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   LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17   

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https://dejure.org/2018,24826
LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17 (https://dejure.org/2018,24826)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 14.03.2018 - 1 S 335/17 (https://dejure.org/2018,24826)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 14. März 2018 - 1 S 335/17 (https://dejure.org/2018,24826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: schuldhafte Vorfahrtverletzung - Anscheinsbeweis

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Anscheinsbeweis bei Vorfahrtsverletzung: Sichtbarkeit des Vorfahrtsberechtigten muss nicht bewiesen sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge an einer Wegekreuzung im

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 35, juris OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14).

    Bei der Behauptung, dass das Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße für den auf die bevorrechtigte Straße Einbiegenden nicht sichtbar war, handelt es sich demnach um einen weiteren Umstand, der dem feststehenden Kerngeschehen im Einzelfall die Typizität nehmen kann, so dass es Sache des Beklagten ist, den aus dem Kerngeschehen folgenden Anscheinsbeweis unter diesem Gesichtspunkt zu erschüttern (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14, Rn. 36; aA wohl OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17, Rn. 41 f.).

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17

    Verkehrsunfallhaftung: Wartepflichtverletzung beim Linksabbiegen;

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 35, juris OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14).

    Bei der Behauptung, dass das Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße für den auf die bevorrechtigte Straße Einbiegenden nicht sichtbar war, handelt es sich demnach um einen weiteren Umstand, der dem feststehenden Kerngeschehen im Einzelfall die Typizität nehmen kann, so dass es Sache des Beklagten ist, den aus dem Kerngeschehen folgenden Anscheinsbeweis unter diesem Gesichtspunkt zu erschüttern (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14, Rn. 36; aA wohl OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17, Rn. 41 f.).

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Die Umstände, aus denen sich die ernste Möglichkeit einer anderen Ursache ergeben soll, müssen gegebenenfalls von den Beklagten zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.1990 - VI ZR 239/89).
  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 9 U 27/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Vielmehr spricht bereits dann ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Vorfahrtverletzung, wenn der Fahrer, der aus einer untergeordneten Straße in eine bevorrechtigte Straße einfährt, auf der bevorrechtigten Straße mit dem bevorrechtigten Verkehr kollidiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2000 - 9 U 27/00; KG Berlin, Urteil vom 25.04.1996 - 12 U 1631/95; BHHJJ/Heß, StVO, § 8 Rn. 68; Spelz in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 8 StVO, Rn. 87).
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 35, juris OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14).
  • KG, 25.04.1996 - 12 U 1631/95
    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Vielmehr spricht bereits dann ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Vorfahrtverletzung, wenn der Fahrer, der aus einer untergeordneten Straße in eine bevorrechtigte Straße einfährt, auf der bevorrechtigten Straße mit dem bevorrechtigten Verkehr kollidiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2000 - 9 U 27/00; KG Berlin, Urteil vom 25.04.1996 - 12 U 1631/95; BHHJJ/Heß, StVO, § 8 Rn. 68; Spelz in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 8 StVO, Rn. 87).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Danach besteht der Anspruch für die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 363/11).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 6/15).
  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
    Ist also ein Sachverhalt unstreitig, zugestanden oder positiv festgestellt, der die für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderliche Typizität aufweist, so obliegt es demjenigen, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis angewendet werden soll, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass weitere Umstände vorliegen, die dem feststehenden Sachverhalt die Typizität wieder nehmen; er hat den Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16).
  • LG Saarbrücken, 05.06.2020 - 13 S 181/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - VI ZR 285/92, DAR 1994, 195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2015 - I-1 U 41/14; LG Osnabrück, Urteil vom 14. März 2018 - 1 S 335/17, RuS 2018, 498).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2020 - 13 S 34/20

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Einmündungsbereich einer Straßenkreuzung

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - VI ZR 285/92, DAR 1994, 195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2015 - I-1 U 41/14; LG Osnabrück, Urteil vom 14. März 2018 - 1 S 335/17, RuS 2018, 498).
  • LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 66/19

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92, DAR 1994, 195; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14, LG Osnabrück, Urteil vom 14. März 2018 - 1 S 335/17, RuS 2018, 498).
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