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   LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14   

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LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14 (https://dejure.org/2015,6760)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2015 - 1 Sa 407/14 (https://dejure.org/2015,6760)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 1 Sa 407/14 (https://dejure.org/2015,6760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    §§ 4, ... 32 BDSG, § 626 Abs. 2 BGB, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 4 Abs. 1, 7 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 32 Abs. 1 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 1. Alt. BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung aufgrund der Verschaffung eines ungerechtfertigten Vermögensvorteils

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Wertchip-Missbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Karosseriebauers und Anlagenfahrers bei missbräuchlichen Aufbuchungen von Guthaben auf betriebliche Chipkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei Verschaffung eines ungerechtfertigten Vermögensvorteils

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Wertchips

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Die Begehung derartiger, regelmäßig mit einem Vertrauensbruch verbundenen Vermögensdelikte sind an sich geeignet, einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung abzugeben (BAG vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 18 m. w. N., NZA 2011, 571; BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 13 m. w. N., BAGE 145, 278 ).

    Liegt keine Einwilligung des Betroffenen vor, ist die Datenverarbeitung nach dem Gesamtkonzept des BDSG nur zulässig, wenn eine verfassungsgemäße Rechtsvorschrift dies erlaubt (siehe auch BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 22, BAGE 145, 278 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine heimliche Öffnung des Spinds des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zur Aufdeckung einer Straftat als unzulässig angesehen, weil der Arbeitgeber andere Möglichkeiten zur Aufdeckung der Straftat gehabt habe und somit ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestanden habe (BAG vom 20. Juni 2013, aaO.).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).

    Dagegen führt eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - aaO. m. u. w. N.).

  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Eine mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der hier geltend gemachte Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzung) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG vom 22. Februar 1979 - 5 AZR 115/78 - Rn. 11, DB 1979, 1659; Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 10. September 2008 - 6 Sa 384/08 - DB 2009, 605).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Einer Abmahnung bedarf es allerdings dann nicht, wenn eine Vertragsänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 m. umf. w. N., BAGE 134, 349).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 28.01.2009 - X R 27/07

    Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO bei zwischenzeitlichem

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Eine mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der hier geltend gemachte Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzung) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG vom 22. Februar 1979 - 5 AZR 115/78 - Rn. 11, DB 1979, 1659; Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 10. September 2008 - 6 Sa 384/08 - DB 2009, 605).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • LAG Hessen, 10.09.2008 - 6 Sa 384/08

    Kündigung - Missbrauch Payback-Punkte - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Eine mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der hier geltend gemachte Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzung) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG vom 22. Februar 1979 - 5 AZR 115/78 - Rn. 11, DB 1979, 1659; Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 10. September 2008 - 6 Sa 384/08 - DB 2009, 605).
  • LAG Hessen, 02.03.2011 - 6 Sa 871/10

    Missbrauch der Bargeldfunktion eines Werksausweises durch Inanspruchnahme

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Damit liegt eine sachgerechte Differenzierung vor (so bereits Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 8. Januar 2015 - 6 Sa 456/14 - Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 2. März 2011 - 6 Sa 871/10 - Rn. 29).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
    Dies ist der Fall, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglichen, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG vom 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30, NZA 2013, 665 ).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

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