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   OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06   

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OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06 (https://dejure.org/2006,72917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2006 - 1 Ss 167/06 (https://dejure.org/2006,72917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06 (https://dejure.org/2006,72917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 2 AufenthG, § 48 Abs 3 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 335 Abs 1 StPO, § 5 Abs 1 AufenthV
    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 14.09.2004 - 4St RR 71/04

    Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung - Prüfungsumfang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    In Übereinstimmung mit der durch den Wortlaut und durch die gesetzgeberische Intention der §§ 3 Abs. 1, 48 Abs. 2, Abs. 3, 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 55 Abs. 1 AufenthV gestützten sowie der aus gesetzessystematischen Gründen überzeugenden Begründung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12.09.2005 (NVwZ 2006, 80; vgl. auch BayObLG Urteil vom 14.09.2004, Az.: 4 St RR 71/04 = NStZ-RR 2005, 21; Urteil vom 08.03.2005, Az.: 4 St RR 211/04; OLG München Beschluss vom 20.02.2006, Az.: 4 St RR 020/06; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage, § 95 AufenthG Rdnr. 6; Leopold/Vallone, ZAR 2005, 66) wird die bisher dazu vertretene entgegenstehende Rechtsauffassung aufgegeben.

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die frühere Senatsrechtsprechung nicht unumstritten war und das Bayrische Oberste Landgericht auch schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2005 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat (Bay ObLG Urteil vom 14.09.2004, Az.: 4 St RR 71/04 = NStZ-RR 2005, 21; Urteil vom 08.03.2005, Az.: 4 St RR 211/04), so dass möglicherweise eine geeignete Grundlage für ein schutzwürdiges Vertrauen nicht vorgelegen hat (vgl. hierzu SK-Rudolphi, a.a.O., § 17 Rn. 38; LK- Schroeder, StGB, 11. Aufl., § 17 Rn. 38; Sch/Sch-Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 17 Rn. 5; OLG Bremen, NJW 1960, 163; OLG Köln, GA 1960, 318; MDR 1954, 374; OLG Stuttgart, MDR 1967, 63; BayObLG, LRE 2, 262; JR 1992, 78; Rudolphi, JR 1977, 381; aber auch Tröndle/Fischer, a.a.O., § 17 Rdnr. 9b; OLG Schleswig, SchlHA 1961, 350; SchlHA 1966, 207; LG Bremen StV 1986, 441).

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 211/04

    Urteilsgründe bei Abweichung der behördlichen Anordnung von Vorgehensweise der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    In Übereinstimmung mit der durch den Wortlaut und durch die gesetzgeberische Intention der §§ 3 Abs. 1, 48 Abs. 2, Abs. 3, 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 55 Abs. 1 AufenthV gestützten sowie der aus gesetzessystematischen Gründen überzeugenden Begründung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12.09.2005 (NVwZ 2006, 80; vgl. auch BayObLG Urteil vom 14.09.2004, Az.: 4 St RR 71/04 = NStZ-RR 2005, 21; Urteil vom 08.03.2005, Az.: 4 St RR 211/04; OLG München Beschluss vom 20.02.2006, Az.: 4 St RR 020/06; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage, § 95 AufenthG Rdnr. 6; Leopold/Vallone, ZAR 2005, 66) wird die bisher dazu vertretene entgegenstehende Rechtsauffassung aufgegeben.

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die frühere Senatsrechtsprechung nicht unumstritten war und das Bayrische Oberste Landgericht auch schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2005 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat (Bay ObLG Urteil vom 14.09.2004, Az.: 4 St RR 71/04 = NStZ-RR 2005, 21; Urteil vom 08.03.2005, Az.: 4 St RR 211/04), so dass möglicherweise eine geeignete Grundlage für ein schutzwürdiges Vertrauen nicht vorgelegen hat (vgl. hierzu SK-Rudolphi, a.a.O., § 17 Rn. 38; LK- Schroeder, StGB, 11. Aufl., § 17 Rn. 38; Sch/Sch-Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 17 Rn. 5; OLG Bremen, NJW 1960, 163; OLG Köln, GA 1960, 318; MDR 1954, 374; OLG Stuttgart, MDR 1967, 63; BayObLG, LRE 2, 262; JR 1992, 78; Rudolphi, JR 1977, 381; aber auch Tröndle/Fischer, a.a.O., § 17 Rdnr. 9b; OLG Schleswig, SchlHA 1961, 350; SchlHA 1966, 207; LG Bremen StV 1986, 441).

  • OLG Stuttgart, 05.03.1993 - 2 Ss 60/93

    Sozialhilfeempfänger; Bemessung einer Geldstrafe; Persönliche Verhältnisse;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 2 Ss 30/06

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes bei Empfängern von Sozialhilfe und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Soweit der 2. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main von obigen Grundsätzen der Bemessung der Tagessatzhöhe bei Sozialhilfeempfängern in dem Urteil vom 21.3.2006 - 2 Ss 30/06 - abweicht, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • KG, 19.11.2001 - 1 Ss 161/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Insoweit hat das Revisionsgericht bei der Überprüfung der Tagessatzhöhe einer gegen einen Angeklagten verhängten Geldstrafe zwar lediglich nachzuprüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausreichend festgestellt und in rechtfehlerfreier Weise berücksichtigt worden sind, wobei die gebotene Würdigung aller tatsächlichen Umstände vom Revisionsgericht nicht in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sondern die Wertung des Tatrichters bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist; denn das Gesetz gibt in § 40 Abs. 2 StGB insoweit nur allgemeine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Tagessatzes und räumt dem Tatrichter eine weitgehende Ermessensfreiheit ein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06 und vom 16.06.2006 - 1 Ss 83/06 - BGHSt 27, 212, 215).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Es genügt, dass der Täter wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun, wobei sich das Unrechtsbewusstsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muss (vgl. BGH, NStZ 1996, 236 m.w.N.; NStZ 1996, 338; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 17 Rn. 3f; Sch/Sch-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 27. Aufl., § 17 Rn. 5; SK-Rudolphi, StGB, 7. Aufl., § 17 Rn. 3).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Es genügt, dass der Täter wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun, wobei sich das Unrechtsbewusstsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muss (vgl. BGH, NStZ 1996, 236 m.w.N.; NStZ 1996, 338; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 17 Rn. 3f; Sch/Sch-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 27. Aufl., § 17 Rn. 5; SK-Rudolphi, StGB, 7. Aufl., § 17 Rn. 3).
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Zwar kann sich insbesondere bei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerten Sachverhalten der innere Tatbestand aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergeben (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 267 Rn. 7, KK - Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 10; Löwe/Rosenberg- Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 267 Rn. 41), doch muss das Urteil Ausführungen über das Unrechtsbewusstsein enthalten, falls dessen Fehlen nahe lag und zwar auch dann, wenn sich der Angeklagte auf das Fehlen nicht berufen hatte (vgl. BGH, NJW 2004, 3275; NStZ 2002, 143; Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rn. 7; KK- Engelhardt, a.a.O., § 267 Rn. 10).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
    Von dieser Rechtsprechung war nur im Hinblick auf die ebenfalls von der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 06.03.2003 (NStZ 2003, 488) aufgezeigten Grundsätze, wonach ein ausreisepflichtiger Ausländer, dem ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung gem. § 55 Abs. 2 AuslG zustehe, den Straftatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht erfülle, wenn ihm eine entsprechende Duldung nicht erteilt worden sei, Abstand genommen worden.
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1361/05

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des passlosen Aufenthalts

  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

  • OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 1 Ss 133/03

    Ausländerrecht: Keine Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet

  • OLG Hamm, 03.04.1986 - 1 Ws 25/86
  • OLG Jena, 29.06.2005 - 1 Ss 285/03

    Verfahren

  • OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06

    Kein zumutbares Hinwirken auf Passerlangung durch Falschangaben zu

  • OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei

    Ob es regelmäßig geboten ist, die Tagessatzhöhe auf das vierfache der Differenz zwischen unerlässlichem Lebensbedarf und Regelbedarf zuzüglich Sachbezügen zu begrenzen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2010, 1 Ss 425/08, juris, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006, 1 Ss 167/06, juris, Rn. 28 [zu SGB XII]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993, 2 Ss 60/93, juris [zu BSHG]), muss der Senat nicht entscheiden.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass ein Ausländer auch dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt hat, wenn er zu seiner Person falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 167/06 - OLG München NStZ 2006, 529).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 1 Ss 171/11
    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und Abs. 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.09.2006 - 1 Ss 167/06, v. 17.09.2009 - 1 Ss 251/09, v. 24.06.2011 -- 1 Ss 199/11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 12.03.2009 -- 3 Ss 71/09; OLG München NStZ 2011, 88).

    Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.09.2006 -- 1 Ss 167/06; OLG München . NSIZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten.

  • OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17.11.2003 - 1 Ss 285/03 - und vom 19.9.2006 - 1 Ss 167/06) muss der Tatrichter jedoch, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, neben den Zeiten der Vorverurteilungen sowie Art und Höhe der Rechtsfolgen auch die Tatzeitpunkte mitteilen und in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Vorverurteilungen zu Grunde lagen, machen, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafe in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10

    Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz

    Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.9.2006 - 1 Ss 167/06; OLG München NStZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten.
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Nach dieser Ansicht muss der Tatrichter, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten werten, die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeiten sowie die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen im einzelnen mitteilen, wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den einzelnen Verurteilungen zu Grunde lagen, zu machen sind (vgl. OLG Frankfurt, vgl. Beschlüsse vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06; vom 29. August 2006 - 1 Ss 180/06; vom 2. März 2004 - 1 Ss 29/04; vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03; vom 1. Dezember 2003 - 1 Ss 307/03; vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03; OLG Frankfurt StV 1989, 155; jeweils m.N.; OLG Köln NStZ 2003, 421; StV 1996, 321).
  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

    Ein Ausländer hat insbesondere dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt, wenn er zu seiner Person falsche Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (OLG München, Beschluss vom 21.11.2012 - 4 St RR 133/12 [juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 220; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 Ss 167/06 [juris]; OLG München NStZ 2006, 529; ebenso BayObLG NStZ-RR 2005, 21 zu § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG); mithin hat der Angeklagte keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG (sogenannte qualifizierte Duldung).
  • KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13

    Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Unklar ist überdies, ob die Angeklagte von den deutschen Behörden unter Hinweis auf ihre ausweisrechtlichen Mitwirkungspflichten zu einer solchen Mitwirkung konkret aufgefordert wurde, etwa durch Erlass einer sog. Passverfügung (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06 - [juris-Rn.17]), und wie sie darauf ggf. reagiert hat.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    Will der Tatrichter Vorbelastungen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, muss er die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeitpunkte sowie die Art und Höhe der Rechtsfolgen im Einzelnen mitteilen (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 307/03 - ; - 1 Ss 29/04 - ; - 1 Ss 19/05 - ; - 1 Ss 167/06 - ; - 1 Ss 180/06 -), wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zu Grunde liegen, zu machen sind, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat (vgl. OLG Köln StV 1996, 321; NStZ 2003, 421; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 285/03 - ; - 1 Ss 403/03 - ; - 1 Ss 180/06 - ; 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).
  • KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13

    Passpflicht von Ausländern

    Ausführungen zum Unrechtsbewusstsein waren entbehrlich, da dessen Fehlen bei der vorliegenden Fallgestaltung - der Angeklagte unterließ die Beantragung eines Passes bei den vietnamesischen Behörden ausdrücklich aus mangelndem Rückkehrwillen - nicht nahe lag (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06 - juris).
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