Rechtsprechung
   LG Kassel, 18.03.2010 - 1 S 355/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24725
LG Kassel, 18.03.2010 - 1 S 355/09 (https://dejure.org/2010,24725)
LG Kassel, Entscheidung vom 18.03.2010 - 1 S 355/09 (https://dejure.org/2010,24725)
LG Kassel, Entscheidung vom 18. März 2010 - 1 S 355/09 (https://dejure.org/2010,24725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Meldorf, 04.12.2007 - 84 C 1075/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren Abschlags für Strom und Gas; Zahlung von

    Auszug aus LG Kassel, 18.03.2010 - 1 S 355/09
    Die Klägerin hat jedoch ausdrücklich vorgetragen, dass die Pauschale von 25, 50 EUR deshalb gerechtfertigt sei, weil der für die jeweiligen Mitarbeiter anfallende anteilige Arbeitslohn und die für die Unterhaltung der Fahrzeuge anfallenden anteiligen Versicherungskosten und Steuern - also der allgemeine Verwaltungsaufwand - zu berücksichtigen seien (vgl. auch für einen vergleichbaren Fall AG Meldorf (WuM 2008, 99 [100]).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

    Auszug aus LG Kassel, 18.03.2010 - 1 S 355/09
    Die Klägerin ist kein Verordnungsgeber, sondern eine private juristische Person und als solche Verwenderin im Sinne des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, so dass ihre "ergänzenden" AGB voll überprüfbar sind (vgl. auch § 307 Abs. 3 S. 1 BGB und BGH, NJW 1987, 1828, zitiert nach Juris, Rdnr. 11).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 223/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Gasversorgungsvertrag: Überprüfung von

    Auszug aus LG Kassel, 18.03.2010 - 1 S 355/09
    Dann aber führt die Klausel schon deshalb zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie von der Regelung des § 17 StromGVV bzw. GasGVV, die "Gesetze" im Sinne der vorgenannten Vorschrift sind (vgl. Palandt-Grüneberg, a. a. O., § 307 Rdnr. 26), abweicht (vgl. OLGR Brandenburg 2009, 275 ff., zitiert nach Juris, Rdnrn. 32, 40).
  • AG Dieburg, 11.02.2011 - 20 C 28/11

    Zur Unwirksamkeit von Schadenersatzpauschalen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Denn bei der Klägerin, die in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisiert ist, handelt es sich um eine Personengesellschaft, die ihre Beziehungen zu ihren Kunden ausschließlich unter Benutzung der Instrumente, die ihr das Privatrecht hierfür zur Verfügung stellt, regeln kann (vgl. BGH, NJW 1987, 1828, 1829; LG Kassel, Urt. v. 18.03.2010, 1 S 355/09).

    Denn die genannten Bestimmungen enthalten keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass dem Kunden der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale (vgl. auch LG Kassel, Urt. v. 18.03.2010, 1 S 355/09; AG Meldorf, Urt. v. 04.12.2007, 84 C 1075/07).

    Einen solchen Willen des Verordnungsgebers anzunehmen hieße, diesem zu unterstellen, er nehme Verstöße der Grundversorger gegen Vorschriften des BGB nicht nur in Kauf, sondern fördere sie (so zutreffend LG Kassel, Urt. v. 18.03.2010, 1 S 355/09).

  • LG Dortmund, 07.04.2015 - 25 O 83/15

    Kostenpauschale eines Energieversorgungsunternehmens für Zahlungsverzug unwirksam

    Es kann dahinstehen, ob für den Fall des "Nachinkassogang" überhaupt eine Pauschale erhoben werden darf (kritisch LG Kassel, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 1 S 355/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht