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   LG Ulm, 01.12.2004 - 1 S 89/04   

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https://dejure.org/2004,8063
LG Ulm, 01.12.2004 - 1 S 89/04 (https://dejure.org/2004,8063)
LG Ulm, Entscheidung vom 01.12.2004 - 1 S 89/04 (https://dejure.org/2004,8063)
LG Ulm, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 1 S 89/04 (https://dejure.org/2004,8063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen über Abmahnungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und deren Speicherung; Zugänglichmachung von Informationen über Abmahnungen mittels des Internets; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • online-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportlich.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Streitwert bei Auskunftsklage

  • beck.de (Leitsatz)

    Auskunft und eidesstattliche Versicherung über gespeicherte personenbezogene Daten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.07.2002 - 3Z BR 394/01

    Umfang des erweiterten Auskunftsrechts des Aktionärs - keine Versicherung an

    Auszug aus LG Ulm, 01.12.2004 - 1 S 89/04
    Wenn der in Frage stehende Auskunftsanspruch aber nach Sinn und Inhalt mit den Ansprüchen nach §§ 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB vergleichbar ist, kann eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen erfolgen (BayObLG, NJW-RR 2002, 1558, 1560; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 868 ).
  • OLG Hamburg, 30.04.1993 - 11 W 13/93

    Anspruch eines Gesellschafters auf Bekanntgabe des Hintermannes bei verdeckter

    Auszug aus LG Ulm, 01.12.2004 - 1 S 89/04
    Wenn der in Frage stehende Auskunftsanspruch aber nach Sinn und Inhalt mit den Ansprüchen nach §§ 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB vergleichbar ist, kann eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen erfolgen (BayObLG, NJW-RR 2002, 1558, 1560; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 868 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Ulm, 01.12.2004 - 1 S 89/04
    b) im Hinblick auf das sich aus Artikel 1 und 2 GG ergebende (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 ff., Trute in Roßnagel, aaO., Kapitel 2.5, Rdn. 25 ff.) informationelle Selbstbestimmungsrecht erklärt das BDSG in § 4 die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich für unzulässig, soweit sie nicht durch Rechtsvorschrift oder Einwilligung des Betroffenen zugelassen werden.
  • OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21
    aa) Sollte auf der zweiten Stufe sodann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, wird u.U. zu entscheiden sein, ob - wie noch bei § 34 BDSG a.F. (dazu OLG Köln v. 26.07.2018 - 9 W 15/18, BeckRS 2018, 17378; LG Ulm v. 01.12.2004 - 1 S 89/04, MMR 2005, 265) - auch in Fällen des Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung in den Grenzen der §§ 259 Abs. 2, 260 Abs. 2 BGB aus Rechtsgründen denkbar ist (dazu Bienemann , in: Sydow/Marsch, DSGVO/BDSG, 3. Aufl. 2022, Art. 15 Rn.82 m.w.N.); rechtfertigen ließe sich dies u.U. mit Blick auf Art. 79 Abs. 1 DSGVO trotz der materiell-rechtlich abschließenden Natur der DSGVO ggf. durch eine Einordnung als bloßen prozessualen Hilfsanspruch.
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