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Rechtsprechung
   LG Neubrandenburg, 27.03.2013 - 1 S 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39604
LG Neubrandenburg, 27.03.2013 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2013,39604)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 27.03.2013 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2013,39604)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 27. März 2013 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2013,39604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Vermieters zur zumindest teilweisen Optimierung einer betagten Heizanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Wirtschaftslichkeitsgebot wegen veralteter Heizanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wirtschaftlichkeitsgebot: unterlassene Optimierung einer betagten Heizung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Die Optimierungspflicht kennt Grenzen

Verfahrensgang

  • AG Neubrandenburg - 6 C 526/11
  • LG Neubrandenburg, 27.03.2013 - 1 S 75/12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 27.03.2013 - 1 S 75/12
    Eine sekundäre Darlegungslast ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der an sich Darlegungsbelastete außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, der Gegner aber alle erheblichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zurnutbar sind (BGH NJW-RR 2004, 989; NJW 2008, 982).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 27.03.2013 - 1 S 75/12
    Eine sekundäre Darlegungslast ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der an sich Darlegungsbelastete außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, der Gegner aber alle erheblichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zurnutbar sind (BGH NJW-RR 2004, 989; NJW 2008, 982).
  • LG Flensburg, 11.12.2012 - 1 S 96/12

    Vereinbarung einer "Vertragsverlängerung" spricht gegen Vereinbarung eines

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 27.03.2013 - 1 S 75/12
    Im Verfahren 1 S 96/12 dürfte entscheidungserheblich sein, ob es den anerkannten Regeln der Technik entspricht, eine Anwendung der VDI-Richtlinie 2077 bei extrem niedrigen Erfassungsraten auch dann vorzunehmen, wenn ein anderer Schwellenwert der VDI-Richtlinie nicht vorliegt.
  • LG Neubrandenburg, 25.06.2014 - 1 S 73/12
    Auszug aus LG Neubrandenburg, 27.03.2013 - 1 S 75/12
    Die Klägerin erhält daher in den Verfahren 1 S 73/12, 74/12 und 75/12 Gelegenheit binnen 4 Wochen für den streitgegenständlichen Abrechnungszeitraum zu den Einstellungen der jeweiligen Heizanlage und den im Sinne der Ziffer 6.1 der VDI-Richtlinie 2077 durchgeführten Maßnahmen ergänzend vorzutragen.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 08.12.2014 - 13 C 76/14
    Die Regelungen sollen nicht nur den Mieter zu bewusstem Heizverhalten anregen, sondern auch den Vermieter anhalten, für ein effizientes Heizsystem zu sorgen und den technischen Zustand der Heizanlage zu verbessern (vgl. Wall, Anmerkungen zu LG Neuruppin 27.03.2013, 1 S 75/12 in juris).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 31.05.2013 - 1 S 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18883
LG Kiel, 31.05.2013 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2013,18883)
LG Kiel, Entscheidung vom 31.05.2013 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2013,18883)
LG Kiel, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2013,18883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 KHEntgG, § 17 Abs 3 S 1 KHEntgG, § 18 KHEntgG, § 611 BGB, § 612 Abs 2 BGB
    Berechtigung zur gesonderten Abrechnung der ärztlichen Wahlleistungen hinsichtlich eines stationären Krankenhausaufenthalts des Patienten

  • Wolters Kluwer

    Zahlung der Vergütung einer ärztlichen Behandlung bei Leistungserbringung im Krankenhaus

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 85/14

    Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest

    Die vom Gesetzgeber im Normtext eindeutig zum Ausdruck gebrachte Begrenzung auf angestellte oder beamtete Ärzte würde leer laufen (vgl. Landgericht Kiel, GesR 2014, 34; Clausen in Ratzel/Luxenburger aaO § 18 Rn. 39; Bender aaO S. 451; Clausen, ZMGR aaO S. 255).
  • LG Stuttgart, 04.05.2016 - 13 S 123/15

    Wirksamkeit eines Chefarztvertrages: Erweiterung des Kreises der

    Er hat mehrfach hervorgehoben, dass im Falle eines Abweichens von § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG der vom Gesetzgeber im Normtext eindeutig zum Ausdruck gebrachte Begrenzung auf angestellte oder beamtete Ärzte anderenfalls leerlaufen würde (BGH aaO. mit Verweis auf LG Kiel, MedR 2014, 31, Clausen in Atzel/Luxenburger, § 18 Rn. 39, Bender, GesR 2013, 449 und Clausen, ZMGR 2012, 248, jeweils zur Abrechnung von Honorarärzten).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2014 - 21 S 187/12

    Keine Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch Konsiliarärzte

    Vielmehr bestimmt der von dem Gesetzgeber bewusst eng gefasste § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG abschließend, auf welche gesondert abrechnungsfähigen Personen sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen im Rahmen der stationären oder teilstationären Behandlung erstreckt (vgl. auch LG Kiel v. 31.05.2013, 1 S 75/12; a.A. LG Würzburg v. 22.05.2012, 42 S 409/12).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.07.2017 - 203 C 185/17
    Er hat mehrfach hervorgehoben, dass im Falle eines Abweichens von § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG der vom Gesetzgeber im Normtext eindeutig zum Ausdruck gebrachte Begrenzung auf angestellte oder beamtete Ärzte anderenfalls leerlaufen würde (BGH aaO. mit Verweis auf LG Kiel, MedR 2014, 31, Clausen in Atzel/Luxenburger, § 18 Rn. 39, Bender, GesR 2013, 449 und Clausen, ZMGR 2012, 248, jeweils zur Abrechnung von Honorarärzten).
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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12   

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https://dejure.org/2012,34918
LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2012,34918)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 19.06.2012 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2012,34918)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 1 S 75/12 (https://dejure.org/2012,34918)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender

    Auszug aus LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12
    Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigeren Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden (vgl. LG Nürnberg Fürth, Urteil vom 29.02.2012, AZ 8 S 2791/11; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.03.2012, AZ 3 U 69/11; BGH NJW 2007, 1450 ff).

    Wenn sich die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag die Kammer, selbst wenn sie nicht konkret den Sätzen entsprechend der Befragung entsprechen, dies nicht zu beanstanden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie von den Gesamtkosten nicht einmal 25 % ausmachen (vgl. LG Nürnberg Fürth, Urteil vom 29.02.2012, AZ 8 S 2791/11; LG Dortmund NJW-RR 2011, 321).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2007, 1450 ff).

    Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigeren Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden (vgl. LG Nürnberg Fürth, Urteil vom 29.02.2012, AZ 8 S 2791/11; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.03.2012, AZ 3 U 69/11; BGH NJW 2007, 1450 ff).

  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Auszug aus LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12
    Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigeren Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden (vgl. LG Nürnberg Fürth, Urteil vom 29.02.2012, AZ 8 S 2791/11; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.03.2012, AZ 3 U 69/11; BGH NJW 2007, 1450 ff).
  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12
    Wenn sich die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag die Kammer, selbst wenn sie nicht konkret den Sätzen entsprechend der Befragung entsprechen, dies nicht zu beanstanden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie von den Gesamtkosten nicht einmal 25 % ausmachen (vgl. LG Nürnberg Fürth, Urteil vom 29.02.2012, AZ 8 S 2791/11; LG Dortmund NJW-RR 2011, 321).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12
    Die Anerkennung der Üblichkeit setzt gleiche Verhältnisse in zahlreichen Einzelfällen voraus, wobei sich die übliche Vergütung regelmäßig innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegen wird, die Ausreißer nicht berücksichtigt (BGH NJW 2006, 2472).
  • AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11
    Auszug aus LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12
    2 C 1158/11 Amtsgericht Biberach Landgericht Ravensburg 1. Zivilikammer Beschluss EINGEGANGEN.
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