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   LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04   

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https://dejure.org/2005,23649
LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04 (https://dejure.org/2005,23649)
LG Kiel, Entscheidung vom 23.02.2005 - 1 S 297/04 (https://dejure.org/2005,23649)
LG Kiel, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 1 S 297/04 (https://dejure.org/2005,23649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Frage, ob ein vermeintlich Geschädigter mit der Beschädigung seines Fahrzeug einverstanden und somit ein Unfallbetrugsfall gegeben war, kann nicht auf Grund der Grundsätze des Anscheinsbeweises beantwortet werden

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 117 C 602/02
  • LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
    Ob die Frage eines provozierten Unfalls dem Anscheinsbeweis zugänglich ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend: OLG Zweibrücken VersR 1988, 970; verneinend: OLG Düsseldorf NZV 1996, 321; nur in Ausnahmefällen denkbar: BGH VersR 1978, 862).

    Dabei beruht die Einwilligung auf einem individuellen Willensentschluss des Geschädigten, der stark von seiner Persönlichkeit und seinen Wert- und Moralvorstellungen abhängt und für den es keinen typischen Geschehensablauf gibt, was aber Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis wäre (BGH NJW 1988, 2040, OLG Düsseldorf NZV 1996, 321).

  • OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 U 23/87

    Unfall mit Einwilligung des Geschädigten

    Auszug aus LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
    Ob die Frage eines provozierten Unfalls dem Anscheinsbeweis zugänglich ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend: OLG Zweibrücken VersR 1988, 970; verneinend: OLG Düsseldorf NZV 1996, 321; nur in Ausnahmefällen denkbar: BGH VersR 1978, 862).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
    Dabei beruht die Einwilligung auf einem individuellen Willensentschluss des Geschädigten, der stark von seiner Persönlichkeit und seinen Wert- und Moralvorstellungen abhängt und für den es keinen typischen Geschehensablauf gibt, was aber Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis wäre (BGH NJW 1988, 2040, OLG Düsseldorf NZV 1996, 321).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
    Ob die Frage eines provozierten Unfalls dem Anscheinsbeweis zugänglich ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend: OLG Zweibrücken VersR 1988, 970; verneinend: OLG Düsseldorf NZV 1996, 321; nur in Ausnahmefällen denkbar: BGH VersR 1978, 862).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus LG Kiel, 23.02.2005 - 1 S 297/04
    Der Sache nach geht es um die Frage, ob der Eigentümer in die Beschädigung seines Kraftfahrzeuges eingewilligt hat, so dass die Rechtswidrigkeit und damit ein Anspruch des Geschädigten sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG entfällt (BGH VersR 1978, 865).
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