbesondere die persönliche Entwicklung des Betroffenen gehört.
  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12259/17
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09

    Untersagung der Ausreise in das Ausland

  • VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10

    Passbeschränkende Maßnahmen für Reisen nach Somalia bei Gefährdung erheblicher

  • VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546

    Ausschluss aus einer Wohnungseigentümerversammlung durch Platzverweis

  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12258/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - 19 B 59/14

    Begründung des Verdachts durch konkrete Tatsachen der Gefährdung von sonstigen

  • LG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 4 O 219/19

    Fußball-Hooligan darf Ausreise zu Fußballspiel im Ausland untersagt werden.

  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19

    Amtshaftung bei Ausreiseuntersagung

  • VG Köln, 24.11.2020 - 10 K 1309/20
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2023 - 1 S 1128/23

    Passversagung; rechtsextremistische Einmannband; sonstige erhebliche Belange der

  • VG Karlsruhe, 27.11.2019 - 2 K 16084/17

    Gebührenbescheid für Amtshandlungen des Polizeivollzugsdienstes

  • VG Düsseldorf, 16.04.2015 - 24 K 427/14

    Passentziehung; Beschränkung; Geltungsbereich; Personalausweis; Salafistisch;

  • VG München, 24.01.2018 - M 7 K 16.5096

    Klage gegen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei - Unzulässige

  • VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein passrechtliches Ausreiseverbot gegen

  • VG Köln, 10.12.2014 - 10 K 4302/13

    Entziehung des deutschen Reisepasses bei konkretem Verdacht

  • VG Köln, 15.06.2015 - 10 L 735/15

    Entziehung des deutschen Reisepasses bei konkretem Verdacht der Unterstützung des

  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

  • VG Köln, 10.01.2018 - 10 K 561/15
  • VG Köln, 15.06.2015 - 10 L 736/15

    Entziehung des deutschen Reisepasses bei konkretem Verdacht der Unterstützung des

  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 3524/08

    Beteiligung des aufnehmenden Betriebsrats einer Tochter der Telekom AG; Zuweisung

  • VG Köln, 03.08.2016 - 10 K 148/16
  • VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09

    Rechtswidrigkeit eines Ausreiseverbots für deutsche Demonstrationsteilnehmerin

  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1297/09

    Untersagung der Ausreise aus dem Bundesgebiet

  • VG Mainz, 12.06.2008 - 1 L 538/08

    Mainzer Problemfan - Ausreiseverbot während EM

  • VG Hannover, 08.03.2012 - 10 A 5813/10

    Aufenthaltsverbot in Bad Nenndorf, Verhältnismäßigkeit, "aggressives Verhalten",

  • VG Hannover, 08.03.2012 - 10 A 75/11

    Aufenthaltsverbot/Platzversweis in Bad Nenndorf 2010, Anforderungen an

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