Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2549
LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,2549)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,2549)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2009 - 1 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,2549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung bei Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen im vertraulichen Gespräch unter Arbeitskolleginnen; Abmahnungserfordernis bei konkludenter Arbeitsverweigerungserklärung in emotional aufgeladenen Situation

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 247; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 626 Abs. 1; ; EFZG § 3; ; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2

  • RA Kotz

    Arbeitsunfähigkeit (vortäuschen) - fristlose Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung bei Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen im vertraulichen Gespräch unter Arbeitskolleginnen; Abmahnungserfordernis bei konkludenter Arbeitsverweigerungserklärung in emotional aufgeladenen Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen können eine Kündigung unter Umständen deswegen nicht rechtfertigen, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den besonderen Schutz der vertraulichen Kommunikation innerhalb der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit gebietet (BAG, Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98; BAG Urt. v. 30.11.1972 - 2 AZR 79/72, AP BGB § 626 Nr. 66).

    Hebt allein der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, kann dies arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des auf die Vertraulichkeit des Gespräches bauenden Arbeitnehmers gehen (BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 928/04

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Diese Anforderungen sollen eine ausreichende Vorbereitung des Rechtsstreits für die Berufungsinstanz gewährleisten, indem sie den Berufungsführer dazu anhalten, das angefochtene Urteil genau zu überprüfen (vgl. BGH Urt. v. 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 230; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - im arbeitsgerichtlichen Urteil im Weg der objektiven Klagehäufung über mehrere Ansprüche entschieden worden ist, dann muss sich die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (vgl. stellvertretend für die ständige Rechtsprechung des BAG das Urt. v. 16.04.1997 - 4 AZR 653/95, NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).

  • BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72

    Kündigung - Beleidigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen können eine Kündigung unter Umständen deswegen nicht rechtfertigen, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den besonderen Schutz der vertraulichen Kommunikation innerhalb der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit gebietet (BAG, Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98; BAG Urt. v. 30.11.1972 - 2 AZR 79/72, AP BGB § 626 Nr. 66).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist (vgl. z. B. BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Es läge in diesem Fall keine so erhebliche Vertragspflichtverletzung vor, dass der Arbeitgeber ohne Ausspruch einer Abmahnung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt wäre (vgl. dazu BAG, Urt. v. 07.12.2006, NZA 2007, 617).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Im Rahmen der für § 626 Abs. 1 BGB notwendigen Interessenabwägung sind u. a. das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen (BAG, vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, NZA 2006, 491).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 2 Sa 402/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Urlaubsüberschreitung - Auflösungsgründe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    (vgl. dazu auch LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.2009 - 2 Sa 402/08).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Die beharrliche Arbeitsverweigerung setzt nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99, BB 2001, 2115 ff. m. w. N.) in der Person der Arbeitnehmers Nachhaltigkeit im Willen voraus; der Arbeitnehmer muss die ihm übertragende Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers nicht befolgt, sondern vielmehr eine intensive Weigerung vorliegen muss.
  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Diese Anforderungen sollen eine ausreichende Vorbereitung des Rechtsstreits für die Berufungsinstanz gewährleisten, indem sie den Berufungsführer dazu anhalten, das angefochtene Urteil genau zu überprüfen (vgl. BGH Urt. v. 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 230; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2005 - 2 Sa 928/04).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. beispielhaft BAG, Urt. v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797 f.) sind Beleidigungen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den betroffenen Arbeitgeber bedeuten, als Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis an sich zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung geeignet.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitsverweigerung,

    Der Arbeitnehmer muss die von ihm geschuldete Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers schlicht nicht befolgt (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 -, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Niedersachen Urt. v. 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08 -, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 3 Sa 571/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - beleidigende SMS - vertrauliches Gespräch

    Diesen Grundsätzen folgt auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG R.-P. 19.02.2004 - 6 Sa 1120/03; 08.09.2009 NZA RR 2010, 212; 24.07.2014 - 5 Sa 25/14).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

    Das gilt nur dann nicht, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. September 2009, 1 Sa 230/09, Rn. 43; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 2011, 10 Sa 315/10, Rn. 48, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2010 - 9 Sa 327/10

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

    Nur dann kann die Prognose gestellt werden, der Arbeitnehmer werde die Arbeit auch künftig weiter verweigern (BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Schleswig-Holstein 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 - Juris).
  • ArbG Wuppertal, 17.05.2011 - 3 Ca 3284/10

    Fristlose Kündigung, Drohung gegen Kollegen, Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit

    Der Arbeitgeber, der das Vorliegen einer durch ärztliche Bescheinigung belegten Arbeitsunfähigkeit bestreiten will, muss Umstände darlegen und ggf. beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlass geben, um dadurch die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern (BAG, Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 543/95, in AP Nr. 43 zu § 123 BGB; Urteil vom 15.07.1992 - 5 AZR 312/91, in AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2009 - 1 Sa 230/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2010 - 5 Sa 24/10

    Kündigung, außerordentlich, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Freistellung von

    Der Arbeitnehmer muss die von ihm geschuldete Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers schlicht nicht befolgt (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 -, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Niedersachen Urt. v. 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08 -, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10

    Unzulässigkeit einer Berufung - Anforderungen an eine Berufungsbegründung -

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - Rd. 43, Juris; Schwab/ Weth, ArbGG, 3. Auflage, § 64 Rn. 162, 163; m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Darlegungslast

    Nur dann kann die Prognose gestellt werden, der Arbeitnehmer werde die Arbeit auch künftig weiter verweigern ( BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht