Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24413
OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 (https://dejure.org/2019,24413)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 (https://dejure.org/2019,24413)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 (https://dejure.org/2019,24413)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

  • IWW

    StVO § 23 Abs. 1a

  • bussgeldsiegen.de

    Taschenrechner mit Speicherfunktion - Nutzung während der Fahrt zulässig?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Taschenrechner mit Memory-Funktion ist elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Voraussetzungen für ein der Information dienendes oder zu dienen bestimmtes elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO

  • rechtsportal.de

    OWiG § 71 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 2
    Taschenrechner mit elektronischen Bauteilen als elektronisches Gerät im Sinne der StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Ist ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Taschenrechner dürfen auch nicht benutzt werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Taschenrechner mit Memory-Funktion fällt under das Handy-Verbot!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für ein der Information dienendes oder zu dienen bestimmtes elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Taschenrechner am Steuer - eine Ordnungswidrigkeit wie beim Handy?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fallen Taschenrechner unter den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss OWi 87/19
    Untersagt ist nunmehr schon das bloße Halten des Gerätes (sog. "handheld-Verbot"), wenn darüber hinaus ("und") eine Funktion des Gerätes (mit Ausnahme der Sprachsteuerung und der Vorlesefunktion) benutzt wird oder eine nicht nur kurze Blickzuwendung erfolgt (BR-Drs. 556/17, S. 26; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18, Rn. 7, zitiert nach juris).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung haben sich bislang - soweit ersichtlich - lediglich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 5. Oktober 2018, 2 Rb 9 Ss 627/18, juris) und das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18, juris) näher mit der Auslegung des Begriffs des elektronischen Gerätes im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO beschäftigt.

  • OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss OWi 87/19
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung haben sich bislang - soweit ersichtlich - lediglich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 5. Oktober 2018, 2 Rb 9 Ss 627/18, juris) und das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18, juris) näher mit der Auslegung des Begriffs des elektronischen Gerätes im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO beschäftigt.
  • BVerfG, 03.05.2018 - 2 BvR 463/17

    Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss OWi 87/19
    Art. 103 Abs. 2 GG, wonach jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, verboten und der Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Mai 2018 - 2 BvR 463/17, Rn. 21, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19

    Taschenrechner am Steuer verboten

    Nach der Wortbedeutung des Begriffs der Information handelt es sich bei elektronischen Geräten zur Information um Geräte, die der Unterrichtung über jegliche einer Mitteilung zugängliche Umstände dienen (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 134, 194, 198; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Juli 2019 ? 1 Ss (OWi) 87/19; Will, NJW 2019, 1633, 1636).
  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19

    Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

    Dass ein elektronischer Taschenrechner ein elektronisches Gerät ist, bedarf - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend bemerkt - keiner näheren Erläuterung (ebenso auch: OLG Braunschweig, Beschl. v. 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 = BeckRS 2019, 17320).
  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 259/20
    Aus den bisher ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18; Braunschweig, Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 und Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19, ergibt sich noch nicht eindeutig, unter welchen Voraussetzungen ein elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient, angesehen werden kann.

    Zur Frage, ob ein elektronischer Taschenrechner mit Speicherfunktion (MR-Taste) § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, hat sich bislang allein das OLG Braunschweig, Senat für Bußgeldsachen, durch Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 -, juris, ausdrücklich geäußert.

  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 295/20

    Taschenrechner, Memory-Funktion, elektronisches Gerät

    Aus den bisher ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18; Braunschweig, Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 und Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19, ergibt sich noch nicht eindeutig, unter welchen Voraussetzungen ein elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient, angesehen werden kann.

    b) Zur Frage, ob ein elektronischer Taschenrechner mit Speicherfunktion (MR-Taste) § 23 Abs. la StVO unterfällt, hat sich bislang allein das OLG Braunschweig, Senat für Bußgeldsachen, durch Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 -, juris, ausdrücklich geäußert.

  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 237/19

    Bewertung eines Rechners mit Speicherfunktion wie ein Mobiltelefon

    Die Rechtsfrage, ob ein elektronischer Taschenrechner mit Speicherfunktion - die Nutzung eines solchen wurde hier vom Amtsgericht alternativ neben der Nutzung eines Mobiltelefons festgestellt - unter § 23 Abs. 1a StVO fällt, ist obergerichtlich durch die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 03.07.2019 (1 Ss (OWi) 87/19 = BeckRS 2019, 17320) bereits geklärt.
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