Rechtsprechung
   LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31732
LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16 (https://dejure.org/2016,31732)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30.09.2016 - 1 S 30/16 (https://dejure.org/2016,31732)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30. September 2016 - 1 S 30/16 (https://dejure.org/2016,31732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,31732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 302/11

    Zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Bei § 261 StGB handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insgesamt um ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 302/11, juris).

    Demgemäß geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass die durch sog. Phishing oder Betrug unmittelbar erlangte Gutschrift bereits Geldwäschegegenstand ist (vgl. zu § 263a StGB BGH, Beschl. v. 11.09.2014 - 4 StR 312/14, juris; zu § 263 StGB BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 302/11, juris; s. ferner Neuheuser , NStZ 2008, 492, 494).

    Verständlich wäre eine Gleichsetzung von Geldwäsche- und Betrugsschaden, wenn die (erste) Geldwäschehandlung bereits darin bestehen würde, dass die Überweisung der Klägerin mit dem zuvor erklärten Einverständnis der Beklagten geschah (in diese Richtung BGH, Beschl. v. 13.01.2015 - 5 StR 541/14; BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 302/11, jeweils juris; differenzierend Floeth , NZWiSt 2015, 273, 274 f.; anders Neuheuser , NStZ 2008, 492, 496).

  • OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 4 U 133/08

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Darüber hinaus wird es als ausreichend erachtet, wenn der Empfänger sich dieser Kenntnis in einer Weise verschlossen hat, die es ihm nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf sein fehlendes Bewusstsein zu berufen (vgl. OLG Zweibrücken, MMR 2010, 346).

    Daher ist es auch folgerichtig, dass Kreditinstitute nach einem Phishing-Angriff unmittelbar beim Finanzagenten kondizieren können (vgl. etwa OLG Zweibrücken, MMR 2010, 346).

    Die schadenskausale fahrlässige Beihilfe zum Betrug ist nicht haftungsbegründend (vgl. zu § 830 Abs. 2 BGB BGH, NJW 1979, 2794, 2797; teils abweichend Bender , WM 2008, 2049, 2053; s. auch OLG Zweibrücken, MMR 2010, 346, 347; Borges , MMR 2008, 262, 263).

  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14

    Leichtfertige Geldwäsche (Gegenstand der Leichtfertigkeit: Katalogtat, Begründung

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Demgemäß geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass die durch sog. Phishing oder Betrug unmittelbar erlangte Gutschrift bereits Geldwäschegegenstand ist (vgl. zu § 263a StGB BGH, Beschl. v. 11.09.2014 - 4 StR 312/14, juris; zu § 263 StGB BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 302/11, juris; s. ferner Neuheuser , NStZ 2008, 492, 494).

    Zweitens ist erforderlich, dass sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 13, 14).

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Handelt ein Dritter ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB), so schließt dies einen Bereicherungsanspruch gegen den Vertretenen nicht von vornherein aus (vgl. BGH, Urt. v. 05.10.1961 - VII ZR 207/60, juris).

    Dies hat etwa zur Folge, dass ein Bereicherungsanspruch gegen den (unwirksam) Vertretenen dann nicht besteht, wenn dieser seinerseits einen Vertrag mit demjenigen, der als sein Vertreter ohne Vertretungsmacht gegenüber einem Dritten aufgetreten ist, geschlossen hatte, kraft dieses Vertrages auf das von dem Dritten Geleistete einen Anspruch gegen den vollmachtlos Handelnden hatte und diesem zur Gegenleistung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 05.10.1961 - VII ZR 207/60, juris).

  • AG Kempen, 04.04.2016 - 13 C 366/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises für eine im

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kempen vom 04.04.2016 (13 C 366/15) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Kempen vom 04.04.2016 (13 C 366/15) die Beklagte zu verurteilen, an sie 1.556,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.07.2015 sowie weitere 255, 85 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2015 zu zahlen.

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Wird bei der Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden, und wird dabei eine falsche Vorstellung über die Identität des Handelnden hervorgerufen, finden die Regeln über die Stellvertretung und die hierzu entwickelten Grundsätze entsprechend Anwendung, obwohl dem Handelnden ein Vertretungswille fehlte (vgl. BGH, NJW 2011, 2421, 2422).

    Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters, wobei diese Rechtsgrundsätze in der Regel nur dann eingreifen, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten glaubt schließen zu können, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (vgl. BGH, NJW 2011, 2421, 2422).

  • BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15

    Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts:

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers (Empfängerhorizont) geboten (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.2016 - III ZR 107/15, juris).
  • BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13

    Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    So bewirkt etwa der Angewiesene, der von ihm getroffenen allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Leistungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2015 - XI ZR 243/13, juris).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Hat der Treugeber mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto des Treuhänders gegen diesen aus dem Treuhand- und Auftragsverhältnis einen Herausgabeanspruch aus § 667 BGB erworben, ist er unmittelbarer Empfänger der Schuldnerleistung und damit Rückgewährschuldner gem. § 143 Abs. 1 InsO geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 24.09.2015 - IX ZR 308/14, juris).
  • BGH, 13.01.2015 - 5 StR 541/14

    Fehlende Erörterung einer möglichen Vortatbeteiligung bei der Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
    Verständlich wäre eine Gleichsetzung von Geldwäsche- und Betrugsschaden, wenn die (erste) Geldwäschehandlung bereits darin bestehen würde, dass die Überweisung der Klägerin mit dem zuvor erklärten Einverständnis der Beklagten geschah (in diese Richtung BGH, Beschl. v. 13.01.2015 - 5 StR 541/14; BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 302/11, jeweils juris; differenzierend Floeth , NZWiSt 2015, 273, 274 f.; anders Neuheuser , NStZ 2008, 492, 496).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 53/13

    Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die

  • BGH, 13.07.2010 - 1 StR 239/10

    Verfall von Wertersatz nach Steuerhinterziehung (Verschiebungsfälle;

  • LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10

    Zur Haftung des Kontoinhabers, der mit Phishingattacken umgeleitete Guthaben

  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

  • LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 3 O 47/07

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings

  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 105/97

    Verschärfte Bereicherungshaftung des Kontoinhabers

  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für

  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04

    Zur ungerechtfertigten Bereicherung eines Rechtsanwaltes wegen Zahlung aufgrund

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 222/82

    Begriff des Vorsatzes in bezug auf die Voraussetzungen des GSB

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 189/15

    Strafbarkeit wegen ohne Erlaubnis durchgeführter Zahlungsdienste (Unternehmen als

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 368/14

    Verfall (Begriff des Erlangten: Maßgeblichkeit des Zwecks der Strafvorschrift,

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 125/13

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit

  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

    Hinsendekosten im Fernabsatz

  • AG Neunkirchen, 13.03.2007 - 11 Ds 27/07
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 8 U 840/21

    Stellt ein Kontoinhaber einer ihm unbekannten Person sein Girokonto mittels

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2020 - 24 U 137/19
    Diese liegen unter anderem bei Diensten vor, bei denen - wie hier - ohne Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Zahlers (hier der Kläger) ein Geldbetrag ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger entgegengenommen wird (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 30. September 2016 - 1 S 30/16, Rz. 35).
  • OLG Dresden, 13.08.2021 - 8 U 840/21

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 8 U 840/21 v. 20.07.2021

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
  • KG, 09.08.2021 - 4 Ws 60/21

    Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer; Finanztransfergeschäft;

    Dieses setzt voraus, dass der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2021, 1963; LG Krefeld BKR 2016, 524).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht