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   OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08   

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https://dejure.org/2008,2828
OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08 (https://dejure.org/2008,2828)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.10.2008 - 1 Ss 140/08 (https://dejure.org/2008,2828)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 1 Ss 140/08 (https://dejure.org/2008,2828)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erfüllung des Tatbestandes des § 378 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO); Vorliegen des § 378 Abs. 1 S. 1 AO bei Vorbereitung der Steuererklärung durch den Steuerberater und Unterzeichnung und Einreichung beim Finanzamt durch den Steuerpflichtigen

  • Betriebs-Berater

    Zur bußgeldrechtlichen Verantwortung des steuerlichen Beraters

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 378; ; AO § 378 Abs. 1; ; AO § 378 Abs. 1 S. 1; ; UStG § 14; ; UStG § 14a; ; UStG § 18 Abs. 3; ; StPO § 170 Abs. 2; ; RAO § 404; ; GVG § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 378 Abs. 1 S. 1
    Begehung einer leichtfertigen Steuerverkürzung durch einen Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Steuerverkürzung durch Steuerberater

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Steuerberater macht sich bei Falschangaben des Kunden nicht strafbar

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Keine Ordnungswidrigkeit des Steuerberaters bei Falschangaben des Mandanten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuerberater macht sich bei Falschangaben des Kunden nicht strafbar

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)
  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorbereitung und Vorlage einer fehlerhaften Steuererklärung durch den Steuerberater

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafrecht - Leichtfertige Steuerverkürzung durch den steuerlichen Berater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 81
  • BB 2009, 1171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95

    Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08
    Zur bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit der steuerlichen Berater nach dieser Vorschrift folgt der Senat der als herrschend zu bezeichnenden Rechtssprechung des BayObLG (NStZ 1994, 136) sowie des Oberlandesgerichts Braunschweig (NStZ 1998, 44).
  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08
    Danach ist eine restriktive Auslegung von Straf- und auch Bußgeldnormen geboten, nur solche Handlungen können als tatbestandsmäßig angesehen werden, die sich ohne weiteres und sicher dem Wortlaut der Bestimmung unterordnen lassen (BGH NJW 2008, 2516).
  • BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08
    Zur bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit der steuerlichen Berater nach dieser Vorschrift folgt der Senat der als herrschend zu bezeichnenden Rechtssprechung des BayObLG (NStZ 1994, 136) sowie des Oberlandesgerichts Braunschweig (NStZ 1998, 44).
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08
    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung vom Bundesfinanzhof eine gegenteilige Auffassung vertreten wird (Urteil vom 19.12.2002 - IV R 37/01 - zitiert nach juris), die eine weitergehende Verantwortlichkeit des Steuerberaters nach § 378 Abs. 1 AO annimmt, überzeugt diese nicht.
  • BFH, 29.10.2013 - VIII R 27/10

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch

    Bei der von dem Gesetzgeber intendierten engen Auslegung des Tatbestands begeht der Steuerberater keine Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO, wenn er die Steuererklärung seines Mandanten lediglich vorbereitet und diese vom Steuerpflichtigen unterzeichnet und eingereicht wird, weil es an eigenen Angaben des Steuerberaters gegenüber dem Finanzamt fehlt (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts --BayObLG-- vom 9. November 1993  4St RR 54/93, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1994, 410; Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Braunschweig vom 8. März 1996 Ss (B) 100/95, DStR 1997, 515; Beschluss des OLG Zweibrücken vom 23. Oktober 2008  1 Ss 140/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 321, und herrschende Meinung in der Literatur Klein/Jäger, a.a.O., § 370 Rz 31, § 378 Rz 9; Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 378 Rz 23 ff., m.w.N.; Meyer in Beermann/Gosch, AO § 370 Rz 241; Rüping in HHSp, § 378 AO Rz 24; Reitz, DStR 1984, 91; Dörn, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht --wistra-- 1994, 215; derselbe in Die Steuerberatung --Stbg-- 2002, 454; Müller, Der AO-Steuer-Berater --AO-StB-- 2003, 210; Rolletschke, wistra 2004, 49; Gotzens/Heinsius, Stbg 2000, 209, 216 f.; a.A. Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 378 AO 1977, Rz 24 [keine generelle Freizeichnung des Steuerberaters]; Weyand in Schwarz, AO, § 378 Rz 4 [weite Auslegung des Begriffs "Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen"]).
  • BFH, 10.05.2010 - I B 160/09

    Divergenzzulassung

    b) Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Senat für Bußgeldsachen) hat in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2008  1 Ss 140/08 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2009, 321) entschieden, dass ein Steuerberater mangels eigener Angaben gegenüber dem Finanzamt den Tatbestand des § 378 AO nicht erfülle, wenn er die Steuererklärung seines Mandanten lediglich vorbereitet hat und diese dann vom Steuerpflichtigen unterzeichnet und beim Finanzamt eingereicht wird.

    Darüber hinaus lässt der Beschluss des OLG Zweibrücken in DStRE 2009, 321 erkennen, dass nach der dortigen Einschätzung ein Unterschied für die Beantwortung der in Rede stehenden Rechtsfrage darin bestehen könnte, ob es unmittelbar um die straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung einer Tat geht, oder ob die Frage nur von indirekter Bedeutung für eine weitere Rechtsfrage ist (s. insoweit auch Drescher, SteuerConsultant 2009, Heft 7, S. 29, 30).

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