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LG Lüneburg, 25.06.2009 - 1 S 9/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- verkehrsanwaelte.de
- captain-huk.de
Zur fiktiven Abrechnung, zum Nutzungsausfall und zur Reparaturbestätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Stundenverrechnungssatz - Kein Verweis auf Partnerwerkstatt
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 26.01.2009 - 39 C 376/08
- LG Lüneburg, 25.06.2009 - 1 S 9/09
Papierfundstellen
- NZV 2010, 94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs
Auszug aus LG Lüneburg, 25.06.2009 - 1 S 9/09
Dies hat zur Folge, dass der Schädiger - und mithin die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Schädigers, gegen die der Kläger einen Direktanspruch hat - den Betrag zu ersetzen hat, den ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vor der Reparatur ermittelt hat (vgl. BGH NJW 2007, 588).
- AG Ebersberg, 15.02.2013 - 2 C 1078/12 Auch die Kosten für die Nachbegutachtung durch den Sachverständigen in Höhe von Euro 55, 93 zum Nachweis der Durchführung einer Reparatur des Fahrzeugs stellen einen restitutionsfähigen Schaden des Klägers dar, nachdem eine erfolgte Reparatur etwa Voraussetzung für die Geltendmachung eines Nutzungsausfalls ist und daher der Geschädigte auch diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als erforderlich erachten durfte (vgl. LG Münster, Urteil vom 25.03.2009, Az. 1 S 224/08 und LG Lüneburg, Urteil vom 25.06.2009, Az. 1 S 9/09).