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   LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07   

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LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07 (https://dejure.org/2007,18954)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 02.10.2007 - 1 Sa 393/07 (https://dejure.org/2007,18954)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 1 Sa 393/07 (https://dejure.org/2007,18954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs auf der Grundlage einer vertraglichen Prozessbeschäftigung mit unwirksamer Befristung bzw. Bedingung; Möglichkeit der Umdeutung einmal festgelegter, vertraglicher Grundlagen infolge spätererÄnderungen; Auslegung einer ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14; ; BGB § 133; ; BGB § 137

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Thüringen, 17.02.2005 - 1 Sa 115/03
    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Während das Arbeitsgericht Jena - 3 Ca 156/00 - die Kündigung des Beklagten für wirksam erachtete, urteilte das Thüringer Landesarbeitsgericht mit Entscheidung vom 17. Februar 2005 entgegengesetzt, die Klage sei begründet, 1 Sa 115/03.

    Der Beklagte hat vertreten, die Grundlage der Beschäftigung des Klägers ab August 2005 sei das Berufungsurteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts in der Sache 1 Sa 115/03.

    Das Ausgangsschreiben vom 20. Juli 2005, verfasst am Tage nach dem Besuch des Klägers bei dem Schulamt in S., lautet: "...bezugnehmend auf das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17.2.2005 - 1 Sa 115/03, 3 Ca 156/00 (Arbeitsgericht Jena) - teile ich Ihnen mit, dass das Staatliche Schulamt S. Sie zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt." Im Schreiben vom 15. August verdeutlicht der Freistaat seinen Standpunkt dahin: "Ich teile Ihnen mit, dass Ihnen erst nach Abschluss des rechtskräftigen Arbeitsgerichtsverfahrens ein schriftlicher Arbeitsvertrag gefertigt werden kann ... Bereits mit Schreiben vom 20.7.2005 wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie aufgrund der entsprechenden Arbeitsgerichtsurteile zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden." Die hier möglicherweise noch offenen Formulierungen erfahren in der Folge eine klare Abkehr von einer gerade noch denkbaren Deutung, ein Angebot sei gewollt.

    Die parallel in dem Verfahren Thüringer LAG - 1 Sa 115/03 - betriebene Revision kann für die Auslegung nur mittelbare Bedeutung erlangen.

    Vielmehr weist alles darauf hin, dass der Freistaat sich der Entscheidung des LAG vom 17.2.2005 - 1 Sa 115/03 - beugte.

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Die vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (7 AZR 113/03 und 7 AZR 113/04) trügen nicht, weil dort der Sachverhalt einen tenorierten Weiterbeschäftigungsanspruch gerade nicht enthalte.

    Er meint, sich hier im "Gravitationsfeld" zweier Entscheidungen des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts zu bewegen (Urteil vom 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 - und vom 19.1.2005 - 7 AZR 113/04).

    Denn der Arbeitnehmer ist auf Grund des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu weiterer Arbeitsleistung nicht verpflichtet." (Urteil vom 19.1.2005 - 7 AZR 113/04 Rz. 25 am Ende).

    Auch die oben dargestellte Folgeentscheidung (7 AZR 113/04) führt in ihrem Leitsatz an, das Verhalten der Aufforderung zur Arbeit und die Ausübung der Arbeit könne nur "regelmäßig" als Abschluss eines Vertrages gewertet werden.

    In der Rechtsprechung wird immer wieder die Tatsache betont, dass der Arbeitnehmer an sich nicht verpflichtet ist, nach Ablauf der Frist der gegen ihn ausgesprochenen Kündigung tätig zu werden (z.B. BAG vom 19.1.2005 - 7 AZR 113/04 Rz. 25 d. Gründe).

  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Die vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (7 AZR 113/03 und 7 AZR 113/04) trügen nicht, weil dort der Sachverhalt einen tenorierten Weiterbeschäftigungsanspruch gerade nicht enthalte.

    Er meint, sich hier im "Gravitationsfeld" zweier Entscheidungen des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts zu bewegen (Urteil vom 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 - und vom 19.1.2005 - 7 AZR 113/04).

    Schon in einem Urteil vom 22.10.2003 hatten die Richter die Absprachen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine weitere Beschäftigung bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses je nach Rahmen als auflösend bedingte oder zweckbefristete Vereinbarung gedeutet (7 AZR 113/03 Rz. 29 f.).

    Auf der anderen Seite hat das BAG (Urteil vom 22.10.2003 - 7 AZR 113/03 Rz. 36 d. Gründe) zu erkennen gegeben, dass für die Erwägung, eine Handlung zur Abwehr der Zwangsvollstreckung liege vor, der Arbeitnehmer wenigstens einen Antrag auf Weiterbeschäftigung in den Rechtsstreit eingebracht haben müsse.

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Es ist also nicht zulässig, einmal festgelegte, vertragliche Grundlagen infolge späterer Änderungen oder durch spätere Erklärungen umzudeuten oder in ihrem Erklärungsgehalt zu verwässern (vgl. etwa BGH NJW 1988, 2878; NJW 1998, 3268).

    Denkbar bleibt aber, Äußerungen einer Partei, die zeitlich einem Vertragsschluss nachfolgen, jedenfalls als Indiz für eine Auslegung und Ermittlung des Parteiwillens heranzuziehen (BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB; SAE 2004, 149; BGH NJW 1988, 2878; NJW-RR 1989, 199; NJW 1998, 279, 801).

  • LAG Niedersachsen, 17.02.2004 - 13 Sa 566/03

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das Versäumnis der

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Untermauert wird dies in der Instanzrechtsprechung dahin, dass, fordere der Arbeitgeber auf der Grundlage eines erstinstanzlichen Urteils zur Weiterbeschäftigung auf, "im Regelfall keine vertragliche Vereinbarung" anzunehmen sei (LAG Niedersachsen NZA-RR 2004, 472).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 483/89

    Lohnanspruch bei Weiterbeschäftigungsurteil

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Entsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (8. Senat, Urteil vom 17.1.1991, BAGE 67, 88, 92), dass die Fortsetzung der Tätigkeit auf der Grundlage eines Titels nicht als Vertragsbeziehung gedeutet werden müsse.
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Denn andernfalls hätte er sich das Einkommen, welches durch die Prozessbeschäftigung zu erzielen gewesen war, entgegenhalten lassen müssen (BAG Urteil vom 24.9.2003 - 5 AZR 500/02).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87

    Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Insbesondere gilt dies auch dann, wenn der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung leistet (BAG DB 1988, 659; BGH NJW 1990, 2756).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    So gilt für den Standardfall, welche Wirkungen die Zwangsvollstreckung im Hinblick auf die Erfüllung etwa einer titulierten Forderung entfaltet, dass zwar bei Rechtskraft der zur Vollstreckung führenden Entscheidung die Forderung infolge Erfüllung erlischt (BayObLG NJW-RR 1989, 1291; zu dogmatischen Streitfragen Schünemann JZ 1985, 49), dass aber bei noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen das Schicksal der Forderung in der Schwebe bleibt (BGH MDR 1976, 1005).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
    Insbesondere gilt dies auch dann, wenn der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung leistet (BAG DB 1988, 659; BGH NJW 1990, 2756).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Übergangsgeld

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

    Wird der Arbeitnehmer nach erstinstanzlicher Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung während des Rechtsmittelverfahrens zur Erfüllung des vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungsurteils und zur Abwendung der Zwangsvollstreckung beschäftigt, liegt regelmäßig nur eine faktische Prozessbeschäftigung zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne vertraglichen Rechtsbindungswillen vor (LAG Niedersachsen, Urt. v. 27.09.2005 ­ 13 Sa 275/05 -, LAGE § 21 TzBfG Nr. 2; Thüringer LAG, Urt. v. 02.10.2007 ­ 1 Sa 393/07 -, zit. n. Juris).

    Ob der Arbeitnehmer auf der Grundlage eines befristeten Prozessarbeitsverhältnisses oder lediglich faktisch zur Erfüllung des erstinstanzlich ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruchs und zur Abwendung der Zwangsvollstreckung weiterbeschäftigt wird, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG, Urt. v. 22.10.2003 ­ 7 AZR 113/03 -, AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG; Thüringer LAG, Urt. v. 02.10.2007 ­ 1 Sa 393/07 -, zit. n. Juris).

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