Rechtsprechung
   LG Kassel, 13.05.2009 - 1 S 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27106
LG Kassel, 13.05.2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,27106)
LG Kassel, Entscheidung vom 13.05.2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,27106)
LG Kassel, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,27106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur werkvertragsrechtlichen Haftung des Tätowierers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätowierter Löwenkopf gefiel nicht - Ist ein Tattoo nicht fehlerhaft, liegt keine rechtswidrige Körperverletzung vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1685
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16

    Schmerzensgeld und Schadensersatz für unfachmännische Tätowierung

    Unstreitig haben die Parteien einen Vertrag über das Erstellen der streitgegenständlichen Tätowierung geschlossen; dieser unterfällt dem Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB, da damit ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers in Form einer erbrachten Tätowierung geschuldet ist (so auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; vgl. auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris zum vergleichbaren Fall des Permanent-Make-Up).

    Derjenige, der sich einer solchen Prozedur unterzieht, willigt zwar in die Körperverletzung ein; die Einwilligung ist dabei aber darauf bezogen, dass die Behandlung mangelfrei und nach den Regeln der Kunst erbracht wird (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; Diercks-Harms, MDR 2011, 462, 465; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 717).

  • AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13

    Permanent-Makeup

    Die streitgegenständlichen Verträge über das Erbringen von Permanent-Make-Up-Leistungen unterfallen dem Werkvertragrecht, §§ 631 ff. BGB, da hierbei nicht nur ein Tätigwerden, sondern ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers geschuldet ist (so auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris; vgl. auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris, zu Tätowierungen).

    Derjenige, der sich einer solchen Prozedur unterzieht, willigt zwar in die Körperverletzung ein; die Einwilligung ist dabei aber darauf bezogen, dass die Behandlung mangelfrei und nach den Regeln der Kunst erbracht wird (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; Diercks-Harms, MDR 2011, 462, 465, jeweils zu den insoweit vergleichbaren Tattoos).

  • LG Köln, 22.12.2021 - 4 O 94/19

    Tätowierung bei Freestyle mangelhaft - Anspruch auf Schadensersatz?

    Auch kann kein fachlicher Mangel darin gesehen werden, dass der Beklagte ohne Schablone, im sogenannten "Freestyle" arbeitete (vgl. etwa LG Kassel, Hinweisbeschluss vom 13.5. 2009 - 1 S 34/09; NJW-RR 2009, 1685, 1686).
  • LG Flensburg, 13.02.2014 - 1 T 7/14

    Werkvertrag: Rückzahlungsanspruch des Werklohns und Schmerzensgeld wegen

    Der Besteller hat deshalb auch bei Tätowierungen zunächst nur den Nacherfüllungsanspruch aus § 635 BGB und weitergehende Mängelrechte erst nach Setzen einer Frist zur Nacherfüllung und ergebnislosem Verstreichen derselben oder bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit einer Nacherfüllung, § 636 BGB (Diercks-Harms, MDR 2011, 462, 464; LG Kassel, Beschluss v. 13.05.2009, AZ 1 S 34/09, zit. nach Juris; AG München, Urt. v. 17.03.2011, AZ 213 C 917/11, zit. nach Juris)).
  • OLG Hamburg, 17.01.2019 - 6 AR 24/18

    Funktionelle Zuständigkeit einer Zivilkammer für das Sachgebiet

    Bei einem Vertrag über die Anbringung eines Permanent Make-Up dürfte es sich hingegen um einen Werkvertrag handeln (LG Aachen, Urteil vom 2.3. 2017, 1 O 309/15, zitiert nach juris, Tz. 34; vgl. zum vergleichbaren Fall einer Tätowierung LG Kassel, NJW-RR 2009, 1685, zitiert nach juris, Tz. 5; wohl auch OLG Hamm, NJW-RR 2014, 717, zitiert nach juris, Tz. 5, das bei einer Tätowierung § 636 BGB anwendet; vgl. auch Jauernig/Mansel, a.a.O., § 630 a, Rn. 8; so auch die Rechtsauffassung der Klägerin auf Seite 4 der Klagschrift).
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Rechtsprechung
   LG Hagen, 19.06.2009 - 1 S 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26101
LG Hagen, 19.06.2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,26101)
LG Hagen, Entscheidung vom 19.06.2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,26101)
LG Hagen, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,26101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Kassel, 10.06.2009 - 1 S 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29127
LG Kassel, 10.06.2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,29127)
LG Kassel, Entscheidung vom 10.06.2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,29127)
LG Kassel, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 1 S 34/09 (https://dejure.org/2009,29127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09   

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https://dejure.org/2010,18517
OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09 (https://dejure.org/2010,18517)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2010 - 1 S 34.09 (https://dejure.org/2010,18517)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 1 S 34.09 (https://dejure.org/2010,18517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 56 AEUV, Art 43 EGVtr, Art 49 EGVtr, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung betr. die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Anbieter in Berlin

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 56 AEUV, Art 43 EGVtr, Art 49 EGVtr, Art ... 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 284 StGB, § 80 Abs 2 S 2 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 4 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BE, § 9 Abs 2 GlüStVtr BE, § 10 GlüStVtr BE, § 21 GlüStVtr BE, § 8 Abs 4 GlüStVtrAG BE 2007
    (vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung betr. die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Anbieter in Berlin)

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung eine Reihe von zwingenden Gründen des Allgemeininteresses herausgestellt wie die Ziele des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und der Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04, C-359/04 u. 360/04 - Placanica u. a., Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1979, - 34/79 - Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Rn. 15; vom 24. März 1994 - Rs. C- 275/92 - Schindler, Slg. 1994, I-1039, Rn. 32; vom 20. November 2001 - Rs. C-268/99 - Jany u. a., Slg. 2001, I-8615, Rn. 56 und 60, sowie vom 6. März 2007 a.a.O. Rn. 47).

    Somit steht es den Mitgliedstaaten zwar frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen, doch müssen die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergebenden Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen (Urteil vom 6. März 2007 a.a.O., Rn. 48).

    Auf jeden Fall dürfen die Beschränkungen nicht diskriminierend angewandt werden (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 6. März 2007 a.a.O, Rn. 49 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH).

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Die Neuregelung verfolgt damit ordnungspolitische Zielsetzungen und kann nicht auf die Verfolgung fiskalischer Zwecke in einem nicht als förderungs- und ausbaufähig angesehenen Wirtschaftszweig gerichtet angesehen werden (vgl. zu dieser Bewertung des Wirtschaftszweiges: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 - ZfWG 2009, 99 unter Bezugnahme auf S. 307 des Sportwettenurteils).

    Der Senat folgt der weiteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bisher eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags und auch des Berliner Ausführungsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 - und vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -).

    In Verbindung mit den genannten Regelungen der Vertriebs- und Werbemodalitäten könne ein insoweit bestehendes etwaiges Regelungsdefizit jedenfalls im Eilverfahren als unerheblich angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009 a.a.O., Rn. 29-33).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht auf seine Rechtsprechung hingewiesen (a.a.O. juris Rn. 112), wonach ein Mittel bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet sei, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden könne, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genüge (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ), dem Gesetzgeber komme dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 77, 84 ), da es vornehmlich seine Sache sei, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 ).

    Auch auf der Ebene der Erforderlichkeit des Regelungsmodells verfüge der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (a.a.O. juris Rn.116), der dazu führe, dass seine Entschließung verfassungsrechtlich nur beanstandet werden könne, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 81.08

    Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität von GlüStVtr BE und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Diesen Anforderungen werden die vorliegenden Hauptsacheentscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht gerecht (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; zuvor bereits: Beschlüsse des Senats vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 und OVG 1 S 203.07- juris), wie das Beschwerdevorbringen zutreffend aufzeigt.

    Der Senat hat insoweit bereits in früheren Entscheidungen betont, dass ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich ist, um feststellen zu können, ob es sich bei der bisher möglicherweise unvollständigen Durchsetzung der Werbeverbote noch um Anlaufschwierigkeiten oder um ein normativ angelegtes strukturelles Defizit handelt; die Erwartung, dass sich die tatsächlich gewachsenen Verhältnisse gleichsam auf einen Schlag mit der gesetzlichen Neuausrichtung des Sportwettenmonopols mit den damit verfolgten Zielen in Einklang zu bringen seien, ist verfehlt (vgl. Beschlüsse vom 27. November 2008 - OVG 1 S 81.08 - S. 15 des Beschlussabdrucks, und vom 26. Februar 2009 - OVG 1 S 93.08 - S. 5 f. des Beschlussabdrucks).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Für die Lage nach Inkrafttreten der Neuregelung des Glücksspielrechts ist in der Abwägung von zusätzlichem Gewicht, dass damit zwar in Anknüpfung an den im Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276) enthaltenen Neuregelungsauftrag eine auf die Vermeidung der bisher bestehenden, zur Verfassungswidrigkeit führenden Mängel ausgerichtete Neuorientierung dieses Regelungsbereichs erfolgt ist.

    Vielmehr verlangt das Sportwetten-Urteil (BVerfGE 115, 276) in Ansehung der schon unter der Geltung des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland bestehenden einheitlichen gesetzlichen Regelung von (Sport-)Wetten und (Zahlen-)Lotterien sowie der andersartigen Regelung des gewerblichen Automatenspiels insoweit mit Inkrafttreten der Neuregelung nur eine konsequente und konsistente Ausgestaltung eines aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Sportwettangebots.

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht auf seine Rechtsprechung hingewiesen (a.a.O. juris Rn. 112), wonach ein Mittel bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet sei, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden könne, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genüge (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ), dem Gesetzgeber komme dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 77, 84 ), da es vornehmlich seine Sache sei, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 ).

    Auch auf der Ebene der Erforderlichkeit des Regelungsmodells verfüge der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (a.a.O. juris Rn.116), der dazu führe, dass seine Entschließung verfassungsrechtlich nur beanstandet werden könne, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Glücksspiele bergen nämlich in Anbetracht der Höhe der Beträge, die mit ihnen eingenommen werden können, und der Gewinne, die sie den Spielern bieten können, eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009 - Rs C-42/07 - Liga Portuguesa, zit. nach http://curia.europa.eu, Rn. 63).
  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    Es spricht deshalb Überwiegendes dafür, dass der tatsächlichen und rechtlichen Bewertung des Verwaltungsgerichts in dessen bisherigen Hauptsacheentscheidungen, die - soweit ersichtlich - auch von der Mehrzahl der anderen Oberverwaltungsgerichte nicht geteilt werden (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 4 Bs 5.08 - NordÖR 2008, 333, und vom 26. September 2008 - 4 Bs 96.08 - NordÖR 2009, 32; Niedersächs.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71.08 - GewArch 2009, 76; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17. März 2008 - 6 S 3069.07 - ZfWG 2008, 131, und vom 16. Oktober 2008 - 6 S 1288.08 - VwBlBW 2009, 57; BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 Cs 08.1102 - ZfWG 2008, 197; OVG NW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215.07 - ZfWG 2008, 122 und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056.07 - ZfWG 2008, 264 alle veröffentlicht in juris), nicht zu folgen sein wird.
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1979, - 34/79 - Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Rn. 15; vom 24. März 1994 - Rs. C- 275/92 - Schindler, Slg. 1994, I-1039, Rn. 32; vom 20. November 2001 - Rs. C-268/99 - Jany u. a., Slg. 2001, I-8615, Rn. 56 und 60, sowie vom 6. März 2007 a.a.O. Rn. 47).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07

    Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09

    Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07

    Glücksspielrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagung der Vermittlung

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 1 S 93.08

    Ordnungsverfügung gegen das unerlaubte Vermitteln von Sportwetten

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06

    Untersagung des Betriebs von Annahmestellen für Sportwetten ohne Erlaubnis

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

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