Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 16.08.2007

Rechtsprechung
   LG Flensburg, 26.02.2008 - 1 S 59/07   

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https://dejure.org/2008,22161
LG Flensburg, 26.02.2008 - 1 S 59/07 (https://dejure.org/2008,22161)
LG Flensburg, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 S 59/07 (https://dejure.org/2008,22161)
LG Flensburg, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 S 59/07 (https://dejure.org/2008,22161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht - Altschaden untergejubelt, nichts bekommen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus LG Flensburg, 26.02.2008 - 1 S 59/07
    Wenn ein Kraftfahrzeug in einem durch einen früheren Unfall vorgeschädigten Bereich bei einen erneuten Unfall betroffen wird, bedarf es nach der Rechtsprechung der Darlegung des Vorschadens und dessen Reparatur, weil sich der Ersatzanspruch lediglich auf Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des Zustandes erforderlich sind, der vor dem Unfall bestand (OLG Hamburg, MDR 2001, S. 1111).

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des OLG Hamburg (MDR 2001, S. 1111).

  • LG Bremen, 11.11.2004 - 7 O 564/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verhältnis der Schuld des

    Auszug aus LG Flensburg, 26.02.2008 - 1 S 59/07
    Im Rahmen ihrer Darlegungslast hätte die Klägerin deshalb substantiierte Angaben zum Umfang der Beseitigung des Vorschadens machen müssen, etwa durch Vorlage einer Reparaturrechnung (vgl. LG Bremen, NJW-RR 2005, 1050).
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Dass der Schaden vor seiner Besitzzeit lag, enthob den Käger nicht von seiner Darlegungs - und Beweislast (Burmann/Heß/Jahnke/Janker § 249 BGB Rdn. 83; LG Flensburg Urt. v. 26.7.2008 - 1 S 59/07, BeckRS 2008, 13264; allgemein für den Fall der Rechtsnachfolge Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. § 138 Rdn. 16 a.E.).
  • LG Dortmund, 15.02.2012 - 2 O 214/11

    Konkrete Benennung des Verlaufs der zu Vorschäden führenden Unfällen und die

    Insofern ist der Anspruchsteller darauf zu verweisen, dass er Erkundigungen bei dem Vorbesitzer einholen kann (vgl. hierzu LG Flensburg, Urteil vom 26.02.2008, Az: 1 S 59/07 = BeckRS 2008, 13264).
  • LG Mönchengladbach, 15.12.2017 - 1 O 181/14

    Aktivlegitimation, manipulierter Verkehrsunfall, Vorschäden

    Denn dies enthebt ihn nicht von seiner Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2013 - I-11 U 214/12 -, juris; Burmann/Heß/Jahnke/Janker § 249 BGB Rdn. 83; LG Flensburg Urt. v. 26.7.2008 - 1 S 59/07, BeckRS 2008, 13264).
  • AG Aachen, 27.11.2013 - 110 C 372/12

    Verkehrsunfall - Darlegungslast des Geschädigten bei Vorschäden des

    Der Kläger hätte im vorliegenden Fall durch entsprechende Erkundigungen bei dem Vorbesitzer, der ihm namentlich und von der Anschrift her bekannt war, die dazu erforderlichen Tatsachen, verschaffen können und müssen (vgl. für eine ähnliche Situation: LG Flensburg, Urteil vom 26.02.2008 - 1 S 59/07 - zitiert nach Juris).
  • LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei nicht abgrenzbaren Vorschäden

    Die Darlegung sämtlicher relevanten Tatsachen, die zur Schadensermittlung erforderlich sind, ist Sache des Klägers (vgl. zu dieser Problematik: KG Berlin 2008, 95-96; KG Berlin NZV 2010, 579; LG Flensburg SVR 2008, 424; KG Berlin MDR 2008, 142; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013, 9 U 238/12).
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 16.08.2007 - 1 S 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42836
LG Kassel, 16.08.2007 - 1 S 59/07 (https://dejure.org/2007,42836)
LG Kassel, Entscheidung vom 16.08.2007 - 1 S 59/07 (https://dejure.org/2007,42836)
LG Kassel, Entscheidung vom 16. August 2007 - 1 S 59/07 (https://dejure.org/2007,42836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kassel, 30.01.2007 - 452 C 2931/06
    Auszug aus LG Kassel, 16.08.2007 - 1 S 59/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 30. Januar 2007 - 452 C 2931/06 - wird verworfen.

    Durch Beschluss vom 28. Juni 2007 wies die Kammer den Antrag der Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 30.01.2007 - 452 C 2931/06 - u. a. mit der Begründung zurück, dass die Beklagte das Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Buchstaben "E" Brutto-Einnahmen erneut nicht vollständig ausgefüllt habe und die Kammer wegen der unzureichenden Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausschließen könne, dass die Beklagte die voraussichtlichen Prozesskosten selbst bezahlen könne.

    Mit Schriftsatz vom 10. Juli 2007, am 11. Juli 2007 bei Gericht eingegangen, beantragte die Beklagte nunmehr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 30. Januar 2007 - 452 C 2931/06 - ein und begründete diese sogleich.

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 37/03

    "Verspätete Berufungsbegründung"; Beginn der Frist zur Anbringung des

    Auszug aus LG Kassel, 16.08.2007 - 1 S 59/07
    Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag beginnt gemäß § 187 Abs. 1 BGB, § 222 ZPO mit dem Beginn des Tages, der auf den Wegfall des Hindernisses folgt; dem Wegfall des Hindernisses entspricht auch der Eintritt von Umständen, die das Fortbestehen von Hindernissen nunmehr als von der Partei oder ihrem Vertreter (§§ 51 Abs. 2, 81 Abs. 2 ZPO) verschuldet erweisen (BGHReport 2004, 57/8; BGH NJW-RR 1990, 830).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung

    Auszug aus LG Kassel, 16.08.2007 - 1 S 59/07
    Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag beginnt gemäß § 187 Abs. 1 BGB, § 222 ZPO mit dem Beginn des Tages, der auf den Wegfall des Hindernisses folgt; dem Wegfall des Hindernisses entspricht auch der Eintritt von Umständen, die das Fortbestehen von Hindernissen nunmehr als von der Partei oder ihrem Vertreter (§§ 51 Abs. 2, 81 Abs. 2 ZPO) verschuldet erweisen (BGHReport 2004, 57/8; BGH NJW-RR 1990, 830).
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