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   VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10   

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VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10 (https://dejure.org/2010,1590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 (https://dejure.org/2010,1590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 S 338/10 (https://dejure.org/2010,1590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises; Erforderlichkeit des Datenabgleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung eines Anwesenden als Anscheinsstörer bei einem Aufenthalt in engem zeitlichem Zusammenhang mit vorherigen Ausschreitungen an einem widerrechtlich entzündeten Feuer auf einer öffentlichen Straße; Eignung der Personenfeststellung als Mittel zur Gefahrenabwehr ...

  • ra.de
  • rav-polizeirecht.de

    Freiheitsentziehung nach erfolgter Personalienfeststellung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

  • rav.de

    Eine Freiheitsentziehung zur Personalienfeststellung ist nur in Ausnahmefällen zulässig [Identitätsfeststellung, Freiheitsentziehung, Datenabgleich, Anscheinsstörer]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansehung eines Anwesenden als Anscheinsstörer bei einem Aufenthalt in engem zeitlichem Zusammenhang mit vorherigen Ausschreitungen an einem widerrechtlich entzündeten Feuer auf einer öffentlichen Straße; Eignung der Personenfeststellung als Mittel zur Gefahrenabwehr ...

  • rechtsportal.de

    Ansehung eines Anwesenden als Anscheinsstörer bei einem Aufenthalt in engem zeitlichem Zusammenhang mit vorherigen Ausschreitungen an einem widerrechtlich entzündeten Feuer auf einer öffentlichen Straße; Eignung der Personenfeststellung als Mittel zur Gefahrenabwehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Polizeimaßnahmen nach nächtlichem Feuer beim Spechtpassagenfest 2008 in Freiburg teilweise rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Polizeikontrolle: Ausweis reicht zur Identifizierung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ausweiskontrolle ja, aber nicht auf dem Revier

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Mitnahme auf Polizeirevier bei Vorlage eines gültigen Personalausweises

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personenfeststellung trotz Personalausweis rechtswidrig - Festhalten auf Polizeirevier bei bereits festgestellter Identität stellt Eingriff in persönliche Freiheit dar

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Polizeimaßnahmen nach nächtlichem Feuer beim Spechtpassagenfest 2008 in Freiburg Öffentliche Verhandlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 104 GG; PolG
    Identitätsfeststellung und Sistierung beim Anscheinsstörer

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mitnahme auf Polizeirevier bei Vorlage eines gültigen Personalausweises

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 231
  • VBlBW 2011, 155
  • DVBl 2011, 245
  • DÖV 2011, 284
  • DÖV 2011, 284 JuS 2011, 955
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Freiburg, 05.02.2009 - 4 K 961/08

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Personenfeststellung; Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 5. Februar 2009 - 4 K 961/08 - teilweise geändert.

    Mit Urteil vom 05.02.2009 - 4 K 961/08 - hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die vom Polizeivollzugsdienst gegen die Klägerin ergriffenen Maßnahmen der Anfertigung von Lichtbildern, der körperlichen Durchsuchung, des mit diesen Maßnahmen verbundenen Festhaltens auf dem Polizeirevier sowie der Speicherung von Lichtbildern von der Klägerin rechtswidrig waren.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 5. Februar 2009 - 4 K 961/08 - zu ändern und festzustellen, dass die von Polizeivollzugsbeamten der Polizeidirektion Freiburg in den Morgenstunden des 2. Mai 2008 gegen sie ergriffene Maßnahme der Personenfeststellung und die damit verbundene Sistierung rechtswidrig waren.

  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Sie stellen eine gesetzliche Konkretisierung des Übermaßverbotes dar und sollen sicherstellen, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist (vgl. BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 m.w.N. und Beschl. v. 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 - NStZ-RR 2006, 381).

    Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes genügt in jedem Fall, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für dessen Fälschung, Verfälschung oder sonstige Unstimmigkeiten wie etwa der Verdacht des unrechtmäßigen Besitzes vorliegen (vgl. Rachor in Lisken/Denninger, a.a.O., F Rn. 373; Wolf/Stephan/Deger, a.a.O., § 26 Rn. 26; KK-Griesbaum, StPO, 6. Aufl., § 163 b Rn. 13 m.w.N.; BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 142 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).

    Der potentielle Störer wird durch die Feststellung seiner Personalien aus der Anonymität gerissen und weiß, dass er fortan für jede weitere ihm zuzurechnende Störung verantwortlich gemacht werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 ; Senatsurteil vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - DVBl 2010, 1569 m.w.N.).

    Die Klägerin hat auch das erforderliche Feststellungsinteresse, das in den Fällen einer vorprozessualen Erledigung mit dem in § 43 Abs. 1 VwGO vorausgesetzten Interesse identisch ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7.98 - a.a.O.) und anerkennenswerte schutzwürdige Belange rechtlicher, wirtschaftlicher und ideeller Natur umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 - 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Die Klage ist, da sich der streitige Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung mit Abschluss der Personenfeststellung erledigt hat (§ 43 Abs. 2 LVwVfG), in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161 und Urt. v. 01.07.1975 - I C 35.70 - BVerwGE 49, 36; Senatsurteile vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - VBlBW 2004, 214 und vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 - VBlBW 2005, 431).

    Ein Vorverfahren i. S. von § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288; Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Ein Vorverfahren i. S. von § 68 VwGO war nicht erforderlich, da dieses seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - I C 49.64 - BVerwGE 26, 161) und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2001 - 2 C 10.00 - NVwZ 2001, 1288; Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - VBlBW 2010, 468).

    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 142 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 1646/89

    Berechtigtes Interesse - Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Die herrschende Meinung versteht unter einem Anscheinsstörer eine Person, die entweder durch ihr Verhalten eine Anscheinsgefahr oder hinsichtlich einer real bestehenden Gefahr durch ihr Verhalten einen Verursacherschein gesetzt hat (vgl. Senatsurteil vom 12.02.1990 - 1 S 1646/89 - NVwZ-RR 1990, 602 = DÖV 1990, 572 m.w.N.; Belz/Mußmann, a.a.O., § 6 Rn. 10).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Sie stellen eine gesetzliche Konkretisierung des Übermaßverbotes dar und sollen sicherstellen, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist (vgl. BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 m.w.N. und Beschl. v. 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 - NStZ-RR 2006, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1826/87

    Polizeieinsatz: Zuordnung einer Maßnahme zum Bereich der Gefahrenabwehr oder der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urt. v. 03.12.1974 - I C 11.73 - BVerwGE 47, 255 und Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192; Senatsurteil vom 16.05.1988 - 1 S 1826/87 - VBlBW 1989, 16).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 142 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Streits um

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Das Anhalten nach § 163 b Abs. 1 Satz 1 StPO zur Befragung nach Namen und Anschrift und die sofortige Personalienüberprüfung an Ort und Stelle ist noch kein Festhalten i.S.d. § 163 b Abs. 1 Satz 2 StGB, welches an weitere Voraussetzungen gebunden wäre (zum Ganzen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 1 S 338/10 -, juris; KK-Griesbaum, StPO, 6. Aufl., § 163 b Rdnr. 12 f. m.w.N.; BVerfG [2. Kammer], Beschluss vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 f.).
  • VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18

    Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete der Polizei ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urteil vom 03.12.1974 - I C 11.73 - BVerwGE 47, 255; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 16).

    Während die Personenfeststellung nach § 26 PolG ihrer Rechtsnatur nach ein Verwaltungsakt ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 17), lässt sich dies bei sog. realisierenden Standardmaßnahmen wie beispielsweise dem Betreten und der Durchsuchung von Wohnungen nach § 31 Abs. 1 bis 3 PolG nur für den konkreten Einzelfall bestimmen (Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2017, § 5 Rn. 130 ff.).

    b) Die Durchführung eines Vorverfahrens hinsichtlich der Maßnahmen mit Verwaltungsaktqualität war nicht erforderlich, da ein Widerspruchsverfahren seine Aufgabe (Selbstkontrolle der Verwaltung, Zweckmäßigkeitsprüfung) nicht mehr hätte erfüllen können und eine Widerspruchsentscheidung in der Sache unzulässig gewesen wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 18, und vom 06.11.2013 - 1 S 1640/12 -, juris Rn. 34).

    Die diesbezüglichen Anforderungen bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechen jenen der allgemeinen Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203 und vom 28.03.2012 - 6 C 12.11 -, BVerwGE 143, 74, ; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 20, und vom 06.11.2013 - 1 S 1640/12 -, juris Rn. 36).

    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden war und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 09.08.1990 - 1 B 94.90 -, NVwZ 1991, 270).

    Grundsätzlich ist insbesondere die bloße Personenfeststellung nur mit einem geringfügigen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen verbunden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    Anscheinsstörer ist, wer ex post betrachtet keine Gefahr verursacht, aber aus der ex ante-Perspektive bei einem fähigen, besonnenen und sachkundigen Polizeibeamten den Eindruck der Gefahrverursachung erweckt (vgl. Senat, Urt. v. 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 26).
  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urteil vom 03.12.1974 - I C 11.73 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 16; demgegenüber für ein Wahlrecht Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL 2018, § 30 Rn. 607).

    Bei der Personenfeststellung nach § 26 Abs. 1 PolG handelt es sich um eine polizeiliche Standardmaßnahme, die ihrer Rechtsnatur nach ein Verwaltungsakt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Selbst wer nicht weiß, dass er von der Polizei beobachtet wird, übernimmt das Risiko dafür, dass aus seinem Verhalten in der Öffentlichkeit auf seine Störereigenschaft geschlossen wird (vgl. hierzu eingehend Senatsurteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (BVerwG, Urteil vom 03.12.1974 - BVerwG 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.11.2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn. 4).

    Zudem hat sich der Beklagte auch ausschließlich auf gefahrenabwehrrechtliche Ermächtigungsgrundlagen berufen (diesen Punkt für maßgeblich haltend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 16).

    Aus der systematischen Stellung des § 113 VwGO im Abschnitt über Urteile ergibt sich zwar, dass die Norm direkt nur auf Verwaltungsakte Anwendung findet, die sich nach der Klageerhebung erledigt haben, bei einer Erledigung vor Klageerhebung ist die Norm dafür analog anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 und Urteil vom 01.07.1975 - 1 C 35.70 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - VBlBW 2004, 214, vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 - VBlBW 2005, 431 und vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 17).

    Für Fortsetzungsfeststellungsklagen gegen Verwaltungsakte, die sich wie hier vor Klageerhebung und vor Eintritt der Bestandskraft erledigt haben, greift im Polizeirecht bereits keine Klagefrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203 ; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 19.08.2010 - 1 S 2266/09 -, DVBl. 2010, 1569 m.w.N. und vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 19).

    Als eine solche bezeichnet man Personen, deren Verhalten ex ante dazu geeignet war, bei einem fähigen, besonnenen und sachkundigen Polizeibeamten in der konkreten Situation den Eindruck der Gefahrverursachung zu erwecken (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, juris Rn. 9).

    Ein solcher Anschein kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Betroffene bei einer unübersichtlichen Gemengelage, etwa bei von einer Gruppe ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einer entsprechenden Gefahr angetroffen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 24; VG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2014 - 2 K 1318/13 -, unveröffentlicht S. 8).

    Dieser Grundsatz wird durch die Figur des Anscheinsstörers zugunsten der Effektivität der Gefahrenabwehr dahingehend erweitert, dass die Polizei auf der Primärebene ihre Maßnahmen auch auf diejenigen erstrecken darf, deren Verhalten ex ante dazu geeignet war, bei einem fähigen, besonnenen und sachkundigen Polizeibeamten in der konkreten Situation den Eindruck der Gefahrverursachung zu erwecken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, juris Rn. 9).

    Nach den vorgenannten Grundsätzen kann sich der dafür erforderliche, aber auch hinreichende Anschein einer Gefahrverursachung durch den Betroffenen zwar grundsätzlich daraus ergeben, dass er, etwa bei von einer Gruppe ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einer entsprechenden Gefahr angetroffen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 24; VG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2014 - 2 K 1318/13 -, unveröffentlicht S. 8).

  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen unter II. 2. a) bb) (für eine geringe Eingriffsintensität der Maßnahme vgl. auch OVG Bautzen, Urt. v. 19.12.2019, 3 A 851/18, juris Rn. 24; VGH München, Beschl. v. 8.3.2012, 10 C 12.141, BayVBl 2013, 90, juris Rn. 15; VGH Mannheim, Urt. v. 14.12.2010, 1 S 338/10, DVBl. 2011, 245, juris Rn. 31; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.3.2010, 11 PA 191/09, NordÖR 2010, 211, juris Rn. 6 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    (1) Anscheinsstörer und damit Verhaltensstörer im Sinne des § 6 Abs. 1 PolG ist, wer ex post objektiv keine Gefahr verursacht, jedoch ex ante bei einem fähigen, besonnenen und sachkundigen Polizeibeamten den Eindruck einer verursachten Gefahr erweckt hat; hierfür genügt es, dass ein Verhalten objektiv geeignet ist, bei Dritten den Eindruck zu erwecken, es drohe ein Schaden für ein geschütztes Rechtsgut (Senat, Urt. v. 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 -, juris Rn. 25; Urt. v. 25.07.2013 - 1 S 733/13 -, juris Rn. 29; Ruder, PolR BW, 8. Aufl., Rn. 191; Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, § 1 Rn. 34; Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 424).
  • VG Stuttgart, 12.06.2014 - 5 K 808/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Platzverweises bei einer

    Nachdem sich der zumindest einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG darstellende Platzverweis durch Zeitablauf am 25.01.2011 um 24.00 Uhr und damit vor Klageerhebung erledigt hat, ist die Klage als Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 6 C 16.09 -, BVerwGE 138, 186; Urteile des VGH Baden-Württemberg vom 02.08.2012 - 1 S 618/12 -, juris, vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, VBlBW 2011, 155, und vom 30.06.2011 - 1 S 2901/10 -, VBlBW 2012, 61, jeweils m.w.N.) und auch sonst zulässig.

    Die so genannte nachgezogene Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht an die Klagefristen der §§ 74 Abs. 1, 58 Abs. 2 VwGO gebunden und in zeitlicher Hinsicht nur durch eine Verwirkung - wofür hier nichts spricht - begrenzt (BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203; Urteile des VGH Baden-Württemberg vom 02.08.2012 - 1 S 618/12 -, juris, und 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, VBlBW 2011, 155).

  • VG Karlsruhe, 12.01.2017 - 3 K 141/16

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Umschließung (Ingewahrsamnahme) und

    Ob im Nachhinein betrachtet tatsächlich eine Gefahr vorgelegen hat, ist für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2010 - 1 S 338/10 - juris Rn. 26, m.w.N.).

    Angesichts ihres Gewichts ist für beide angegriffenen Maßnahmen jeweils der Auffangstreitwert festzusetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 1640/12

    Präventives Versammlungsverbot in Gestalt einer Allgemeinverfügung

  • VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15

    Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle; fiskalische Interessen;

  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 BV 17.2405

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei

  • VG Freiburg, 30.07.2020 - 9 K 4519/19

    Gebrauchsüberlassung einer im Staatseigentum stehenden, von katholischer

  • VG Freiburg, 22.04.2021 - 10 K 2592/19

    Prognoseentscheidung: ex ante Einschätzung als Anscheinsstörer

  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 8 K 20.525

    Rechtsweg für den Rechtsschutz gegen polizeiliche Identitätsfeststellung

  • VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 2649/10

    Zulässiges Anerkenntnisurteil in der Situation einer

  • VG Augsburg, 18.01.2022 - Au 8 K 21.26

    Rechtsweg bei doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei

  • VG Augsburg, 11.02.2022 - Au 8 K 20.511

    Kostenerhebung, Repressives oder präventives Handeln der Polizei, Schwerpunkt der

  • VG Bayreuth, 18.05.2021 - B 1 K 20.306

    Kostenerhebung für Identitätsfeststellung

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