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   OLG Celle, 25.07.1990 - 1 Ss (OWi) 96/90   

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https://dejure.org/1990,5491
OLG Celle, 25.07.1990 - 1 Ss (OWi) 96/90 (https://dejure.org/1990,5491)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.1990 - 1 Ss (OWi) 96/90 (https://dejure.org/1990,5491)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 1 Ss (OWi) 96/90 (https://dejure.org/1990,5491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Eingeschränktes Verkehrsverbot und Ausnahmeregelung für landwirtschaftlichen Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 14.12.1984 - 1 Ss 485/84

    Landwirtschaftlicher; Verkehr; Nutzung; Weg; Sperrung; Elektrizitätswerk

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.1990 - 1 Ss OWi 96/90
    Zwar führt das OLG Koblenz (VRS 68, 234, 235) aus, dem land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr sei nur der Verkehr von Fahrzeugen zuzuordnen, die zu dem Betrieb gehörten, "und zwar zu und von den am Weg gelegenen und durch ihn erschlossenen Felder, Wiesen, Weiden und Waldbeständen." Dieser Auffassung, die nicht entscheidungserheblich im Sinne von § 121 Abs. 2 GVG war, weil es um die Fahrt eines Ingenieurs eines Elektrizitätswerks zu einem in der Nähe des Weges gelegenen Betonmast ging, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14

    Zuordnung von Fahrten zur Jagdausübung zum Begriff des landwirtschaftlichen

    Es reicht aus, dass die Fahrt im Rahmen der üblichen Verrichtungen durchgeführt wird, die der Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke dienen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.02.1982, Az.: 1 Ob OWi 40/82; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.1990, Az.: 1 Ss (OWi) 96/90; OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1986).
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2017 - 4 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Verletzung eines Fußgängers:

    Nach z.T. vertretener Auffassung sollen auch landwirtschaftliche Durchgangsfahrten privilegiert sein (so OLG Celle VRS 79, 449 für die Inspektionsfahrt eines Landwirts zu einem Feld, das nicht an dem Verbindungsweg lag).

    Da die Verkehrsbeschränkung auf den Zweck der Fahrt abstellt, muss die von dem Benutzer des Weges ausgeübte Tätigkeit landwirtschaftlichen Zwecken dienen, ohne dass es auf die Klassifizierung des Fahrzeugs ankommt (OLG Celle VRS 79, 449).

  • LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04

    Forsteigentümer - Verkehrssicherungspflicht

    Auf das Fahrtziel kommt es dabei nicht an, landwirtschaftlicher Verkehr darf die im übrigen gesperrte Straße auch zur bloßen Durchfahrt benutzen ( Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 41 StVO S. 832, Celle, NZV 90, 441 ).
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