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   OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10   

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https://dejure.org/2010,25138
OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10 (https://dejure.org/2010,25138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.11.2010 - 1 Ss 149/10 (https://dejure.org/2010,25138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. November 2010 - 1 Ss 149/10 (https://dejure.org/2010,25138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Hauptstrafe, Nebenstrafe, Wechselwirkung, Aufhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierter Bestand eines Fahrverbots bei sachlich-rechtlichem Mangel hinsichtlich des Strafrahmens im Strafausspruch des Urteils; Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung; Aufhebung eines Fahrverbots wegen Fehlens der Mitteilung zum gewählten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 42 S. 1; StGB § 44; StPO § 267
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung; Aufhebung eines Fahrverbots wegen Fehlens der Mitteilung zum gewählten Strafrahmen; Gewährung von Zahlungserleichterungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 404
  • StV 2011, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (ständige Rechsprechung, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 343 m.w.N.).

    Auch wenn der Tatrichter im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen braucht, die für die Strafzumessung bestimmend waren (§ 267 Abs. 3 S. 1 StPO ) und eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen weder vorgeschrieben noch möglich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 343 ), ist es doch rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter Umstände außer Acht lässt, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat von erheblicher Bedeutung sind (vgl. Engelhardt aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 3 Ss 135/05

    Geldstrafe wegen Nötigung im Straßenverkehr: Unzulässigkeit einer Überhöhung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
    Die sich gerade bei der Ahndung von - hier vorliegenden - Verkehrsverstößen aufdrängende ganzheitliche Betrachtungsweise wirkt sich insofern aus, als der strafschärfende Erfolg, der in der Verhängung der Nebenstrafe des Fahrverbots liegt, in der Regel zugleich bei der Bemessung der Hauptstrafe zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1980, 130, 131 m.w.N.; siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 23 ).
  • BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79

    Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
    Bereits dieser Fehler nötigt zur Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.1979, 4 StR 431/79 m.w.N., als Leitsatz zitiert bei Pfister NStZ 1981, 295, 296).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79

    Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
    Die sich gerade bei der Ahndung von - hier vorliegenden - Verkehrsverstößen aufdrängende ganzheitliche Betrachtungsweise wirkt sich insofern aus, als der strafschärfende Erfolg, der in der Verhängung der Nebenstrafe des Fahrverbots liegt, in der Regel zugleich bei der Bemessung der Hauptstrafe zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1980, 130, 131 m.w.N.; siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 23 ).
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