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   LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05   

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https://dejure.org/2005,6739
LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 (https://dejure.org/2005,6739)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 (https://dejure.org/2005,6739)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2005 - 1 Sa 276/05 (https://dejure.org/2005,6739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachteilsausgleich auf Grund des Unterlassens eines Interessenausgleichs nach Durchführung einer Betriebsänderung; Folgen der Umsetzung eines Stilllegungsbeschlusses vor Scheitern des Versuchs eines Interessenausgleichs; Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen das ...

  • Judicialis

    BetrVG § 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 113
    Keine Unterlassungsverfügung des Betriebsrates nach Abschluss der Planungsphase bei Betriebsänderung - Ende der Planungsphase mit Anhörung zu Kündigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsänderung: Entstehen und Höhe des Anspruchs auf Nachteilsausgleich in Form einer Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 560
  • DB 2006, 568
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Können die Betriebspartner nicht selbst eine Einigung herbeiführen, endet dieses Verfahren nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG erst nach Anrufen der Einigungsstelle mit der Einigung oder der von der Einigungsstelle getroffenen Feststellung ihres Scheiterns (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).

    Nicht erst mit dem Ausspruch der Änderungskündigungen, sondern schon mit der Einleitung dieses Verfahrens wirkte der Stillegungsbeschluss nach außen und die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung begann ( Vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).

    Der Nachteilsausgleichsanspruch hängt nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers ab (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).

  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Die Beklagte musste den Betriebsrat einschalten, bevor sie darüber entschied, ob und inwieweit die Betriebsänderung erfolgt (Vgl. BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).

    Der Versuch des Interessenausgleichs muss daher abgeschlossen sein, bevor die Betriebsänderung auch nur teilweise verwirklicht ist (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).

    Denn das in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Einigungsverfahren kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung und die Kündigung der Arbeitnehmer endgültig beschlossen hat (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Der Nachteilsausgleichsanspruch sichert das Beratungsrecht des Betriebsrats und sanktioniert zugleich betriebsverfassungsrechtliches Fehlverhalten des Arbeitgebers bei der Durchführung einer Betriebsänderung (BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Die Beklagte hätte daher schon in diesem Stadium die Einigungsstelle anrufen müssen, um den Interessenausgleich zu versuchen ( Vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 493/03).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Selbst wenn die Beklagte von der weiteren Durchführung der geplanten Betriebsänderung abgesehenen hätte, wären die Nachteilsausgleichsansprüche jedenfalls nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts daher nicht erloschen (BAG 23. September 2003 -1 AZR 576/02).
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