Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 22.12.1994

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3110
LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94 (https://dejure.org/1994,3110)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94 (https://dejure.org/1994,3110)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94 (https://dejure.org/1994,3110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 Abs. 1 BGB; § 626 Abs. 2 BGB; § 140 BGB; § 3 Abs. 3 TVG; § 13 Abs. 1 S. 3 KSchG; § 9 Abs. 1 KSchG
    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als (Reaktor-) Sicherheitssachverständiger bei einem technischenÜberwachungsverein; Voraussetzungen eines "Wichtigen (Kündigungs-) Grundes"; Innerbetriebliche Kritik als Kündigungsgrund; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als (Reaktor-) Sicherheitssachverständiger bei einem technischenÜberwachungsverein; Voraussetzungen eines "Wichtigen (Kündigungs-) Grundes"; Innerbetriebliche Kritik als Kündigungsgrund; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 829
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 68/86

    Wirksamkeit einer fristlosen außerordentlichen Kündigung gegenüber Chefarzt bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Der Berufung ist jedoch zuzugeben, daß die Grenze zulässiger Kritik - und zwar unabhängig von ihrer sachlichen Berechtigung - dann überschritten ist, wenn sie eine tiefgreifende Ansehensschädigung des Arbeitgebers zur Folge hat (vgl. BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK I 6 a Nr. 33) oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört (BAG 22. Oktober 1964 a. a. O.).

    Insoweit hat er zumindest in der Öffentlichkeit sein Verhalten so einzurichten, daß die vom Satzungszweck bestimmte Funktionsfähigkeit des Arbeitgebers nicht gefährdet wird (BAG 28. August 1987 a. a. O.).

    In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes , BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes , BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).

    Sie hält ihr mit Schäfer (BB 1985, 1994) und Grunsky (Anmerkung BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77 = AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969) entgegen, daß ein zulässiger Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht von der formalen Äußerlichkeit der außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung abhängig gemacht werden könne.

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Der Beginn der zweiwöchigen Ausschlußfrist ist dann solange gehemmt, als der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile auch tatsächlich durchführt (BAG 10. Juni 1988, 2 AZR 25/88 und 31. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 2 und Nr. 5).

    Davon ist auszugehen, wenn der Kündigende im Kündigungsschreiben zum Ausdruck bringt, daß er an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert sei und eine Weiterbeschäftigung ablehne (BAG 21. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 5).

  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63

    Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Mit dem Arbeitsgericht ist aber daran festzuhalten, daß der Beklagte als Arbeitgeber innerbetriebliche Kritik zu erdulden hat, soweit sie in angemessener Form vorgetragen wird (vgl. BAG 22. Oktober 1964, 2 AZR 479/63 und 14. Dezember 1972, 2 AZR 115/72 = AP Nr. 4 und Nr. 8 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rdz. 267; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rdz. 313).

    Der Berufung ist jedoch zuzugeben, daß die Grenze zulässiger Kritik - und zwar unabhängig von ihrer sachlichen Berechtigung - dann überschritten ist, wenn sie eine tiefgreifende Ansehensschädigung des Arbeitgebers zur Folge hat (vgl. BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK I 6 a Nr. 33) oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört (BAG 22. Oktober 1964 a. a. O.).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Deshalb ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dem Arbeitgeber der Auslösungsantrag nach eigener unwirksamer außerordentlicher Kündigung nur dann erlaubt, wenn er entweder vorsorglich eine ordentliche Kündigung zusätzlich ausspricht, oder seine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann (BAG 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83 = EzA § 626 BGB n. F. Nr. 90 zu III 2 der Gründe; KR-Becker, a. a. O. § 1 KSchG Rdz. 15 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 24.11.1988 - 17 Sa 518/88

    Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Leitender Angestellter;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Richterliche Rechtsfortbildung setzt eine Gesetzeslücke voraus, die es auszufüllen gilt (vgl. LAG Hamm, 24. November 1988, 17 Sa 518/88 = LAGE § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 2).
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Zweck der Einrichtung eines "runden Tisches" war es nicht, innerhalb eines festen zeitlichen Rahmens eine andere Möglichkeit zu suchen, das Arbeitsverhältnis anders als durch außerordentliche Kündigung zu beenden (BGH 5. Juni 1975 II ZR 131/73 = EzA § 626 BGB n. F. Nr. 36: KR-Hillebrecht a. a. O. § 626 Rdz. 256).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes , BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92

    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Nach § 3 Abs. 3 TVG bleibt die Tarifgebundenheit auch bei Austritt des Beklagten aus dem Arbeitgeberverband bestehen, bis der Tarifvertrag endet (BAG 4. August 1993, 4 AZR 499/92 = EzA § 3 TVG Nr. 7; Däubler, TVG, 3. Aufl., Rdz. 299).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
    Der Beklagte hat somit versäumt, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zunächst das mildere Mittel der Abmahnung zu versuchen (vgl. BAG 10. November 1988, 2 AZR 215/88 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 18 = NZA 1989, 633; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 Rdz. 109).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • LAG Köln, 22.06.1989 - 10 Sa 246/89

    Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Personalrat; Anhörung;

  • BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89

    Sparkasse - Vorstandsmitglied - Kündigung

  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

  • BAG, 14.12.1972 - 2 AZR 115/72

    Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01

    Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers;

    Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit über eine von ihm erklärte außerordentliche Kündigung einen Auflösungsantrag nicht stellen, weil der Gesetzgeber eine unwirksame außerordentliche Kündigung als eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers ansieht (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77, AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 17. September 1987 - 2 AZR 2/87, RzK I 11a Nr. 16; LAG Hamm, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, LAGE § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 2; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23).

    b) Der Ausschluss eines Auflösungsantrags durch den Arbeitgeber im Falle einer von ihm erklärten unwirksamen außerordentlichen Kündigung wird überwiegend auch dann befürwortet, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer vertraglichen Abrede oder einer tarifvertraglichen Bestimmung ordentlich unkündbar ist (vgl. für den Fall des tarifvertraglichen Ausschlusses: LAG Hamm, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, a.a.O.; für den Fall des Ausschlusses aufgrund Bezugnahme auf tarifliche Vorschriften: LAG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - 2 Sa 14/08
    Die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und arbeitsrechtlicher Literatur verneint deshalb einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Falle einer außerordentlichen Kündigung (BAG 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, Gründe II. 1.; siehe auch BAG 15.03.1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich zu Recht auf die Unwirksamkeit einer Befristung berufen hat, verneint wird; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Hamm 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23, LAG Baden-Württemberg 30.07.2007 - 15 Sa 29/07; KR-Friedrich, 8. Auflage, § 13 KSchG Rn. 64; APS-Biebl, 3. Auflage, § 13 Rn. 24,; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler; KSchR, 6. Auflage; § 13 KSchG Rn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8242
LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94 (https://dejure.org/1994,8242)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94 (https://dejure.org/1994,8242)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 1 Sa 1132/94 (https://dejure.org/1994,8242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).

    Sie hält ihr mit Schäfer (BB 1985, 1994) und Grunsky (Anmerkung BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77 = AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969) entgegen, daß ein zulässiger Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht von der formalen Äußerlichkeit der außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung abhängig gemacht werden könne.

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Der Beginn der zweiwöchigen Ausschlußfrist ist dann solange gehemmt, als der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile auch tatsächlich durchführt (BAG 10. Juni 1988, 2 AZR 25/88 und 31. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 2 und Nr. 5).

    Davon ist auszugehen, wenn der Kündigende im Kündigungsschreiben zum Ausdruck bringt, daß er an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert sei und eine Weiterbeschäftigung ablehne (BAG 21. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 5).

  • BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 68/86

    Wirksamkeit einer fristlosen außerordentlichen Kündigung gegenüber Chefarzt bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Der Berufung ist jedoch zuzugeben, daß die Grenze zulässiger Kritik - und zwar unabhängig von ihrer sachlichen Berechtigung - dann überschritten ist, wenn sie eine tiefgreifende Ansehensschädigung des Arbeitgebers zur Folge hat (vgl. BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK I 6 a Nr. 33) oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört (BAG 22. Oktober 1964 a.a.0.).

    In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Zweck der Einrichtung eines "runden Tisches" war es nicht, innerhalb eines festen zeitlichen Rahmens eine andere Möglichkeit zu suchen, das Arbeitsverhältnis anders als durch außerordentliche Kündigung zu beenden (BGH 5. Juni 1975 II ZR 131/73 = EZA § 626 BGB n. F. Nr. 36; KR-Hillebrecht a. a. 0. § 626 Rdz. 256).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Der Beklagte hat somit versäumt, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zunächst das mildere Mittel der Abmahnung zu versuchen (vgl. BAG 10. November 1988, 2 AZR 215/88 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 18 = NZA 1989, 633 ; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 Rdz. 109).
  • LAG Köln, 22.06.1989 - 10 Sa 246/89

    Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Personalrat; Anhörung;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Es ist nicht einsichtig, darin eine besondere Belastung des Arbeitgebers zu sehen (vgl. LAG Köln, 22. Juni 1989, 10 Sa 246/89; LAG Hamm, 18. Oktober 1990, 17 Sa 600/90 = LAGE § 9 KSchG Nr. 14, 19).
  • LAG Hamm, 24.11.1988 - 17 Sa 518/88

    Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Leitender Angestellter;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Richterliche Rechtsfortbildung setzt eine Gesetzeslücke voraus, die es auszufüllen gilt (vgl. LAG Hamm, 24. November 1988, 17 Sa 518/88 = LAGE § 626 BGS Unkündbarkeit Nr. 2).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Dem Gesetzgeber sind bei Massensachverhalten solche Typisierungen erlaubt einschließlich der dadurch für Grenzfälle bedingten Härten (BVerfGE 63, 119, 128; 45, 376, 390).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92

    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Nach § 3 Abs. 3 TVG bleibt die Tarifgebundenheit auch bei Austritt des Beklagten aus dem Arbeitgeberverband bestehen, bis der Tarifvertrag endet (BAG 4. August 1993, 4 AZR 499/92 = EzA § 3 TVG Nr. 7; Däubler, TVG , 3. Aufl., Rdz. 299).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Dem Gesetzgeber sind bei Massensachverhalten solche Typisierungen erlaubt einschließlich der dadurch für Grenzfälle bedingten Härten (BVerfGE 63, 119, 128; 45, 376, 390).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63

    Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 14.12.1972 - 2 AZR 115/72

    Kündigung

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

  • BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89

    Sparkasse - Vorstandsmitglied - Kündigung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht