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OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Bei "überführten" Straßeneinmündungen findet die Vorfahrtregel in StVO § 8 Abs 1 S 1 keine Anwendung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 20.03.1972 - Ws (a) 95/72
Straße; Feldweg; Ortsbereich; Einmündung; Randsteinen; Haus; Landwirtschaftlich …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90
Ebenso ist es unerheblich, daß im weiteren Verlauf der J-B-Straße an ihrer Einmündung in die G straße die Wartepflicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist; denn maßgeblich für die Vorfahrtsregelung ist der Zustand der Straße an der Einmündung, an der sich der Zusammenstoß der Kraftfahrzeuge ereignet hat (Senat VRS 45, 395).
- LG Köln, 26.05.2020 - 11 S 230/19
Wartepflicht und Verkehrsunfall am abgesenkten Bordstein
Auf Letzteres würde es aber auch nicht entscheidend ankommen, denn § 10 StVO gilt auch, wenn die Einmündung über einen nicht abgeflachten Bordstein oder einen durchgehend niedrigen Bordstein führt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 -, Rn. 8, juris).Wer nur über einen abgesenkten Bordstein auf eine andere Fahrbahn gelangen kann, hat den Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO zu genügen, ohne dass noch zu prüfen wäre, ob es sich bei der mit einem abgesenkten Bordstein abschließenden Zufahrt tatsächlich um einen unbedeutenden, dem fließenden Verkehr nicht zuzuordnenden Straßenteil handelt (OLG Koblenz, ZfSch 2003, 70;… vgl. auch Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 10 StVO, Stand: 07.09.2018, Rn. 38; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90; LG Magdeburg…, Urteil vom 15. Juli 2008 - 2 S 116/08 -, Rn. 6, juris).
Es kommt deshalb gerade nicht mehr darauf an, ob tatsächlich eine untergeordnete Verkehrsfläche vorliegt; entscheidend ist, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Neuregelung das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleichstellt (OLG Koblenz, ZfSch 2003, 70, 71; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. August 1991 - 1 Ss 160/90 -, Rn. 8, juris;… Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 10 StVO, Stand: 07.09.2018, Rn. 38).