Rechtsprechung
LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachteilsausgleich auf Grund des Unterlassens eines Interessenausgleichs nach Durchführung einer Betriebsänderung; Folgen der Umsetzung eines Stilllegungsbeschlusses vor Scheitern des Versuchs eines Interessenausgleichs; Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen das ...
- Judicialis
BetrVG § 113
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 113
Keine Unterlassungsverfügung des Betriebsrates nach Abschluss der Planungsphase bei Betriebsänderung - Ende der Planungsphase mit Anhörung zu Kündigungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsänderung: Entstehen und Höhe des Anspruchs auf Nachteilsausgleich in Form einer Abfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Senftenberg, 09.05.2005 - 4 Ca 1247/04
- LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
Papierfundstellen
- BB 2006, 560
- DB 2006, 568
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01
Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich
Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
Können die Betriebspartner nicht selbst eine Einigung herbeiführen, endet dieses Verfahren nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG erst nach Anrufen der Einigungsstelle mit der Einigung oder der von der Einigungsstelle getroffenen Feststellung ihres Scheiterns (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).Nicht erst mit dem Ausspruch der Änderungskündigungen, sondern schon mit der Einleitung dieses Verfahrens wirkte der Stillegungsbeschluss nach außen und die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung begann ( Vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).
Der Nachteilsausgleichsanspruch hängt nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers ab (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).
- BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75
(Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung
Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
Die Beklagte musste den Betriebsrat einschalten, bevor sie darüber entschied, ob und inwieweit die Betriebsänderung erfolgt (Vgl. BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).Der Versuch des Interessenausgleichs muss daher abgeschlossen sein, bevor die Betriebsänderung auch nur teilweise verwirklicht ist (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).
Denn das in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Einigungsverfahren kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung und die Kündigung der Arbeitnehmer endgültig beschlossen hat (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).
- BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95
Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung
Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
Der Nachteilsausgleichsanspruch sichert das Beratungsrecht des Betriebsrats und sanktioniert zugleich betriebsverfassungsrechtliches Fehlverhalten des Arbeitgebers bei der Durchführung einer Betriebsänderung (BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95). - BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03
Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung
Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
Die Beklagte hätte daher schon in diesem Stadium die Einigungsstelle anrufen müssen, um den Interessenausgleich zu versuchen ( Vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 493/03). - BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich
Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
Selbst wenn die Beklagte von der weiteren Durchführung der geplanten Betriebsänderung abgesehenen hätte, wären die Nachteilsausgleichsansprüche jedenfalls nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts daher nicht erloschen (BAG 23. September 2003 -1 AZR 576/02).
- LAG Hamm, 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12
Begriff der Betriebsänderung i.S. von § 111 BetrVG; Rechte des Betriebsrats bei …
Interessenausgleichsverhandlungen können auch in einer Einigungsstelle nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung bereits endgültig beschlossen und mit der Durchführung begonnen hat (BAG 17.12.1985 - 1 ABR 78/83 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 15; BAG 10.11.1987 - 1 AZR 360/86 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 15; BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; LAG Nürnberg 21.08.2001 - 6 TaBV 24/01 - NZA-RR 2002, 138; LAG Berlin 23.01.2003 - 18 TaBV 2141/02 - NZA-RR 2003, 477; LAG Brandenburg 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 - DB 2006, 568 m.w.N.). - LAG Hamm, 06.09.2010 - 10 TaBV 51/10
Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach Eröffnung einer …
Interessenausgleichsverhandlungen können auch in einer Einigungsstelle nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung bereits endgültig beschlossen und durchgeführt hat (BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; LAG Nürnberg 21.08.2001 - 6 TaBV 24/01 - NZA-RR 2002, 138; LAG Berlin 23.01.2003 - 18 TaBV 2141/02 - NZA-RR 2003, 477; LAG Brandenburg 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 - DB 2006, 568; LAG Hamm, 08.03.2010 - 10 TaBV 1/10 - m.w.N.). - LAG Hamm, 08.03.2010 - 10 TaBV 1/10
Einigungsstelle bei Betriebsänderung in Drogeriemarktkette; offensichtliche …
Interessenausgleichsverhandlungen können auch in einer Einigungsstelle nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung bereits endgültig beschlossen und durchgeführt hat (BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; LAG Nürnberg 21.08.2001 - 6 TaBV 24/01 - NZA-RR 2002, 138; LAG Berlin 23.01.2003 - 18 TaBV 2141/02 - NZA-RR 2003, 477; LAG Brandenburg 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 - DB 2006, 568 m.w.N.).