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   LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2019 - 1 Sa 86/19   

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https://dejure.org/2019,34220
LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2019 - 1 Sa 86/19 (https://dejure.org/2019,34220)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.09.2019 - 1 Sa 86/19 (https://dejure.org/2019,34220)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. September 2019 - 1 Sa 86/19 (https://dejure.org/2019,34220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdiskriminierung, Geschlechtsdiskriminierung, Versorgungsordnung, Mindestehedauer, Versorgungsehe, mittelbare Diskriminierung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindesteheklauseln in Versorgungsordnungen; Rechtfertigungsgründe für eine Mindesteheklausel

  • rechtsportal.de

    Mindesteheklauseln in Versorgungsordnungen; Rechtfertigungsgründe für eine Mindesteheklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Mindestehenklausel in der Hinterbliebenenversorgung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Spät gefreit - dann bereut?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Betriebliche Altersversorgung - Geschlechtsdiskriminierung - Mindestehedauer - mittelbare Diskriminierung - Versorgungsehe - Versorgungsordnung - Witwenrente

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2019 - 1 Sa 86/19
    Unter Berücksichtigung der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 AZR 150/18 - aufgestellten Grundsätze sei hierin eine unangemessene Benachteiligung der Versorgungsempfänger im Sinne von § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB zu sehen.
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2019 - 1 Sa 86/19
    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 139 BGB ist bei Betriebsvereinbarungen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig davon auszugehen, dass diese bei Teilunwirksamkeit grundsätzlich wirksam bleiben, sofern der verbleibende Teil noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG vom 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Juris, Rn 20).
  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2019 - 1 Sa 86/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Versorgungsordnung rechtswirksam vorsehen, dass Hinterbliebenenversorgung nur geleistet wird, wenn die Ehe des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers zur Zeit seines Todes mindestens zwei Jahre bestanden hat (BAG, Urteil vom 11.08.1987 - 3 AZR 6/86).
  • ArbG München, 13.07.2021 - 18 Ca 304/21

    Versorgungsordnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Betriebliche

    Mindestfristen von einem bis zu zwei Jahren sind von der Rechtsprechung ohne weiteres gebilligt worden (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 10.09.2019, 1 Sa 86/19, zitiert nach Juris; BAG vom 28.07.2005, 3 AZR 457/04, zitiert nach Juris).

    Dementsprechend kann eine Versorgungsordnung auch zur dauerhaften Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Altersversorgung längere Mindestehedauern unabhängig vom Motiv der Eheschließung vorsehen (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 10.09.2019, a.a.O.).

    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 139 BGB ist bei einer Betriebsvereinbarung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig davon auszugehen, dass diese bei Teilunwirksamkeit im Übrigen grundsätzlich wirksam bleibt, sofern der verbleibende Teil noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 10.09.2019, a.a.O.; BAG vom 19.02.2019, 3 AZR 215/18, NZA 2019, 997).

    Die Betriebsparteien bzw. der eine Gesamtzusage erteilende Arbeitgeber ist nicht gehalten, sich an den gesetzlichen Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 10.09.2019, a.a.O.).

  • LAG München, 22.12.2022 - 2 Sa 564/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Das Arbeitsgericht habe sich insoweit an den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28.07.2005, 3 AZR 457/04, und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10.09.2019,1 Sa 86/19, orientiert.

    Die Revision war im Hinblick auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts SchleswigHolstein vom 10.09.2019, 1 Sa 86/19, gem. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen.

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