Weitere Entscheidung unten: KG, 05.05.2000

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   OLG Koblenz, 29.06.1999 - 1 Ss 113/99   

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https://dejure.org/1999,25423
OLG Koblenz, 29.06.1999 - 1 Ss 113/99 (https://dejure.org/1999,25423)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.06.1999 - 1 Ss 113/99 (https://dejure.org/1999,25423)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 1 Ss 113/99 (https://dejure.org/1999,25423)
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Papierfundstellen

  • StV 2000, 70
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

    Sie begründet nur den allgemeinen Verdacht, der Täter könnte wiederum Täter eines Rauschgiftdelikts sein (vgl. hierzu OLG Koblenz StV 2000, 70).
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Rechtsprechung
   KG, 05.05.2000 - (5) 1 Ss 113/99 (49/99)   

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https://dejure.org/2000,20823
KG, 05.05.2000 - (5) 1 Ss 113/99 (49/99) (https://dejure.org/2000,20823)
KG, Entscheidung vom 05.05.2000 - (5) 1 Ss 113/99 (49/99) (https://dejure.org/2000,20823)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - (5) 1 Ss 113/99 (49/99) (https://dejure.org/2000,20823)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt war die M und L Baugesellschaft mbH jedoch zahlungsunfähig und vor allem hatte sie ihre Zahlungen nach den Angaben des Zeugen P, denen das Landgericht ersichtlich gefolgt ist, auch bereits im November 1990 endgültig eingestellt (UA S. 18) Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur in Betracht, wenn die Bilanzierungspflicht vor Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB, d. h. vor Zahlungseinstellung (oder Konkurseröffnung bzw. Ablehnung der Eröffnung mangels Masse) versäumt wurde (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1; wistra 1992, 145, 146 f; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 49. Auflage, § 283 Rdnr. 30) .

    Ferner entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muß und die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden kann (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH wistra 1992, 145, 146; BayObLG wistra 1990, 201, 202; KG, Beschluß vom 6. Januar 1994 - 5 Ws 441/93 - Fischer in Tröndle/Fischer, § 283 StGB Rdnr. 30).

    Ob der Angeklagte vor Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung keine hinreichenden Vorbereitungen zur Bilanzerstellung getroffen hat - was zur Erfüllung des Tatbestandes ausreichen würde (vgl. BGH wistra 1992, 145, 147; bei Herlan GA 1956, 348; bei Herlan GA 1959, 49; bei Herlan GA 1971, 38; KG aaO; Tiedemann in Leipziger Kommentar, § 283 StGB Rdnr. 151, der zumindest eine versuchte Tat für möglich hält; a. A. Fischer in Tröndle/Fischer, § 283 StGB Rdnr. 30) - ergibt sich aus den Feststellungen ebenfalls nicht eindeutig, wenngleich die Vermutung naheliegt, weil bereits die Bilanz für 1989 nicht erstellt wurde (UA S. 10).

  • BayObLG, 31.01.1990 - RReg. 3 St 166/89
    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Ferner entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muß und die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden kann (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH wistra 1992, 145, 146; BayObLG wistra 1990, 201, 202; KG, Beschluß vom 6. Januar 1994 - 5 Ws 441/93 - Fischer in Tröndle/Fischer, § 283 StGB Rdnr. 30).

    Die Tat der Verletzung der Bilanzierungspflicht ist dann vollendet, wenn der Täter binnen der nach Handelsrecht vorgeschriebenen Zeit - hier nach den Feststellungen mit Ablauf des 30. Juni 1990 - die Bilanz nicht erstellt hat (vgl. BayObLG wistra 1990, 201, 202; Tiedemann in Leipziger Kommentar, § 283 StGB Rdnr. 153).

  • BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92

    Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Ein Vertrauensverhältnis kann auch nicht schon daraus abgeleitet werden, daß mit einem Lieferanten wiederholt Kaufverträge abgeschlossen worden sind (vgl. BGH wistra 1984, 223, 224; wistra 1992, 298).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Dann könnte die Täuschungshandlung allerdings auch in einem aktiven Tun zu sehen sein, weil mit der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung in der Regel die stillschweigende Erklärung des Schuldners verbunden ist, er sei zur Erfüllung des Vertrages in der Lage und bereit (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 14).
  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Bestand die Täuschungshandlung jedoch nur in der unterlassenen Aufklärung einer erst nach Aufgabe der Bestellungen - vor den Lieferungen - eingetretenen Zahlungsunfähigkeit pp, so hätte eine Aufklärungspflicht des Angeklagten nicht ohne weiteres bestanden, sondern nach der Rechtsprechung nur dann, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Lieferanten bestand oder sonstige Umstände vorgelegen hätten, die, vom Schuldner erkannt, die Gläubiger in Sicherheit gewogen hätten (vgl. BGHR aaO; wistra 1988, 262; GA 1965, 208; wistra 1984, 223, 224).
  • OLG Hamm, 26.02.1991 - 1 Ss 139/91
    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Nach § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO müssen die Urteilsgründe ergeben, weshalb dem Antrag nicht entsprochen worden ist (vgl. BayObLG MDR 1980, 951, 952; OLG Hamm VRS 81, 20; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 267 Rdn. 23; Tröndle/Fischer, § 59 StGB Rdn. 6).
  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95

    Geschäftsführer - Kapitalerhöhung - Registeranmeldung

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Für die neue Hauptverhandlung ist insoweit noch darauf hinzuweisen, daß im Falle einer Tatbegehung durch Unterlassen die Frage einer Strafmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB erkennbar zu prüfen sein wird (vgl. BGH wistra 1996, 262, 264).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Ferner entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muß und die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden kann (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH wistra 1992, 145, 146; BayObLG wistra 1990, 201, 202; KG, Beschluß vom 6. Januar 1994 - 5 Ws 441/93 - Fischer in Tröndle/Fischer, § 283 StGB Rdnr. 30).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt war die M und L Baugesellschaft mbH jedoch zahlungsunfähig und vor allem hatte sie ihre Zahlungen nach den Angaben des Zeugen P, denen das Landgericht ersichtlich gefolgt ist, auch bereits im November 1990 endgültig eingestellt (UA S. 18) Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur in Betracht, wenn die Bilanzierungspflicht vor Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB, d. h. vor Zahlungseinstellung (oder Konkurseröffnung bzw. Ablehnung der Eröffnung mangels Masse) versäumt wurde (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1; wistra 1992, 145, 146 f; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 49. Auflage, § 283 Rdnr. 30) .
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Das Urteil muß erkennen lassen, daß dies geschehen ist (vgl. BGHSt 33, 131, 132 m.Nachw.; Tröndle/Fischer § 55 StGB Rdn. 7b).
  • OLG Stuttgart, 30.06.1980 - 3 Ss 886/79

    Erkennbarkeit des Ortschildes; Toleranzstrecke; Innerörtliche

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 162/96
  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97

    Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

  • KG, 22.01.2001 - 1 Ss 261/00
    Ist es jedoch in einem Strafverfahren durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane bedingt zu einer überlangen Verfahrensdauer gekommen, die gegen das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleistete Prozeßgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren, das auch eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens beinhaltet, und das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot verstößt, so ist bei der Strafzumessung die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständiger Strafmilderungsgrund festzustellen und bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591, NJW 1995, 1277 und NJW 1993, 3254; BGH NStZ 1999, 313 und 1997, 451, NJW 1995, 1166, StV 1994, 653; KG, Beschluß vom 5. Mai 2000 - (5) 1 Ss 113/99 (49/99) -) Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist zwar im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer - hier nicht erhobenen - entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1999, 313 und 1997, 451 (452)).
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