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   LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10   

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LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10 (https://dejure.org/2010,17815)
LAG Saarland, Entscheidung vom 17.11.2010 - 1 Sa 23/10 (https://dejure.org/2010,17815)
LAG Saarland, Entscheidung vom 17. November 2010 - 1 Sa 23/10 (https://dejure.org/2010,17815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfristung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG bei Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren - 2-Monats-Frist des AGG zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen

  • hensche.de

    Diskriminierung: Behinderung, AGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Befristete Einstellung von Aushilfskräften aus Haushaltsmitteln; unbegründete

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Zu den Auswirkungen der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 8. Juli 2009 (C-246/09 - Bulicke) auf die Anwendung der Zweimonatsfrist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen (§ 15 Absatz 4 AGG).

    Im Verlauf des Berufungsverfahrens hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 8. Juli 2010 (C-246/09 - Bulicke ) über den Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg entschieden.

    Mit der Frage, ob die Fristenregelung in § 15 Absatz 4 AGG mit europäischem Recht vereinbar ist, hat sich der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. Juli 2009 (C-246/09 - Bulicke , abrufbar bei juris) befasst.

    Ob diese Annahme des Gesetzgebers in jedem Fall zutreffend ist oder ob das in bestimmten Fallkonstellationen nicht so ist, so dass in diesen Fallkonstellationen geprüft werden muss, ob eine teleologische Auslegung der Norm dahin zulässig und geboten ist, dass die Frist erst mit dem (späteren) Zeitpunkt beginnt, zu dem der Bewerber von der Benachteiligung tatsächlich Kenntnis erlangt (zu einer solchen unter bestimmten Umständen möglicherweise gebotenen teleologischen Auslegung des § 15 Absatz 4 AGG auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 8. Juli 2009, C-246/09 - Bulicke , abrufbar bei juris), kann hier offen bleiben.

    Demgemäß wird im Anschluss an die erwähnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch zu Recht vertreten, dass die Frist des § 15 Absatz 4 AGG (jedenfalls) dann zu laufen beginnt, wenn der Bewerber Kenntnis von Umständen hat, die zu einer Beweislastumkehr nach § 22 AGG führen ( KOCK , Festlegung angemessener Ausschlussfristen - § 15 AGG, § 15 Absatz 4 AGG europarechtskonform, NJW 2010, 2713).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24. Dezember 2009 (8 AZR 705/08, NZA 2010, 387) bereits entschieden und - insbesondere unter Hinweis darauf, dass das deutsche Arbeitsrecht auch in einer Reihe anderer Fälle kurze Fristen zur Geltendmachung von Rechten kenne - ausführlich begründet, soweit es um Entschädigungsansprüche nach § 15 Absatz 2 AGG aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis geht.

    Denn so lange er mit der Geltendmachung von solchen Entschädigungsansprüchen rechnen muss, ist er im Hinblick auf die sich aus § 22 AGG ergebende Beweislastregelung - danach trägt der Arbeitgeber, wenn der Bewerber Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermuten lassen, die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat - gehalten, die Unterlagen, mit denen er seine Entscheidung für einen bestimmten Bewerber oder eine bestimmte Bewerberin und gegen andere Bewerberinnen und Bewerber dokumentieren muss, aufzubewahren (zu diesem Gesichtspunkt - wenn auch im Zusammenhang mit dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes des abgelehnten Bewerbers - auch BAG, Urteil vom 24. September 2009, 8 AZR 705/08, NZA 2010, 387).

    Demgemäß habe durch die Schaffung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen einer unzulässigen Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft auch keine Absenkung des von den Mitgliedstaaten bereits garantierten allgemeinen Schutzniveaus in Bezug auf Diskriminierungen eintreten können (BAG, Urteil vom 24. Dezember 2009, 8 AZR 705/08, NZA 2010, 387).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Dieser Entschädigungsanspruch setzt weder ein Verschulden des Arbeitgebers voraus noch bedarf es, damit der Entschädigungsanspruch entsteht, der gesonderten Feststellung eines immateriellen Schadens (BAG, Urteil vom 19. August 2010, 8 AZR 530/09, NZA 2010, 1412 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG München, 21.01.2009 - 5 Sa 385/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Vor allem dies war auch der Grund dafür, dass der Gesetzgeber für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach § 15 Absatz 1 und 2 AGG eine Frist von zwei Monaten vorgesehen hat (Begründung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 16/1780, Seite 38; dazu auch LAG München, Urteil vom 21. Januar 2009, 5 Sa 385/08, abrufbar bei juris).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn eine schuldhafte und schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt (dazu etwa BAG, Urteil vom 24. September 2009, 8 AZR 636/08, NZA 2010, 159 mit weiteren Nachweisen), etwa weil die Benachteiligung in besonders kränkender Weise erfolgt oder wenn die Benachteiligung Ursache für eine psychisch bedingte Erkrankung wird (dazu etwa Stein, in: Schröder/Stein, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2008, Randnummer 89 zu § 15 AGG).
  • LAG Hamm, 26.02.2009 - 17 Sa 923/08
    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Februar 2009 (17 Sa 923/08, abrufbar bei juris) ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Gegen diese Entscheidung wurde beim BAG Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen: 8 AZR 160/11.
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Es handelt sich bei § 15 Absatz 4 AGG - ebenso wie bei der eine Benachteiligung wegen einer Behinderung betreffenden Vorgängerregelung in § 81 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Neunten Teils des Sozialgesetzbuches (dazu etwa BAG, Urteil vom 12. September 2006, 9 AZR 807/05, NZA 2007, 507) - um eine materiellrechtliche Ausschlussfrist.
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Allein dieser Gesichtspunkt hätte - wenn man weiter unterstellt, dass der Kläger für die Stelle fachlich objektiv geeignet gewesen ist, was der Kläger geltend macht - ausgereicht, um eine Benachteiligung wegen der Behinderung des Klägers vermuten zu lassen (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 21. Juli 2009, 9 AZR 431/08, NZA 2009, 1087).
  • LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Auszug aus LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
    Im weiteren Verlauf des Verfahrens erster Instanz hat der Kläger angeregt, den vorliegenden Rechtsstreit auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über eine vom 3. Juni 2009 datierende Vorlage des Landesarbeitsgerichts Hamburg betreffend die Auslegung der Fristenregelung in § 15 Absatz 4 AGG (5 Sa 3/09, abrufbar bei juris) eine Entscheidung getroffen habe.
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 17. November 2010 - 1 Sa 23/10 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 01.09.2011 - 2 A 203/10

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung wegen Alters,

    Wie die Gesetzesbegründung (BT-Drs 16/1780 S. 38) zeigt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Kenntnis im Fall einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs zum Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung durch den Arbeitgeber eintritt (vgl. auch LAG Saarland, Urt. v. 17. November 2010 - 1 Sa 23/10 -, juris Rn. 36).
  • ArbG Bielefeld, 05.10.2011 - 6 Ca 1066/11

    Stellenausschreibung Diskriminierung Schadensersatz Entschädigung

    Ein solches hat vorliegend jedoch noch nicht bestanden, sodass diese Ausschlussfristen auf das Rechtsverhältnis der Parteien keine Anwendung finden (vgl. LAG Saarland, Urt. v. 17.11.2010, 1 Sa 23/10 zitiert nach Juris).
  • VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 331/15

    Schadensersatz nach dem Gleichberechtigungsrecht; Fehlen der oberen beiden

    Wie die Gesetzesbegründung (BT-Drs 16/1780 S. 38) zeigt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Kenntnis im Fall einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs zum Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung durch den Arbeitgeber eintritt (vgl. auch LAG Saarland, Urt. v. 17.11.2010 - 1 Sa 23/10 - juris).
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