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   KG, 29.01.2001 - (4) 1 Ss 171/00 (92/00)   

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https://dejure.org/2001,33620
KG, 29.01.2001 - (4) 1 Ss 171/00 (92/00) (https://dejure.org/2001,33620)
KG, Entscheidung vom 29.01.2001 - (4) 1 Ss 171/00 (92/00) (https://dejure.org/2001,33620)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - (4) 1 Ss 171/00 (92/00) (https://dejure.org/2001,33620)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 1 Ss 171/00
    Grundsätzlich ist der Strafausspruch allein anfechtbar (vgl. BGHSt 24, 185, 188), sofern die Schuldfeststellungen eine ausreichende Grundlage für die Strafzumessung bilden (vgl. BGH NStZ 1994, 130; KG NJW 1976, 813; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 318, Rdn. 16 f); das ist hier nicht der Fall.
  • KG, 05.06.2000 - 1 Ss 129/00
    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 1 Ss 171/00
    Denn das Amtsgericht teilt nicht mit, dass es den von dem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abzusetzenden notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt), der in Anlehnung an die in der Praxis entwickelten Tabellen zu berechnen ist (vgl. KG, Beschluss vom 5. Juni 2000 - (4) 1 Ss 129/00 (84/00); Tröndle/Fischer, StGB 50. Auflage, § 170 Rdn. 8, jew. mit weit.
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 1 Ss 171/00
    Grundsätzlich ist der Strafausspruch allein anfechtbar (vgl. BGHSt 24, 185, 188), sofern die Schuldfeststellungen eine ausreichende Grundlage für die Strafzumessung bilden (vgl. BGH NStZ 1994, 130; KG NJW 1976, 813; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 318, Rdn. 16 f); das ist hier nicht der Fall.
  • KG, 26.11.1975 - Ss 122/75

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 1 Ss 171/00
    Grundsätzlich ist der Strafausspruch allein anfechtbar (vgl. BGHSt 24, 185, 188), sofern die Schuldfeststellungen eine ausreichende Grundlage für die Strafzumessung bilden (vgl. BGH NStZ 1994, 130; KG NJW 1976, 813; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 318, Rdn. 16 f); das ist hier nicht der Fall.
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen

    Ferner sind bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit im Regelfall neben den berufsbedingten Aufwendungen auch die vom Unterhaltsschuldner zu entrichteten Steuern sowie Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen (vgl. KG v. 29.01.2001 - (4) 1 Ss 171/00 (92/00).
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