Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss (OWi) 92/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31784
OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss (OWi) 92/13 (https://dejure.org/2013,31784)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.07.2013 - 1 Ss (OWi) 92/13 (https://dejure.org/2013,31784)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 1 Ss (OWi) 92/13 (https://dejure.org/2013,31784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 GewO; § 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO; § 145 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GewO; § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG
    Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei mobilen Verkaufsständen; Urteilsanforderungen im Bußgeldverfahren gegen den Verantwortlichen einer juristischen Person; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im Bußgeldverfahren bei Verhängung einer Geldbuße ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei mobilen Verkaufsständen; Urteilsanforderungen im Bußgeldverfahren gegen den Verantwortlichen einer juristischen Person; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im Bußgeldverfahren bei Verhängung einer Geldbuße ...

  • RA Kotz

    Reisegewerbekarte - Notwendigkeit bei mobilen Verkaufsständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei mobilen Verkaufsständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betreiben mobiler Verkaufsstände vor wechselnden Einkaufszentren als Reisegewerbe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreiben mobiler Verkaufsstände vor wechselnden Einkaufszentren erfordert grundsätzlich Reisegewerbekarte - Einsatz eigenen Personals sowie eigener Waren spricht für Abwicklung eigener Geschäfte und nicht Tätigwerden als Warenlieferant des Einkaufszentrums

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 2577/92

    Zur Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit des leitenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss OWi 92/13
    Weil die juristischen Person das Gewerbe ausübt (BVerwG, Urteil vom 30.09.1976, I C 32.74, juris, Rn. 19; VwGH BaWü, Urteil vom 25.02.1993, 14 S 2577/92, juris, Rn. 21) benötigte sie selbst - und nicht der Betroffene - eine Reisegewerbekarte (i. S. d. § 55 GewO).
  • BVerwG, 30.09.1976 - I C 32.74

    Gewerbetreibender - Vorstand einer Aktiengesellschaft - Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss OWi 92/13
    Weil die juristischen Person das Gewerbe ausübt (BVerwG, Urteil vom 30.09.1976, I C 32.74, juris, Rn. 19; VwGH BaWü, Urteil vom 25.02.1993, 14 S 2577/92, juris, Rn. 21) benötigte sie selbst - und nicht der Betroffene - eine Reisegewerbekarte (i. S. d. § 55 GewO).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss OWi 92/13
    Soweit es allerdings den Rechtsfolgenausspruch betrifft, hat das Rechtsmittel einen - vorläufigen - Erfolg, weil das angefochtene Urteil keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen enthält, obgleich bei Geldbußen von mehr als 250,- EUR nähere Feststellungen dazu wegen § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 OWiG erforderlich sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2009, Ss (OWi) 46/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2012, Ss (OWi) 20/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13); OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2008, 311 SsBs 43/08, juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005, 81 Ss (OWi) 31/05, juris, Rn. 15).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2013 - 1 Ss OWi 92/13
    Soweit es allerdings den Rechtsfolgenausspruch betrifft, hat das Rechtsmittel einen - vorläufigen - Erfolg, weil das angefochtene Urteil keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen enthält, obgleich bei Geldbußen von mehr als 250,- EUR nähere Feststellungen dazu wegen § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 OWiG erforderlich sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2009, Ss (OWi) 46/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2012, Ss (OWi) 20/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13); OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2008, 311 SsBs 43/08, juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005, 81 Ss (OWi) 31/05, juris, Rn. 15).
  • OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss OWi 26/14

    Geltung der für die linke Fahrspur angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung für

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass wegen § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 OWiG Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Betroffenen erforderlich sind, wenn - wie hier - Geldbußen von mehr als 250,- EUR verhängt werden (ständige Rechtsprechung des Senats: OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2009, Ss (OWi) 46/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2012, Ss (OWi) 20/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13); OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.06.2013, Ss (OWi) 98/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013, 1 Ss (OWi) 92/13, juris, Rn. 15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.12.2013, 1 Ss (OWi) 153/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.2014, 1 Ss (OWi) 37/14; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2008, 311 SsBs 43/08, juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005, 81 Ss (OWi) 31/05, juris, Rn. 15).

    Selbst wenn ein Betroffener keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen macht, entbindet das das Gericht nicht von der Amtspflicht, die notwendigen Feststellungen - beispielsweise durch Vernehmung des Arbeitgebers - zu treffen, wenn sie gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG von Bedeutung sein können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2012, Ss (OWi) 34/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.03.2013, Ss (OWi) 30/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.06.2013, Ss (OWi) 98/13, OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.07.2013, 1 Ss (OWi) 92/13, juris, Rn. 16; Mitsch in Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl., § 17, Rn. 86).

  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem

    Zwar sind derartige Feststellungen entbehrlich, wenn bei der Festsetzung der Regelgeldbuße auch von mehr als 250, 00 Euro keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse vorhanden sind und der Betroffene - wie hier - keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2016 - 2B Ss-OWi 149/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 1 Ss (OWi) 92/13).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - Ss OWi 95/19
    Zwar sind derartige Feststellungen entbehrlich, wenn bei der Festsetzung der Regelgeldbuße auch von mehr als 250, 00 Euro keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse vorhanden sind und der Betroffene - wie hier - keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2016 - 2B Ss-OWi 149/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 1 Ss (OWi) 92/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht