Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7505
OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90 (https://dejure.org/1991,7505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.08.1991 - 1 Ss 160/90 (https://dejure.org/1991,7505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 (https://dejure.org/1991,7505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei "überführten" Straßeneinmündungen findet die Vorfahrtregel in StVO § 8 Abs 1 S 1 keine Anwendung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 20.03.1972 - Ws (a) 95/72

    Straße; Feldweg; Ortsbereich; Einmündung; Randsteinen; Haus; Landwirtschaftlich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90
    Ebenso ist es unerheblich, daß im weiteren Verlauf der J-B-Straße an ihrer Einmündung in die G straße die Wartepflicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist; denn maßgeblich für die Vorfahrtsregelung ist der Zustand der Straße an der Einmündung, an der sich der Zusammenstoß der Kraftfahrzeuge ereignet hat (Senat VRS 45, 395).
  • LG Köln, 26.05.2020 - 11 S 230/19

    Wartepflicht und Verkehrsunfall am abgesenkten Bordstein

    Auf Letzteres würde es aber auch nicht entscheidend ankommen, denn § 10 StVO gilt auch, wenn die Einmündung über einen nicht abgeflachten Bordstein oder einen durchgehend niedrigen Bordstein führt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 -, Rn. 8, juris).

    Wer nur über einen abgesenkten Bordstein auf eine andere Fahrbahn gelangen kann, hat den Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO zu genügen, ohne dass noch zu prüfen wäre, ob es sich bei der mit einem abgesenkten Bordstein abschließenden Zufahrt tatsächlich um einen unbedeutenden, dem fließenden Verkehr nicht zuzuordnenden Straßenteil handelt (OLG Koblenz, ZfSch 2003, 70; vgl. auch Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 10 StVO, Stand: 07.09.2018, Rn. 38; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90; LG Magdeburg, Urteil vom 15. Juli 2008 - 2 S 116/08 -, Rn. 6, juris).

    Es kommt deshalb gerade nicht mehr darauf an, ob tatsächlich eine untergeordnete Verkehrsfläche vorliegt; entscheidend ist, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Neuregelung das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleichstellt (OLG Koblenz, ZfSch 2003, 70, 71; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 -, Rn. 8, juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 10 StVO, Stand: 07.09.2018, Rn. 38).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht