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   LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11   

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https://dejure.org/2012,25635
LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11 (https://dejure.org/2012,25635)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 1 Sa 34/11 (https://dejure.org/2012,25635)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 (https://dejure.org/2012,25635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Begriff der Vertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Zudem muss er darlegen, dass er bei Vertragsschluss die Aufgaben der Vertretungskraft einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Stammkräften gedanklich zugeordnet hat (grundlegend BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - AP TzBfG § 14 Vertretung Nr. 1; Dörner aaO Rn. 316; APS - Backhaus aaO Rn. 337; ErfK-Müller-Glöge 12. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 37; KR-Lipke 9. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 157).

    Für die Fallgruppe, dass der Arbeitgeber den Ausfall eines Arbeitnehmers zum Anlass für eine Aufgabenumverteilung nimmt, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, der Arbeitgeber müsse bei Vertragsschluss mit der Vertretungskraft deren Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten gedanklich zuordnen (grundlegend BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - AP TzBfG § 14 Vertretung Nr. 1; ErfK-Müller-Glöge aaO Rn 37; APS-Backhaus aaO Rn 337; Dörner aaO Rn. 316).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Er muss somit darlegen, bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags sei zu erwarten gewesen, dass für den eingestellten Arbeitnehmer über das vorgesehene Vertragsende hinaus kein Bedarf mehr besteht (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - und 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - AP TzBfG § 14 Nr. 45 und 70 ; ausführlich Dörner aaO Rn. 268 ff).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Bereits die Bundesagentur für Arbeit selbst kann sich nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09. März 2011 (7 AZR 728/09 - NZA 2011, 911) nicht auf den Sachgrund der Haushaltsbefristung berufen.
  • LAG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 Sa 1647/10

    Beendigung des doppelt befristeten Arbeitsverhältnisses bei Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Erst recht können rein haushaltsrechtliche Erwägungen keinen Rechtfertigungsgrund für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit abgeben (anders wohl noch LAG Düsseldorf 24. Februar 2011 - 5 Sa 1647/10 - [...], aber noch vor dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 09. März 2011).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Um dem Unterschied zwischen den beiden Fallgestaltungen Rechnung zu tragen, müssen die Anforderungen an die Prognose der Rückkehr der Stammkraft danach ausgerichtet werden, durch welchen Umstand der Vertretungsbedarf ausgelöst wurde (so auch LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1506/11 - [...]; Hunold, DB 2012, 288, 289).
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Er muss somit darlegen, bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags sei zu erwarten gewesen, dass für den eingestellten Arbeitnehmer über das vorgesehene Vertragsende hinaus kein Bedarf mehr besteht (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - und 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - AP TzBfG § 14 Nr. 45 und 70 ; ausführlich Dörner aaO Rn. 268 ff).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Zum Schutz des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - AP BAT § 24 Nr. 23; zuletzt BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - [...]) bei der vorübergehenden Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit billiges Ermessen in doppelter Hinsicht ausüben: Im ersten Schritt kommt es darauf an, ob es billigem Ermessen entspricht, dem Arbeitnehmer die anders bewertete Tätigkeit überhaupt, wenn auch nur vorübergehend, zu übertragen.
  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 134/11

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Zum Schutz des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - AP BAT § 24 Nr. 23; zuletzt BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - [...]) bei der vorübergehenden Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit billiges Ermessen in doppelter Hinsicht ausüben: Im ersten Schritt kommt es darauf an, ob es billigem Ermessen entspricht, dem Arbeitnehmer die anders bewertete Tätigkeit überhaupt, wenn auch nur vorübergehend, zu übertragen.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 ( GS 1/84 - AP BGB § 611 BeschäftigungspflichtNr. 14).
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar mit Urteil vom 24. August 2011 ( 7 AZR 228/10 - NZA 2012, 385) klargestellt, dass bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen nicht stets nur die im letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle unterliegt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11

    Befristung zur Vertretung eines abgeordneten Mitarbeiters

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 321/09

    Wirksamkeit einer Befristung - Sachgrund der Vertretung bzw. des vorübergehenden

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

  • LAG Köln, 30.05.2011 - 2 Sa 209/11

    Befristung zur Vertretung bei befristeter Betrauung des Vertretenen mit

  • LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 69/11

    Unwirksame Befristung zur Vertretung bei befristeter Bereitstellung

  • LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10

    Unwirksame Befristung bei Dauerbedarf

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, dass auch durch die vorübergehende Abordnung der Stammkraft ein Vertretungsbedarf iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entstehen kann (ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 40, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71; Hunold DB 2012, 288; aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Rn. 12; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - Rn. 29, nicht rkr.; LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - Rn. 31, LAGE § 14 TzBfG Nr. 66, nicht rkr.; wohl auch Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 33) .

    Anders als bei dem für den Arbeitgeber "fremdbestimmten" Ausfall der Stammkraft hängt in Fällen der Abordnung die voraussichtliche Rückkehr der Stammkraft regelmäßig nicht nur von Umständen in deren Sphäre, sondern ganz maßgeblich auch von Umständen und Entscheidungen ab, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 41, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71) .

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11

    Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung

    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht angenommen, dass auch durch die vorübergehende Abordnung der Stammkraft ein Vertretungsbedarf iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entstehen kann (ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 40, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71; Hunold DB 2012, 288; aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Rn. 12; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - Rn. 29, nicht rkr.; LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - Rn. 31, LAGE § 14 TzBfG Nr. 66, nicht rkr.; wohl auch Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 33) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

    (2) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht angenommen, dass auch durch die vorübergehende Abordnung der Stammkraft ein Vertretungsbedarf iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entstehen kann (ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 40, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71; Hunold DB 2012, 288; aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Rn. 12; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - Rn. 29, nicht rkr.; LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - Rn. 31, LAGE § 14 TzBfG Nr. 66, nicht rkr.; wohl auch Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 33) .
  • LAG München, 04.10.2012 - 4 Sa 422/12

    Befristung

    In der Tat könnte bei Anerkennung eines solchen Sachverhaltes als ausreichenden Sachgrunds der Vertretung im Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG der Arbeitgeber durch bloße Neuverteilung/Verschiebung von Aufgaben und anschließender vorübergehender Versetzung von Arbeitnehmern/Stammkräften zur Erledigung solcher anderen Aufgaben Vertretungsfälle in diesem Sinn generieren, die dann einer weiteren Kontrolle entzogen wären und letztlich den Kündigungsschutz des vertretungsweise tätigen Arbeitnehmers umgehen könnten (so LAG Mecklenburg-Vorpommern, aaO. - Ziff. 1. der Gründe - ebenso LAG München, U. v. 15.02.2012, 8 Sa 693/11, juris - II. der Gründe, in einem Parallelverfahren betreffend ebenfalls die Geschäftsstelle B. der Beklagten - LAG Köln, U. v. 16.03.2011, 9 Sa 1308/10, juris - II. 1. c/Rz. 29 der Gründe - aA jedoch LAG Köln, U. v. 30.05.2011, 2 Sa 209/11, juris und ArbR 2011, S. 624 - Rzn. 25 f der Gründe - LAG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, 5 Sa 1647/10, juris - Rz. 39 der Gründe - LAG Baden-Württemberg, U. v. 21.05.2012, 1 Sa 34/11, juris - II. 2. b bb/Rzn. 39 f der Gründe -: offensichtlich jeweils betreffend vergleichbare Befristungssituationen bei der Beklagten; siehe auch Hunold, DB 2012, S. 288 f).

    cc) Dies gilt wiederum erst recht für den vorliegenden Fall des vom Arbeitgeber "selbstbestimmten" Ausfalls der vertretenen Stammkraft, deren Fehlen am vertretenen Arbeitsplatz nicht fremdbestimmt durch die Abwesenheit der vertretenen Stammkraft - Frau R. - infolge etwa längerer Erkrankung, Elternzeit, Beurlaubung o. ä. ausgelöst wurde, sondern durch eine Personalmaßnahme/-rochade der Beklagten selbst: In diesem Fall hat die Arbeitgeberin selbst Einfluss auf den Vertretungsbedarf und dessen Dauer, weshalb diesem Umstand zumindest durch die Anforderungen an ihre Darlegungslast Rechnung zu tragen ist (so zu Recht LAG Baden-Württemberg, U. v. 21.05.2012, aaO. - Rzn. 41 f -, das in einem solchen Fall - vergleichbare Situation ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit - eine doppelte Billigkeitsprüfung - hinsichtlich der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an die vertretene Arbeitnehmerin und die Befristung deren Vertreterin -, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, verlangt).

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 22.09.2011 - 1 Sa 34/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47345
LAG Hamburg, 22.09.2011 - 1 Sa 34/11 (https://dejure.org/2011,47345)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.2011 - 1 Sa 34/11 (https://dejure.org/2011,47345)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 2011 - 1 Sa 34/11 (https://dejure.org/2011,47345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 626 Abs 1 BGB, § 84 Abs 2 SGB 9
    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • hensche.de

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Kündigung: Krankheitsbedingt, BEM

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.09.2011 - 1 Sa 34/11
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts soll es eine Feststellungsklage eigener Art nach § 4 KSchG geben (BAG, Urteil vom 12. Mai 2005, 2 AZR 426/04, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    (BAG 12.7. 2007 EzA § 84.SGB IX Nr. 3; LAG Hmb. 22.9. 2011 - 1 Sa 34/11, AuR 2012, 137 LS: LAG Köln 13.4.2012 LAGE.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20

    Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und

    (BAG 12.7. 2007 EzA § 84.SGB IX Nr. 3; LAG Hmb. 22.9. 2011 - 1 Sa 34/11, AuR 2012, 137 LS: LAG Köln 13.4.2012 LAGE.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte

    Denn der Arbeitgeber darf aus seiner dem Gesetz widersprechenden Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile ziehen, Es bedarf vielmehr eines umfassenden konkreten Sachvortrags des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz und einer nicht durchführbaren leidensgerechten Anpassung und Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. eines alternativen Einsatzes auf einem anderen Arbeitsplatz (BAG 12.7. 2007 EzA § 84.SGB IX Nr. 3; LAG Hamburg 22.9. 2011 - 1 Sa 34/11, AuR 2012, 137 LS: LAG Köln 13.4.2012 LAGE § 81 SGB IX Nr. 10a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

    Denn der Arbeitgeber darf aus seiner dem Gesetz widersprechenden Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile ziehen, Es bedarf vielmehr eines umfassenden konkreten Sachvortrags des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz und einer nicht durchführbaren leidensgerechten Anpassung und Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. eines alternativen Einsatzes auf einem anderen Arbeitsplatz (BAG 12.7. 2007 EzA § 84.SGB IX Nr. 3; LAG Hamburg 22.9. 2011 - 1 Sa 34/11, AuR 2012, 137 LS: LAG Köln 13.4.2012 LAGE § 81 SGB IX Nr. 10a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 196/22

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Denn der Arbeitgeber darf aus seiner dem Gesetz widersprechenden Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile ziehen, Es bedarf vielmehr eines umfassenden konkreten Sachvortrags des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz und einer nicht durchführbaren leidensgerechten Anpassung und Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. eines alternativen Einsatzes auf einem anderen Arbeitsplatz (BAG 12.7. 2007 EzA § 84.SGB IX Nr. 3; LAG Hamburg 22.9. 2011 - 1 Sa 34/11, AuR 2012, 137 LS: LAG Köln 13.4.2012 LAGE § 81 SGB IX Nr. 10a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13

    Voraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit -

    Es bedarf vielmehr eines umfassenden konkreten Sachvortrags des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz und einer nicht durchführbaren leidensgerechten Anpassung und Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. eines alternativen Einsatzes auf einem anderen Arbeitsplatz (BAG 12.07.2007 EzA § 84 SGB IX Nr5.3; LAG Hmb. 22.09.2011, 1 Sa 34/11, AuR 2012, 137 LS; LAG Köln 13.04.2012 LAGE § 81 SGB IX Nr. 10 a).
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