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   VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11   

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https://dejure.org/2012,2947
VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11 (https://dejure.org/2012,2947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.01.2012 - 1 S 2963/11 (https://dejure.org/2012,2947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11 (https://dejure.org/2012,2947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ingewahrsamnahme einer hilflosen Person durch Bundespolizei; Richtervorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung ohne Durchführung der vorherigen persönlichen Anhörung eines Betroffenen mangels Vernehmungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung ohne Durchführung der vorherigen persönlichen Anhörung eines Betroffenen mangels Vernehmungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Notwendigkeit der richterlichen Entscheidung bei mangelnder Vernehmungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 147
  • NVwZ-RR 2012, 346
  • VBlBW 2012, 268
  • DÖV 2012, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2004 - 7 S 2219/04

    Prüfungsmaßstab im Prozesskostenhilfeverfahren - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11
    Der Ausgang des nach dem - vom Verwaltungsgericht gemäß § 88 VwGO sachdienlich ausgelegten - schriftsätzlichen Vorbringen des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der am 31.12.2010 erfolgten Ingewahrsamnahme gerichteten Klageverfahrens erschien zumindest als offen (zum Maßstab der hinreichenden Erfolgsaussicht vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.07.2005 - 11 S 1807/04 - und vom 23.11.2004 - 7 S 2219/04 - VBlBW 2005, 196).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11
    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 - BVerfGE 105, 239 m.w.N.; Senatsurteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 - VBlBW 2005, 63).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11
    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 - BVerfGE 105, 239 m.w.N.; Senatsurteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 - VBlBW 2005, 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11
    Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG muss der Richter über die Zulässigkeit und Fortdauer der polizeilichen Freiheitsentziehung entscheiden (vgl. [zum Gewahrsam nach § 28 PolG] Senatsurteil v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - DVBl 2011, 626 = VBlBW 2011, 350; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Aufl., Rn. 363 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Dabei gilt diese verfahrensmäßige Seite der grundrechtlichen Freiheitsverbürgung nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch bei Freiheitsentziehungen fürsorgerischer Art und bei sonstigen Freiheitsentziehungen (BGH, Urteil vom 30. April 1987 - 4 StR 30/87, BGHSt 34, 365, 368 mwN; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11, NVwZ-RR 2012, 346; Nr. 37 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt).

    Auch lagen die Voraussetzungen des § 420 Abs. 2 FamFG, die ohnehin lediglich ein Absehen von der Anhörung, nicht aber der richterlichen Befassung ermöglichen, ersichtlich nicht vor (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2012, 346).

  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Auch in Fällen, in denen eine richterliche Anhörung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist (etwa mangels Vernehmungsfähigkeit des Betroffenen), ist gleichwohl unverzüglich eine richterliche Entscheidung zu beantragen, die dann gegebenenfalls ohne vorherige Anhörung ergeht (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - 1 A 45/12 -, NordÖR 2015, 175 [177 lit. c]; VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 346 [347]; Waechter , in: BeckOK PolR Nds, 17. Edition, Stand 1. November 2020, § 19 NPOG, Rn. 25; Beckermann , in: Saipa u.a., NPOG, 27. EL, Stand: September 2020, § 19, Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 2824/18 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 17.02.2020 - 3 W 42/20

    Tätigwerden einer Landespolizei im Wege der Amtshilfe für die Bundespolizei;

    Das Bundespolizeigesetz enthält jedoch keine dem § 19 Abs. 2 NPOG entsprechende Vorschrift, so dass es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine solche nachträgliche Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO bleibt (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. August 2007 - 34 Wx 31/07 -, NVwZ-RR 2008, 247; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11 -, NVwZ-RR 2012, 346 zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch die Bundespolizei erfolgten Ingewahrsamnahme; vgl. ferner Schenke, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2018, § 40 BPolG Rn. 9).
  • OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12

    Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme;

    Die Unmöglichkeit der persönlichen Anhörung etwa infolge Trunkenheit des Betroffenen steht deshalb einer richterlichen Entscheidung nicht entgegen (VGH Baden- Württemberg Beschl. v. 10.01.2012 - 1 S 2963/11, NVwZ-RR 2012, 337).
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