Weitere Entscheidung unten: KG, 01.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08   

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OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08 (https://dejure.org/2008,20180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2008 - 1 Ss 19/08 (https://dejure.org/2008,20180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2008 - 1 Ss 19/08 (https://dejure.org/2008,20180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Einspruch, Verwerfung, Urlaub, Entschuldigung,

  • verkehrslexikon.de

    Urlaubsreise als Entschuldigung für das Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines schwerwiegenden Hinderungsgrundes für die Teilnahme an einer Hauptverhandlung im Fall einer Reise ins benachbarte Ausland

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08
    Dies mag zwar lästig sein, liegt aber gemessen an der vorrangigen Pflicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung im Bereich des Zumutbaren (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 1975, 1613, 1615).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1972 - 1 Ss 663/72
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08
    Eine Urlaubsreise, die seit längerer Zeit geplant ist und die nach der Terminsmitteilung nicht mehr ohne große finanzielle Verluste rückgängig gemacht werden kann, entschuldigt bei einer Strafsache ohne größere Bedeutung das Fernbleiben, vorausgesetzt bei dieser Reise handelt es sich nicht nur um eine vorübergehende Abwesenheit (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1973, 109 "Reise nach Indien bei Verhandlung einer Verkehrsordnungswidrigkeit").
  • OLG Celle, 10.12.1973 - 2 Ss 300/73
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08
    Die Verfahrensrüge, mit der beanstandet wird, dass hinsichtlich des Verteidigers die Ladungsfrist des § 217 Abs. 1 StPO nicht eingehalten worden sei, kann der Revision unbeschadet der Zulässigkeit der Rüge ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen, da der Verteidiger sichere Kenntnis von dem Hauptverhandlungstermin hatte und somit das Urteil nicht auf diesem Fehler beruhen kann (OLG Celle, NJW 1974, 1258ff.).
  • OLG Bamberg, 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06

    Anforderungen an die Feststellung in einem Verwerfungsurteil; Schuldhafte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08
    Allerdings ist der Mangel einer näheren Begründung ausnahmsweise dann unschädlich, wenn das Revisionsgericht feststellen könnte, dass die vorgebrachten Entschuldigungsgründe offensichtlich ungeeignet waren, das Fernbleiben des Angeklagten zu entschuldigen (vgl. OLG Koblenz, a.a.O. m.w.N.; OLG Bamberg, wistra 2007, S. 79 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1983 - 1 Ws 1049/82

    Hauptverhandlungstermin; Ausbleiben; Fernbleiben; Angeklagtensäumnis;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08
    Eine Urlaubsreise, die erst nach der Berufungseinlegung ohne Rücksicht auf den zu erwartenden Termin gebucht worden ist, entschuldigt eine Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin aber nicht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 438).
  • OLG Koblenz, 20.03.1987 - 1 Ss 91/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08
    Ein Urteil, in dem nach § 329 StPO eine Berufung verworfen wird, muss sich mit den konkreten Umständen, die als Entschuldigungsgründe in Betracht kommen könnten, auseinandersetzen, insbesondere auch den Inhalt etwaigen Entschuldigungsvorbringens angeben (vgl. OLG Koblenz, VRS 73, 51, 52).
  • OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nichterscheinen des Betroffenen in der

    Im Einzelfall kann es dem Betroffenen unbeschadet der damit verbundenen Unannehmlichkeiten auch zumutbar sein, einen Kurzurlaub im benachbarten Ausland einen Tag früher als geplant zu beenden, um sein Erscheinen in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2008 - 1 Ss 19/08 [bei juris]).

    Hinzu kommt, dass sich auch die finanziellen Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung des Kurzurlaubs für den Betroffenen bei einem Übernachtungspreis von 125 EUR in Grenzen gehalten hätten (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2008 - 1 Ss 19/08 [bei juris] = VRR 2008, 393 f. [Burhoff]).

  • OLG Brandenburg, 18.01.2023 - 1 OLG 53 Ss OWi 591/22

    Anforderungen an die Begründung der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf

    Hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegungspflicht für eine Gehörsrüge nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO iVm. §§ 80 Abs. 3, 79 Abs. 3 OWiG sind Ausführungen erforderlich, die eine Beurteilung der Bedeutung der zu erledigenden Angelegenheit nach Wichtigkeit und Dringlichkeit einerseits gegenüber der öffentlich-rechtlichen Pflicht zum Erscheinen andererseits ermöglichen (vgl. Kammergericht VRS 133, 33 f.; OLG Hamm, VRS 39, 208ff.; Senatsbeschluss vom 27.03.2008; 1 Ss 19/08).
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Rechtsprechung
   KG, 01.02.2008 - (4) 1 Ss 19/08 (19/08)   

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https://dejure.org/2008,36655
KG, 01.02.2008 - (4) 1 Ss 19/08 (19/08) (https://dejure.org/2008,36655)
KG, Entscheidung vom 01.02.2008 - (4) 1 Ss 19/08 (19/08) (https://dejure.org/2008,36655)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - (4) 1 Ss 19/08 (19/08) (https://dejure.org/2008,36655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit nach § 145a Strafgesetzbuch (StGB) neben den Voraussetzungen eines Weisungsverstoßes wegen Gefährdung eines Maßregelungszweckes durch einen Verstoß des Täters; Vorsatz bzgl. einer Gefährdung eines Maßregelungszweckes durch einen Verstoß als Tatbestandsmerkmal ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Dass sie zum Urteilszeitpunkt noch andauert, ist nicht erforderlich (KG, Beschluss vom 01.02.2008 - (4) 1 Ss 19/08 (19/08) bei juris; LK/Roggenbruck a.a.O. § 145a Rn. 25; Fischer StGB 69. Aufl. § 145a Rn. 8).
  • OLG Rostock, 15.11.2013 - 1 Ss 79/13

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Prüfung der Zweckmäßigkeit

    Hält der Tatrichter eine in diesem Sinne rechtlich nicht zu beanstandende Weisung im konkreten Fall für unnötig, unzweckmäßig oder gar verfehlt oder angesichts der Weiterentwicklung des Verurteilten für nicht länger erforderlich, wird es bei ihrer Nichtbeachtung allerdings am weiteren Tatbestandsmerkmal (KG v. 1.2.2008 - 1 Ss 19/08 = StRR 2008, 231; LK-Roggenbruck, StGB, 12. Aufl. § 145a Rdz. 17; Sch/Sch-Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., § 145a Rdz. 7; MK-Groß StGB, 2. Aufl. § 145a Rdz. 15; Groth NJW 1979, 743 [746 f.]; a.A. Wolters/Horn SK zum StGB, Loseblattsammlung 8. Aufl., Stand November 2009, § 145a Rdz. 2: objektive Bedingung der Strafbarkeit) der "Gefährdung des Maßregelzwecks" fehlen (vgl. dazu MK-Groß a.a.O. Rdz. 10).
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