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   KG, 26.11.1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96)   

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https://dejure.org/1997,11448
KG, 26.11.1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96) (https://dejure.org/1997,11448)
KG, Entscheidung vom 26.11.1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96) (https://dejure.org/1997,11448)
KG, Entscheidung vom 26. November 1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96) (https://dejure.org/1997,11448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 56 Abs. 1
    Sozialprognose im Rahmen der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei einschlägigen Straftaten [Substitutionsbehandlung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 10.10.1991 - RReg. 4 St 136/91
    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Das gilt auch für Drogensüchtige, die sich durch eine Methadontherapie von der Versuchung zur Beschaffungskriminalität befreien wollen (vgl. BayObLG StV 1992, 15 ).

    Ein Rückfall in die Beschaffungskriminalität während der Substitution mit Methadon muß zwar nicht unbedingt einer günstigen Prognose entgegenstehen (vgl. BayObLG StV 1992, 15 ).

  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91

    Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz -

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Richtig ist, daß die Bereitschaft eines Straftäters, sich einer Behandlung zu unterziehen, um die Ursachen seiner Straffälligkeit zu beheben, für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB wichtig sein kann, weil sie einen Wandel in der Einstellung des Täters zu seiner bisherigen Lebenshaltung aufzeigt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19 und 20; BayObLG NJW 1993, 805 ).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91

    Sozialprognose - Ausschluß weiterer Straftaten - Rechtstreues Verhalten -

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Richtig ist, daß die Bereitschaft eines Straftäters, sich einer Behandlung zu unterziehen, um die Ursachen seiner Straffälligkeit zu beheben, für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB wichtig sein kann, weil sie einen Wandel in der Einstellung des Täters zu seiner bisherigen Lebenshaltung aufzeigt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19 und 20; BayObLG NJW 1993, 805 ).
  • OLG Frankfurt, 04.08.1976 - 2 Ss 267/76
    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Außerdem ist eine Darlegung und Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich (vgl. OLG Frankfurt NJW 1977, 2175, 2176; KG aaO).
  • OLG Koblenz, 22.10.1987 - 1 Ss 417/87

    Bewährung; Strafaussetzung; Strafe

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Denn dieser Täter hat durch die neue Straftat gezeigt, daß er nicht willens oder nicht fähig ist, sich frühere Verurteilungen und Strafverbüßungen zur Warnung dienen zu lassen (vgl. BGH VRS 17, 183, 184; OLG Koblenz VRS 74, 270, 271; KG in ständiger Rechtsprechung, u. a. Beschluß vom 26. Juni 1996-- (4) 1 Ss 314/95 (2/96) - Tröndle, StGB 48. Aufl., § 56 Rdn. 6 b m.weit.Nachw.).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit;

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Richtig ist, daß die Bereitschaft eines Straftäters, sich einer Behandlung zu unterziehen, um die Ursachen seiner Straffälligkeit zu beheben, für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB wichtig sein kann, weil sie einen Wandel in der Einstellung des Täters zu seiner bisherigen Lebenshaltung aufzeigt (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19 und 20; BayObLG NJW 1993, 805 ).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Dieser Grundsatz beansprucht in besonderem Maß Geltung, wenn der Täter die neue Tat auch noch während des Laufes einer Bewährungszeit begangen hat (vgl. BGH NStZ 1988, 451, 452; Tröndle aaO m.weit.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel -

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Eine unzureichende Begründung stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler des Urteils dar (vgl. BGHSt 24, 268 ; NStZ 1983, 218 ; StV 1981, 70 ).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Falls sie gegeben sind, wird angesichts des verhältnismäßig geringen Gewichts der Taten eine Strafaussetzung auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung nicht zu erschüttern vermögen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; BayObLG NStE Nr. 34 zu §. 56 StGB ).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus KG, 26.11.1997 - 1 Ss 188/96
    Eine unzureichende Begründung stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler des Urteils dar (vgl. BGHSt 24, 268 ; NStZ 1983, 218 ; StV 1981, 70 ).
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

    Eine unzureichende Begründung stellt einen sachlich rechtlichen Fehler des Urteils dar (vgl. KG, Urteil vom 26. November 1997 - [5] 1 Ss 188/96 [28/96] - juris).

    Denn ein solcher Täter hat durch die erneuten Straftaten gezeigt, dass er nicht willens oder nicht in der Lage ist, sich frühere Verurteilungen und Strafverbüßungen zur Warnung dienen zu lassen (vgl. KG Urteil vom 26. November 1997 - [5] 1 Ss 188/96 [28/96] - juris m.w.N.).

  • KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19

    Erneute Bewährungsaussetzung bei religiös motivierter Körperverletzung

    Eine unzureichende Begründung stellt einen sachlich rechtlichen Fehler des Urteils dar (vgl. KG, Urteil vom 26. November 1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96) - juris).

    Denn ein solcher Täter hat durch die erneuten Straftaten gezeigt, dass er nicht willens oder nicht in der Lage ist, sich frühere Verurteilungen und Strafverbüßungen zur Warnung dienen zu lassen (vgl. KG Urteil vom 26. November 1997 - (5) 1 Ss 188/96 (28/96) - juris m.w.N.).

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