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OVG Sachsen, 25.05.1998 - 1 S 30/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Ablauf der Antragsfrist; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 215
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
Kinder- und Jugendhilferecht
Daran fehlt es im vorliegenden Fall, weil die Beklagte durch die Aufhebung des streitbefangenen Bescheids und die Erteilung der Genehmigung zur Kindertagespflege ohne auflösende Bedingung dem erstinstanzlichen Urteil nachgekommen ist und durch die von ihr gewählte Konstruktion der zeitlichen Befristung dieser Genehmigung bis zur Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils allein die abstrakte Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der auflösenden Bedingung in der Berufungsinstanz zur Entscheidung gestellt hat (…zum Entfallen der Beschwer in derartigen Fällen vgl. Blanke in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, Vorb. § 124 Rn. 73;… für das Zulassungsverfahren Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 124 Rn. 9a; OVG Berlin, U.v. 15.9.1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; SächsOVG B.v. 25.5.1998, NVwZ-RR 1999, 215). - AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11
Parkhausunfall, Ersatz von Kosten eines Kostenvoranschlags bei der …
Da nach § 632 III BGBKostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten sind, etwaige Kosten dann bei einer Beauftragung der Werkstatt regelmäßig auf die Werklohnforderung angerechnet werden, ist streitig, ob die Kostens eines Voranschlages überhaupt erstattungsfähig sind (vgl. Baumann / Hess / Jahn § 249 Rn 244 für Erstattung: LG Hildesheim NZV 2010, 34 mwH, LG Paderborn v. 7.5.1998 - 1 S 30/98 - AG Ahlen v. 15.5.2007 - 3 C 26/07 -, AG Neuss SP 2006, 174, AG Weilheim SP 2008, 333; gegen Erstattung: LG Aachen zfs 1983, 292; AG Bielefeld v. 25.8.1999 - 15 C 518/99 -, AG Lünen v. 9.9.1999 - 7 C 460/99 -).