Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 26.02.1996

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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95 (https://dejure.org/1996,4808)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 (https://dejure.org/1996,4808)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 1 S 2570/95 (https://dejure.org/1996,4808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der unechten Teilortswahl; Rechtfertigung der Unterrepräsentation einzelner Ortsteile im Gemeinderat; Wahlbeeinflussung; Wahlanfechtung - Überprüfung fristgerecht vorgebrachter und hinreichend substantiierter Einspruchsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 160
  • NVwZ-RR 1996, 411
  • DÖV 1997, 84
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1989 - 1 S 1754/89

    Zur unechten Teilortswahl innerhalb eines geschlossenen Siedlungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Zunächst ist klarzustellen, daß die (inzidente) Überprüfung der Gültigkeit des § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung im vorliegenden Verfahren der Wahlanfechtung wegen des unteilbaren Zusammenhangs der Verteilung der Gemeinderatssitze auf alle Wohnbezirke nicht auf die Frage der Festsetzung der Gemeinderatssitze für den Ortsteil M. beschränkt werden kann, sondern die Sitzverteilung insgesamt in den Blick genommen werden muß (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 3.8.1989 - 1 S 1754/89 -, ESVGH 39, 301).

    Daß die Voraussetzungen der Einführung bzw. der Beibehaltung der unechten Teilortswahl vorliegen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 3.8.1989, a.a.O.) ist nicht zweifelhaft.

    Begrenzt ist sein Ermessen durch das aus § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu entnehmende Verbot, das im Maßstab des Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat ganz preiszugeben oder "in einer das Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise" (StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.7.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160) zurückzudrängen (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 27.3.1980 - 1 S 378/80 -, ESVGH 30, 337, v. 15.8.1984 - 1 S 1250/84 -, ESVGH 35, 38, v. 3.8.1989, a.a.O. u. v. 14.9.1989 - 1 S 1958/89 -, EKBWGemO § 27, E 15).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats läßt sich die Grenze, die das Maß zulässiger Abweichung von einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsanteilen markiert, wegen der Vielzahl und Vielgestaltigkeit der zu berücksichtigenden "örtlichen Verhältnisse" nicht generell und abstrakt bestimmen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.8.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Unter den Begriff der Wahlbeeinflussung fallen öffentliche oder veröffentlichte Äußerungen von Bewerbern und Dritten, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet sind, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.2.1992 - 1 S 2266/91 -, VBlBW 1992, 423, m.w.N.).

    Denn das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsorgan der Gemeinde und muß daher dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.2.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1989 - 1 S 1958/89

    Unechte Teilortswahl: punktuellem Siedlungszusammenhang - Bildung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Begrenzt ist sein Ermessen durch das aus § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu entnehmende Verbot, das im Maßstab des Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat ganz preiszugeben oder "in einer das Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise" (StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.7.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160) zurückzudrängen (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 27.3.1980 - 1 S 378/80 -, ESVGH 30, 337, v. 15.8.1984 - 1 S 1250/84 -, ESVGH 35, 38, v. 3.8.1989, a.a.O. u. v. 14.9.1989 - 1 S 1958/89 -, EKBWGemO § 27, E 15).

    Diese Möglichkeit der Einflußnahme des Ortschaftsrats auf den Gemeinderat rechtfertigt im vorliegenden Fall die Unterrepräsentation der Ortsteile M. und D. (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.9.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1984 - 1 S 1250/84

    Unechte Teilortswahl; Gemeinderatssitze; Aufteilung auf Wohnbezirke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Begrenzt ist sein Ermessen durch das aus § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu entnehmende Verbot, das im Maßstab des Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat ganz preiszugeben oder "in einer das Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise" (StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.7.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160) zurückzudrängen (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 27.3.1980 - 1 S 378/80 -, ESVGH 30, 337, v. 15.8.1984 - 1 S 1250/84 -, ESVGH 35, 38, v. 3.8.1989, a.a.O. u. v. 14.9.1989 - 1 S 1958/89 -, EKBWGemO § 27, E 15).

    Der Kläger hebt zu Recht hervor, daß gemessen an der Einwohnerzahl der Ortsteil M. bei der Festlegung von zwei Sitzen bei dem 12 Gemeinderatssitzen umfassenden Gemeinderat der Beigeladenen zu 1 um 30, 67% unterrepräsentiert ist und auch der Ortsteil D. eine Unterrepräsentation von 24% aufweist, während die Ortsteile L. und K. mit 9, 33% bzw. 2,17% überrepräsentiert sind (vgl. zur Berechnungsweise Beschl. d. Senats v. 15.8.1984, a.a.O. / Runderlaß v. 30.8.1978, GABl. S. 920 Nr. 2 zu § 27).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.07.1979 - GR 4/78

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen zur unechten Teilortswahl in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Da die tendenziell gegenläufigen Prinzipien der Sicherung einer Vertretung der Teilorte im Gemeinderat und der Wahlrechtsgleichheit gleichermaßen verfassungsrechtlich anerkannt sind, ist der Gesetzgeber im Interesse eines optimierenden Ausgleichs verpflichtet, die Grundsätze der Verhältniswahl so weit wie möglich zu berücksichtigen, jedenfalls das System der Verhältniswahl nicht völlig preiszugeben oder in einer das Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise zurückzudrängen (StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.7.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160).

    Begrenzt ist sein Ermessen durch das aus § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu entnehmende Verbot, das im Maßstab des Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat ganz preiszugeben oder "in einer das Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise" (StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.7.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160) zurückzudrängen (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 27.3.1980 - 1 S 378/80 -, ESVGH 30, 337, v. 15.8.1984 - 1 S 1250/84 -, ESVGH 35, 38, v. 3.8.1989, a.a.O. u. v. 14.9.1989 - 1 S 1958/89 -, EKBWGemO § 27, E 15).

  • BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88

    Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Diese gesetzliche Präklusionsnorm, die die Berücksichtigung nachträglicher Einspruchsgründe ausschließt, weil es im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, daß die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl alsbald geklärt wird, beschränkt auch die gerichtliche Prüfung auf die fristgerecht vorgebrachten Einspruchsgründe und verbietet es, sie auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1991, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 12.1.1989 - 7 B 202.88 -, Buchholz 160, Wahlrecht, Nr. 32).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, dürfen deshalb als unsubstantiiert zurückgewiesen werden (BVerfG, Beschl. v. 12.12.1991 - 2 BvR 562.91 -, BVerfGE 85, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91

    Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Das Begehren auf Neufestsetzung des Wahlergebnisses kann, wie der Senat entschieden hat (Urt. v. 2.12.1991 - 1 S 818/91 -, VBlBW 1992, 340), zum Gegenstand einer Verpflichtungsklage gemacht werden mit der Begründung, die Sitzzuteilung sei unrichtig, da die Stimmenauszählung fehlerhaft gewesen sei (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.5.1970 - I 989/69 -, ESVGH 20, 234).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1970 - I 989/69
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Das Begehren auf Neufestsetzung des Wahlergebnisses kann, wie der Senat entschieden hat (Urt. v. 2.12.1991 - 1 S 818/91 -, VBlBW 1992, 340), zum Gegenstand einer Verpflichtungsklage gemacht werden mit der Begründung, die Sitzzuteilung sei unrichtig, da die Stimmenauszählung fehlerhaft gewesen sei (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.5.1970 - I 989/69 -, ESVGH 20, 234).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95
    Von der Beiladung sämtlicher gewählten Gemeinderäte der Gemeinde H. hat der Senat abgesehen, da die Beizuladenden infolge der Klagabweisung nicht in ihren Rechten betroffen sind (BVerwG, Beschl. v. 30.7.1990 - 7 B 71.90 -, Buchholz 310, § 43 VwGO, Nr. 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 1 S 1246/86

    Wahlanfechtung und Gesetzesprüfungskompetenz der Verwaltung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1995 - 1 S 1578/95

    Wahlanfechtung: kein Recht eines erfolglosen Bewerbers für einen Gemeinderatssitz

  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 102.88

    Umfang des Ermessens der Bundesrepublik Deutschland bei der Gewährung von

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1980 - 1 S 378/80

    Kommunalrecht - unechte Teilortswahl - Sitzverteilung

  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91

    Reststimmenverteilung bei Listenverbindung

  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Der gesetzliche Ausschluss von Einspruchsgründen, die nach Ablauf der Frist zur Wahlanfechtung geltend gemacht werden, gilt auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (materielle Präklusion), weil es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Gültigkeit einer Wahl alsbald geklärt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - VG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2012 - 2 K 2293/11 -, jeweils in juris).

    Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlmängeln nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, dürfen deshalb als unsubstantiiert zurückgewiesen werden (BVerfG, Beschluss vom 12.12.1991 - 2 BvR 562/91 -, BVerfGE 85, 148; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46, 47).

    Unter den Begriff der Wahlbeeinflussung fallen öffentliche oder veröffentlichte Äußerungen von Bewerbern und Dritten, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet sind, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997- 1 S 1748/96 -, juris, Urteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411, Urteil vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, juris, mit Verweis auf das Urteil vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW § 32 E 35 m.w.N. und Urteil vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 -, VBlBW 1983, 376, 377; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.1988 - 15 A 924/86 -, juris).

    Eine solche Verpflichtung ist ein Minus gegenüber der Anordnung der Ungültigkeitserklärung der Wahl (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, juris, Rn. 19), sodass der Kläger dieses Begehren zu Recht hilfsweise zu seinem logisch vorrangigen Begehren auf Ungültigkeitserklärung der gesamten Wahl geltend gemacht hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 45).

    Während bei Vorliegen bedingter Ungültigkeitsgründe die Wahl (§ 32 Abs. 1 KomWG) sowie bei Vorliegen unbedingter Ungültigkeitsgründe die Zuteilung eines Sitzes für ungültig zu erklären ist (§ 32 Abs. 2 KomWG), führt die Unrichtigkeit des rechnerischen Ergebnisses zur teilweisen Aufhebung und Anordnung der Neufeststellung des Wahlergebnisses gemäß § 32 Abs. 3 KomWG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1991, a.a.O., und vom 27.02.1996, a.a.O.).

    Das Gericht verkennt nicht, dass die Anforderungen daran, was ein Einspruchsführer vortragen muss, um eine Überprüfung der Wahl, bezogen auf den von ihm beanstandeten Fehler, zu erreichen, nicht überspannt werden dürfen oder gar Unmögliches gefordert werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 48).

  • VG Stuttgart, 04.08.2021 - 7 K 5004/19

    Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Repräsentation seines Stadtteils im

    Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile im Gemeinderat ist rechtlich zu beanstanden, wenn sie sich nicht am Maßstab der örtlichen Verhältnisse durch überwiegende sachliche Gründe rechtfertigen lässt (vgl. VGH BW, B. v. 3.8.1989 - 1 S 1754/89 -, ESVGH 39, 301; VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95, juris, Rn. 34).

    Obwohl die unechte Teilortswahl grundsätzlich verfassungsgemäß ist (vgl. VGH BW, B. v. 13.1.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420; VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 25 - 28), könnte die vorliegende Sitzverteilung aufgrund der Hauptsatzung der Beigeladenen zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Stimme der Klägerin führen und gegen § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO verstoßen.

    Diese gesetzliche Vorgabe für den Satzungsgeber soll nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 33), der die Kammer folgt, eine willkürliche Festlegung der Sitzzahlen ausschließen und gewährleisten, dass das Satzungsermessen entsprechend dem Zweck des überkommenen Instituts der unechten Teilortswahl ausgeübt wird, der Bevölkerung räumlich getrennter Teile einer Gemeinde eine gesonderte Vertretung im Gemeinderat zu sichern und so die Voraussetzungen für den Ausgleich von Interessengegensätzen der verschiedenen Einwohnergruppen zu schaffen.

    Begrenzt ist sein Ermessen durch das aus § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu entnehmende Verbot, das im Maßstab des Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat ganz preiszugeben oder "in einer das Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise" (vgl. StGH BW, U. v. 14.7.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160) zurückzudrängen (vgl. VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 33).

    Vielmehr muss die Sitzverteilung insgesamt in den Blick genommen werden (vgl. VGH B. v. 3.8.1989 - 1 S 1754/89 -, juris; VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 30).

    Demgemäß können in Einzelfällen auch größere Abweichungen gebilligt werden, wenn sie durch besondere örtliche Verhältnisse gerechtfertigt sind (vgl. VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95, juris, Rn. 34).

    Das bedeutet: Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile im Gemeinderat ist rechtlich zu beanstanden, wenn sie sich nicht am Maßstab der örtlichen Verhältnisse durch überwiegende sachliche Gründe rechtfertigen lässt (vgl. VGH BW, B. v. 3.8.1989 - 1 S 1754/89 -, ESVGH 39, 301; VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95, juris, Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Soweit der Senat eine Konkretisierung auch in rechtlicher Hinsicht verlangt, bezieht sich dies in erster Linie auf die Situation, in der über das reine Wahlverfahren und die ordnungsgemäße Anwendung der Wahlvorschriften hinaus auch die Rechtsgrundlagen der Wahl als solche - im Wege einer inzidenten Normenkontrolle - zum Gegenstand der Wahlanfechtung gemacht werden (vgl. hierzu Beschluss des erk. Senats vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420; Urteil des erk. Senats vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411).
  • VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches

    Die Wahlanfechtung lässt sich nur auf solche Gründe stützen, die in der abschließenden Regelung des § 32 Abs. 1 KomWG aufgeführt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 24).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten kann sie allerdings auch mit der Begründung angefochten werden, dass wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verfassungswidrig seien (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, juris Leitsatz; Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 24).

    Mit der Vorgabe des Art. 72 Abs. 2 Satz 1 LV, dass die Wahl (lediglich) unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl zu erfolgen hat, sind die landesverfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Gemeinderatswahlen als Verhältniswahl damit zurückgenommen und zugunsten anderer Wahlziele offener (vgl. grundlegend StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160 [162] zur unechten Teilortswahl; dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 27; vgl. ferner Aker, in: Aker/Hafner/Notheis, Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsordnung Baden-Württemberg, 1. Auflage 2013, § 26 Rn. 8).

    Da bei der Verhältniswahl die Repräsentation dadurch bewirkt wird, dass die Parteien ihre Kandidaten und Programme den Wahlberechtigten vorstellen und die Wähler mit der Wahl einer Liste die Entscheidung für eine parteipolitische Richtung treffen, soll jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10.04.1997 - 2 BvF 1/95 -, juris Rn. 63 = BVerfGE 95, 335 [352]; vgl. auch Hamburgisches VerfG, Urteil vom 27.04.2007 - 4/06 -, juris Rn. 124; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 26).

    Zu einer Entscheidung darüber, ob eine gesetzliche Regelung in der vom Kläger befürworteten Richtung, die mit einer Systemveränderung des Kommunalwahlrechts hin zu einem Mehrheitswahlrecht einhergehen dürfte, oder eine sonstige Regelung zur Stärkung von Einzelbewerbern gegenüber vollständigen Wahlvorschlägen rechtspolitisch wünschenswert, systemgerecht und ihrerseits verfassungsmäßig wäre, ist die Kammer nicht berufen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 28).

    c) Mit seinem weiteren Vorbringen, der Gemeinderat der Beigeladenen habe in verfassungswidriger Weise auf seine, des Klägers, Erfolgsaussichten bei der Gemeinderatswahl Einfluss genommen, indem er es unterlassen habe, die Zahl der Gemeinderatssitze gemäß § 25 Abs. 2 GemO von achtzehn auf vierzehn Sitze zu reduzieren, ist der Kläger bereits nach § 31 Abs. 1 Satz 2 KomWG präkludiert (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 46; zur Rechtmäßigkeit der Fristgebundenheit vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.12.1981 - 7 B 132.81 -, juris).

  • VG Sigmaringen, 27.09.2022 - 3 K 1485/22

    Ungültigkeitserklärung einer Oberbürgermeisterwahl; Öffentlichkeitsverstoß;

    Folglich ist auch die gerichtliche Prüfung auf die fristgerecht vorgebrachten Einspruchsgründe beschränkt und nicht auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46).

    Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, dürfen deshalb als unsubstantiiert zurückgewiesen werden (BVerfG, Beschluss vom 12.12.1991 - 2 BvR 562.91 -, BVerfGE 85, 148, juris, Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46 f.).

    Bei der Anordnung der Neufeststellung des Wahlergebnisses handelt es sich um ein Minus gegenüber der Ungültigkeitserklärung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 45 m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2018 - 14 K 3350/18 -, juris, Rn. 70).

    Hiermit übereinstimmend kann das Neufeststellungsbegehren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit der Begründung zum Gegenstand einer Verpflichtungsklage gemacht werden, dass die Sitzzuteilung unrichtig sei (zu Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 45; Urteil vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, juris, Rn. 19).

    Bei § 32 Abs. 3 KomWG handelt es sich demnach um eine gegenüber § 32 Abs. 1 KomWG mildere Rechtsfolge (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 45), die der Bestandssicherung des vollzogenen Wahlakts dient.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 1 S 1652/16

    Ungültigkeit einer Wahl allein wegen abstrakter Möglichkeit von Manipulationen

    Denn - unbeschadet der mangelnden Formulierung einer Grundsatzfrage und unbeschadet des Umstandes, dass insoweit für eine Entscheidungserheblichkeit nichts ersichtlich ist - die Anforderungen an die Substantiierung von Wahlrügen sind hinreichend geklärt (vgl. Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - NVwZ-RR 1996, 411; Urt. v. 16.05.2007 - 1 S 567/07 - VBlBW 2007, 377, m.w.N.).

    Eine Divergenz zu dem angegebenen Urteil des Senats vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - ist in keiner Weise erkennbar.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 27.02.1996, a.a.O., da ein insoweit abweichender Rechtssatz des Verwaltungsgerichts zur Substantiierung von Wahlrügen weder dargelegt noch sonst erkennbar ist.

  • VG Karlsruhe, 11.05.2016 - 4 K 2062/14

    Rechtswidrigkeit von Gemeinderatswahlen wegen Teilnahme von 16 - 18 Jahre alten

    In Übereinstimmung damit steht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - juris Rn. 25 f. m.w.N.) zu den Vorschriften über die unechte Teilortswahl in Gemeinderatswahlen, indem er hinsichtlich der Wahlgrundsätze "Art. 72 Abs. 1 Satz 1 LV, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG" zitiert.
  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19

    Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln,

    Das im Wahlprüfungsrecht enthaltene Substantiierungsgebot soll sicherstellen, dass die sich auf der Grundlage der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ergebende Zusammensetzung des Gemeinderats nicht vorschnell infrage gestellt wird und dadurch Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit geweckt werden (vgl. VGH BW, U. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19

    Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl

    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Darlegung, aus der erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll (Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - NVwZ-RR 1996, 411; zum Bundesrecht ebenso: BVerfG, Beschl. v. 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11; Beschl. v. 24.11.1981 - 2 BvC 1/81 - BVerfGE 59, 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21

    Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Verfassungsmäßigkeit des Systems der

    Die Wahlanfechtung lässt sich nur auf solche Gründe stützen, die in der abschließenden Regelung des § 32 Abs. 1 KomWG aufgeführt sind (vgl. Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 24).

    Mit der Vorgabe des Art. 72 Abs. 2 Satz 1 LV, dass die Wahl unter Berücksichtigung der Grund- sätze der Verhältniswahl zu erfolgen hat, sind die landesverfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Gemeinderatswahlen als Verhältniswahl damit zurückgenommen und zugunsten anderer Wahlziele offener (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.07.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160, 162; Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 27).

    k) Mit seinem weiteren Vorbringen, der Gemeinderat der Beigeladenen habe in verfassungswidriger Weise auf seine Erfolgsaussichten bei der Gemeinderatswahl Einfluss genommen, indem er es unterlassen habe, die Zahl der Gemeinderatssitze gemäß § 25 Abs. 2 GemO von achtzehn auf vierzehn Sitze zu reduzieren, ist der Kläger - wie es das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - bereits nach § 31 Abs. 1 Satz 2 KomWG präkludiert (vgl. Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 46).

  • VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15

    Eigenmächtige Nachzählung von Wahlstimmen durch Gemeindemitarbeiter

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

  • VG Karlsruhe, 26.01.2012 - 2 K 2293/11

    Ungültigerklärung einer Wahl des Bürgermeisters; gesetzlicher Ausschluss von

  • VG Karlsruhe, 23.03.2010 - 11 K 1644/09

    Wahlanfechtungen der Gemeinderatswahl in Mannheim erfolglos

  • VG Sigmaringen, 19.08.2003 - 7 K 465/03

    Platzverweis eines Bürgermeisterkandidaten in Eningen rechtmäßig

  • VG Karlsruhe, 16.07.2010 - 9 K 1203/10

    Kommunalwahlrecht - Anfechtung einer Bürgermeisterwahl, ungleich lange Redezeiten

  • VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Leserbrief

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16

    Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig

  • VG Leipzig, 01.11.1999 - 6 K 1522/99

    Begehrung der Feststellung der Wahlergebnisse einer Stadtratswahl; Beanstandung

  • VG Karlsruhe, 18.02.2011 - 1 K 1569/10

    Klagebefugnis wegen Nichtwahl als ehrenamtlicher Richter; Auswahlkriterien für

  • VG Würzburg, 19.12.2019 - W 2 K 18.843

    Voraussetzungen einer Wahlanfechtung

  • VG Karlsruhe, 23.03.2010 - 11 K 1851/09

    Kommunalwahlen und das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren

  • VG Weimar, 25.01.2006 - 6 K 20/05

    Kommunalwahlrecht; Anforderungen an Vorbringen im Wahlanfechtungsverfahren;

  • VG Karlsruhe, 22.01.2007 - 3 K 2701/06

    Ungültigerklärung der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.02.1996 - 1 S 2570/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4414
VGH Baden-Württemberg, 26.02.1996 - 1 S 2570/95 (https://dejure.org/1996,4414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 (https://dejure.org/1996,4414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 1 S 2570/95 (https://dejure.org/1996,4414)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 411
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 1 S 2975/21

    Gültigkeit einer Gemeinderatswahl

    Dabei ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass - anders als der Beklagte und die Beigeladene meinen - über das reine Wahlverfahren und die ordnungsgemäße Anwendung der Wahlvorschriften des Kommunalwahlgesetzes hinaus auch die Rechtsgrundlagen der Wahl als solche zum Gegenstand der Wahlanfechtung gemacht werden können (vgl. Senat, Beschl. v. 09.06.1980 - 1 S 952/80 - juris Rn. 25; Beschl. v. 15.08.1984 - 1 S 1250/84 - ESVGH 35, 38, BA S. 5; Beschluss v. 13.01.1987 - 1 S 1246/86 - VBlBW 1987, 420; Beschl. v. 14.09.1989 - 1 S 1958/89 - BWGZ 1993, 506, BA S. 5; Urt. v. 26.02.1996 - 1 S 2570/95 - juris Rn. 24; Beschl. v. 17.10.2002 - 1 S 2114/99 -, juris Rn. 56; Urt. v. 07.03.2007 - 1 S 19/06 - UA.

    In dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 14.07.1979 (Urt. v. 14.07.1979 - GR 4/78 - ESVGH 29, 160 ) wird ebenso wie in der ständigen Rechtsprechung des Senats zur unechten Teilortswahl hervorgehoben, dass die Notwendigkeit eines Ausgleichs der verschiedenen, möglicherweise auch kontroversen Interessen in den einzelnen Ortsteilen eine besondere Bedeutung durch die Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse während der Kommunalreform erhalten hat, und dass dieser Gesichtspunkt in Einzelfällen auch Überrepräsentationen von Gemeindeteilen im Gemeinderat rechtfertigen kann, die bei dieser Reform ihre ursprüngliche Eigenständigkeit als politische Gemeinde verloren haben (vgl. Senat, Beschl. v. 25.06.1968 - I 75/68 - ESVGH 19, 18, Beschl. v. 09.06.1980 - 1 S 952/80 -, juris Rn. 33; Beschl. v. 04.08.1989 - 1 S 1754/89, B.A. 9; Urt. v. 26.05.1996 - 1 S 2570/95 - juris Rn. 33).

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats wurde in der Vergangenheit eine Unterrepräsentation von 30 % nicht beanstandet, wenn in dem entsprechenden Teilort ein Ortschaftsrat eingeführt war (vgl. Senat, Beschl. v. 26.02.1996 - 1 S 2570/95 - juris Rn. 34), hingegen wurde in einem anderen Verfahren eine Unterrepräsentation von 22 % wegen des Fehlens eines rechtfertigenden Grundes gerügt (vgl. Senat, Beschl. v. 03.08.1989 - 1 S 1754/89 - VBlBW 1990, 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Unabhängig davon ist der Einwand, die Verteilung der Gemeinderatssitze auf die Wohnbezirke in § 1 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Antragsgegnerin sei gesetzes- bzw. verfassungswidrig, nach der Rechtsprechung des Senats geeignet, den gesetzlichen Wahlanfechtungsgrund zu begründen, dass wesentliche Vorschriften über die Ermittlung des Wahlergebnisses unbeachtet geblieben sind (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KomWG; vgl. das Senatsurteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 - sowie den Senatsbeschluss vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420).

    Auch im Hinblick auf die nächste Gemeinderatswahl kann sie unter Berufung auf die Nichtigkeit des § 1 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 KomWG Einspruch und ggf. gegen die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über den Einspruch (Einspruchsbescheid) nach § 31 Abs. 3 KomWG unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben (vgl. nur das Senatsurteil vom 26.02.1996, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Unter den Begriff der Wahlbeeinflussung fallen öffentliche oder veröffentlichte Äußerungen von Bewerbern und Dritten, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet sind, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997- 1 S 1748/96 -, juris, Urteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411, Urteil vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, juris, mit Verweis auf das Urteil vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW § 32 E 35 m.w.N. und Urteil vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 -, VBlBW 1983, 376, 377; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.1988 - 15 A 924/86 -, juris).
  • VG Chemnitz, 20.01.2004 - 8 K 358/02

    Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden als untere

    Denn die Freiheit der Wahl beinhaltet auch, dass die Wähler ihr Urteil in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und fällen können (RhPfVerfGH, Beschl. vom 24. Oktober 2001, NVwZ 2002, 78/79; BVerwG, Urt. vom 18. Juli 1997, 1220; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 26. Februar 1996, NVwZ-RR 1996, 411).

    Es muss in der Äußerung Umstände geben, die für die Willensbildung vernünftigerweise erheblich sein können (VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 26. Februar 1996, NVwZ-RR 1996, 411).

    Bei der Inanspruchnahme des Amtsblattes muss dem Neutralitätsgebot insoweit in besonderem Maße Rechnung getragen werden (VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 26. Februar 1996, NVwZ-RR 1996, 411; Urt. vom 17. Februar 1992, VBlBW 1992, 423; s.a. BayVGH, Urt. vom 27. November 1991, BayVBl 1992, 272; Urt. vom 27. November 1991, NVwZ 1992, 287).

  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Gemeinsam ist diesen Vorschriften, dass § 32 Abs. 1 KomWG - neben einer fristgerechten Rüge konkreter Wahlanfechtungsgründe durch Einspruch gem. § 31 Abs. 1 Satz 2 KomWG (zur Beschränkung der gerichtlichen Prüfung hierauf vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.02.1996 - 1 S 2570/95 -, EKBW § 27 GemO E 17) - einen möglichen ursächlichen Zusammenhang zwischen Wahlfehler und Wahlergebnis erfordert.
  • VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14

    Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus für ungültig erklärt und

    Die bloße Behauptung, es sei falsch ausgezählt worden, reicht für die Geltendmachung eines Fehlers nicht aus (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26. Februar 1996 - 1 S 2570/95 - juris, Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96

    Meinungsäußerung von Ratsmitgliedern und Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 26.2.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411) fallen unter den Begriff der Wahlbeeinflussung öffentliche oder veröffentlichte Äußerungen von Bewerbern und Dritten, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet sind, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken.
  • VG Cottbus, 06.05.2021 - 1 K 1641/19

    Wahlprüfungsklage gegen die Kommunalwahl in der Stadt Cottbus vom 26. Mai 2019

    Bloße Andeutungen oder Vermutungen, ein Wahlfehler liege vor - so etwa die bloße Behauptung, es sei falsch ausgezählt worden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 47) - reichen nicht aus, vielmehr muss die behauptete Unregelmäßigkeit zumindest schlüssig dargelegt werden (vgl. Schumacher u.a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Stand: Februar 2019, § 55 BbgKWahlG Nr. 5.2 f.; OVG f. d. Ld. Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23. Mai 2002 - 2 L 257/01 -, juris Rn. 15).
  • VG Sigmaringen, 19.06.2007 - 9 K 606/07

    Oberbürgermeisterwahl der Stadt Albstadt vom 11.03.2007 ist gültig

    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich also auf die rechtzeitig und zulässigerweise gegenüber dem Regierungspräsidium T. vorgebrachten Einspruchsgründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411 ff.).
  • VG Halle, 24.02.2005 - 1 A 178/04
    OVG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, Juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 20. September 2001 - 1 A 15/00 -, Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11, 30).
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