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   LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04   

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https://dejure.org/2005,8145
LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04 (https://dejure.org/2005,8145)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2005 - 1 Sa 35/04 (https://dejure.org/2005,8145)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2005 - 1 Sa 35/04 (https://dejure.org/2005,8145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Heuerverhältnisses mit einer Reederei durch Teilbetriebsübergang; Vertraglicher Anspruch auf Beschäftigung zu den Bedingungen des Heuerscheins; Anspruch auf Heuer unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges; Zulässigkeit der Einordnung eines Seeschiffes ...

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 2 Ziffer 1; ; BGB § ... 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 611; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; BGB § 615; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b); ; ArbGG § 64 Abs. 2 c); ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 5; ; ZPO § 67; ; ZPO § 74 Abs. 1; ; BetrVG §§ 114 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 613a
    Betriebsteilübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Seeschiff als betriebliche Teilorganisation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Wird dagegen vom Auftragnehmer eine Leistung angeboten, die er an den jeweiligen Einrichtungen des Auftraggebers zu erbringen bereit ist, ohne dass er daraus einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil erzielen und ohne dass er typischerweise über Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmen könnte, gehören diese Einrichtungen nicht zu den Betriebsmitteln des Auftragnehmers (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 775/96 in NZA 98, 638).

    Des Weiteren spricht für dieses Ergebnis, dass das Bundesarbeitsgericht die in der Entscheidung vom 11. Dezember 1997 (a.a.O. in NZA 98, 638) entwickelten Grundsätze hinsichtlich der Gesichtspunkte der "eigenen Verfügungsmacht" und der "eigenen Kalkulation" inzwischen in seinem Urteil vom 20. März 2003 präzisiert hat (Urteil 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 in NZA 03, 1338).

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    So hat mittlerweile auch das BAG entschieden (Urteil vom 18. März 1997 - 3 AZR 729/95 in NZA 98, 97), dass § 613 a BGB anwendbar ist für die rechtsgeschäftliche Übernahme eines im Dienst befindlichen Schiffes, auch wenn auf das Schiff bezogene Verträge nicht übernommen werden.

    Nach der Rechtsprechung des BAG (a.a.O. in NZA 98, 97) gehen mit dem rechtsgeschäftlichen Übergang eines Seeschiffes zunächst die Arbeitsverhältnisse der beim Übergang an Bord beschäftigten Arbeitnehmer und die erforderliche Personalreserve über.

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Dessen wesentlich andere Betriebstätigkeit, völlig neue betriebliche Organisation oder die erhebliche Unterbrechung der Betriebstätigkeit können allerdings dem Betriebsübergang entgegenstehen (vgl. nur BAG Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 555/95 - BAGE 86, 271, 274 ff. = AP Nr. 16 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, zu B 2 der Gründe und BAG Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - EzA § 613 a BGB Nr. 177 m. w. N.).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Dessen wesentlich andere Betriebstätigkeit, völlig neue betriebliche Organisation oder die erhebliche Unterbrechung der Betriebstätigkeit können allerdings dem Betriebsübergang entgegenstehen (vgl. nur BAG Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 555/95 - BAGE 86, 271, 274 ff. = AP Nr. 16 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, zu B 2 der Gründe und BAG Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - EzA § 613 a BGB Nr. 177 m. w. N.).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Des Weiteren spricht für dieses Ergebnis, dass das Bundesarbeitsgericht die in der Entscheidung vom 11. Dezember 1997 (a.a.O. in NZA 98, 638) entwickelten Grundsätze hinsichtlich der Gesichtspunkte der "eigenen Verfügungsmacht" und der "eigenen Kalkulation" inzwischen in seinem Urteil vom 20. März 2003 präzisiert hat (Urteil 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 in NZA 03, 1338).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Da das Heuerverhältnis des Klägers am 01. Januar 2004 durch Betriebsübergang auf die Beklagte übergegangen ist, hat der Kläger gegenüber der Beklagten einen vertraglichen Anspruch auf Beschäftigung; dass es für die Beklagte unzumutbar ist, den Kläger zu beschäftigen, hat sie nicht vorgetragen und ist auch im Übrigen nicht ersichtlich (vgl. BAG Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Der Kläger kann auch Zinsen auf den Bruttobetrag verlangen (vgl. nur BAG, Beschluss vom 07. März 2001 in NZA 01, 1195).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 57; BAG Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 126; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 (Daddy's Dance Hall); EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 (Bork) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser auf Grund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann.
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 57; BAG Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 126; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 (Daddy's Dance Hall); EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 (Bork) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser auf Grund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann.
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 57; BAG Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 126; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 (Daddy's Dance Hall); EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 (Bork) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser auf Grund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann.
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85

    Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bei auf einen Feststellungsantrag

  • OLG Hamburg, 21.11.2003 - 1 Verg 3/03

    Entscheidung der Vergabekammer über die Erteilung des Zuschlags bei rechtlichen

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

    Die Revisionen der Beklagten und deren Streithelferin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. März 2005 - 1 Sa 35/04 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 01.04.2005 - 6 Sa 68/04

    Übergang des Heuerverhältnisses bei Teilbetriebsübergang - Übernahme von

    Die Berufungskammer folgt den zutreffenden Ausführungen der Kammer 1 des Landesarbeitsgerichts Hamburg in der Parallelsache 1 Sa 35/04 (Urteil vom 3. März 2005), die wie folgt wiedergegeben werden:.
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