Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2478
OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10 (https://dejure.org/2010,2478)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.07.2010 - 1 Ss 103/10 (https://dejure.org/2010,2478)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 1 Ss 103/10 (https://dejure.org/2010,2478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Hitlegruß, bloße Provokation, Strafbarkeit

  • openjur.de

    §§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 2 StGB
    Zur Strafbarkeit der Verwendung einer nationalsozialistischen Grußform

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86a Abs. 2 StGB
    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der Verwendung der nationalsozialistischen Grußform "Sieg Heil" unter Alkoholeinfluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der Verwendung der nationalsozialistischen Grußform "Sieg Heil" unter Alkoholeinfluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a Abs. 2; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4
    Strafbarkeit der nationalsozialistischen Grußform "Sieg Heil"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auch Hitlergruß zur bloßen Provokation ist strafbar

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hitlergruß ist auch ohne politischen Absichten strafbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    NS-Kennzeichen - Hitlergruß auch ohne politische Absichten strafbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hitlergruß ausnahmslos strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hitlergruß auch ohne politische Motivation strafbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hitlergruß zur reinen Provokation ist strafbar - Gebrauchmachen von NS-Kennzeichen soll ein für allemal aus der Öffentlichkeit verbannt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10
    Darüber hinaus will § 86a StGB verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGHSt 25, 30, 33).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10
    Der durch diese Auslegung weitgespannte Schutz des politischen Friedens, der jede - auch politisch absichtslose - Verwendung solcher Kennzeichen verhindern soll (vgl. BGHSt 28, 394), würde zwar zu einer Überdehnung des Tatbestandes führen, wenn auch solche Handlungen erfasst würden, die diesem Schutz ersichtlich nicht zuwiderlaufen.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01

    Verwenden des "Hitlergrußes" zur Protestkundgabe gegenüber einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10
    Da § 86a StGB-verhindern will, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich als Form einer allgemein üblichen, selbst bei nichtigem Anlass gebräuchlichen Unmutsäußerung ( vgl. BayObLG NStZ 2003, 89) oder als allgemeine Form der Provokation derart einbürgert, dass das Ziel des Gesetzgebers, solche Kennzeichen generell aus dem öffentlichen Erscheinungsbild zu verbannen, nicht erreicht wird, ist die Ansicht des Landgerichts, das Verhalten des Angeklagten sei im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm des § 86a StGB vollkommen ohne Belang, rechtsfehlerhaft und rechtfertigt den Freispruch nicht.
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10
    Ob es denkbar ist, dass die Verwendung der vom Angeklagten benutzten national-sozialistischen Kennzeichen dann dem Schutzzweck des § 86a StGB nicht zuwiderliefe, wenn sie von objektiven Beobachtern als Protest oder sonstiger Ausdruck einer Gegnerschaft zum NS-Regime aufzufassen wären (vgl. Senatsentscheidung vom 28.11.1985, NStZ 1986, 166; BGHSt 51, 244), kann hier dahinstehen, weil dies nicht festgestellt ist und auch ersichtlich nicht in Betracht kommt.
  • OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85

    Verwenden der Grußform "Heil Hitler" als Ausdruck des Protestes gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10
    Ob es denkbar ist, dass die Verwendung der vom Angeklagten benutzten national-sozialistischen Kennzeichen dann dem Schutzzweck des § 86a StGB nicht zuwiderliefe, wenn sie von objektiven Beobachtern als Protest oder sonstiger Ausdruck einer Gegnerschaft zum NS-Regime aufzufassen wären (vgl. Senatsentscheidung vom 28.11.1985, NStZ 1986, 166; BGHSt 51, 244), kann hier dahinstehen, weil dies nicht festgestellt ist und auch ersichtlich nicht in Betracht kommt.
  • OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 53 Ss 126/19

    Strafbarkeit des Hitlergrußes im Rahmen des Sportunterrichts einer Berufsschule

    Das öffentliche Verwenden einer verbotenen Grußformel setzt schon im Grundsatz die Möglichkeit der Wahrnehmung durch unbestimmt viele Personen, mithin durch einen größeren, nicht beschränkten Personenkreis voraus (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, 3 StR 172/17, zit. n. juris, dort Rn. 27 f.; BGH, Beschluss vom 19. August 2010, 3 StR 301/10, zit. nach juris, dort Rn. 4; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 368; BayObLG NStZ-RR 2003, 233; OLG Frankfurt NStZ 1999, 356, 357; OLG Celle NStZ 1994, 440).
  • OLG Braunschweig, 05.10.2022 - 1 Ss 34/22

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Objektiver

    Eine verfassungsgefährdende Absicht ist für eine vorsätzliche Begehung nicht erforderlich; vielmehr genügt das willentliche Gebrauchmachen des Kennzeichens in dem Wissen, dass dieses ein nationalsozialistisches Kennzeichen ist, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (OLG Oldenburg, Urteil vom 26. Juli 2010, 1 Ss 103/10, Rn. 13, juris).
  • OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23

    Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen

    Ebenso wenig ist in subjektiver Hinsicht eine verfassungsgefährdende Absicht erforderlich; vielmehr genügt das willentliche Gebrauchmachen des Kennzeichens in dem Wissen, dass dieses ein nationalsozialistisches Kennzeichen ist, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 26.07.2010 - 1 Ss 103/10 , juris Rn. 13; OLG Braunschweig, Urteil vom 05.10.2022 - 1 Ss 34/22 , NStZ 2023, 419 ).
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