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   OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96   

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https://dejure.org/1996,4312
OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96 (https://dejure.org/1996,4312)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.02.1996 - 1 Ss 21/96 (https://dejure.org/1996,4312)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 1 Ss 21/96 (https://dejure.org/1996,4312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer formlosen Ladung bei Verlegung des Gerichtstermins; Einhaltung der Frist bei Terminsvorverlegung um 90 Minuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2, Abs. 3; StPO § 217

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 239
  • NZV 1996, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 05.02.1981 - 1 Ss 46/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG Hamm, 26.11.1976 - 5 Ss OWi 1540/76

    Zulässigkeit der Verhängung eines unbeschränkten Fahrverbots gegenüber einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • BayObLG, 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75

    Verwerfung der Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • BayObLG, 16.09.1980 - 1 ObOWi 198/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG Hamm, 25.02.1985 - 6 Ss OWi 216/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG Köln, 28.05.1974 - Ss 106/74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG Hamm, 22.02.1979 - 3 Ss OWi 2925/78
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96
    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG Koblenz, 03.08.2017 - 1 OLG 4 Ss 105/17

    Revision: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung

    11 Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ist die Beschränkung der Revision auf die Aussetzungsentscheidung im Einzelfall nur dann unwirksam, wenn die Tatsachenfeststellungen und Erwägungen zum Strafmaß so unzulänglich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Aussetzungsentscheidung bilden (vgl. OLG Köln, NStZ 1989, 90, 91; VRS 61, 365, 367; OLG Frankfurt am Main, VRS 59, 106, 107; KG Berlin, [5] 1 Ss 305/06 [49/06] v. 13.12.2006, Rdn. 9 - juris), die Entscheidung über die Strafaussetzung an einem Fehler leidet, der zugleich die Strafzumessung betrifft (vgl. OLG Frankfurt am Main, VRS 59, 106, 110; OLG Köln, VRS 61, 365, 367; KG Berlin, [5] 1 Ss 305/06 [49/06] v. 13.12.2006), der Anfechtende sich gegen die Feststellung oder Nichtfeststellung einer doppelrelevanten Tatsache wendet (vgl. BGHSt 29, 359, 366, 368; BGH NJW 2001, 3134; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 309; KG Berlin, (5) 1 Ss 13/99 (10/99) v. 27. Juni 2001, (5) 1 Ss 21/96 (21/96) v. 26.06.1996) oder eine unzulässige Verknüpfung von Strafmaß- und Aussetzungsentscheidung besteht (vgl. BGH, NStZ 2001, 311; OLG Frankfurt am Main VRS 59, 106, 109; OLG Köln VRS 61, 365, 367; Senat, Urteil vom 27. Juni 2001 - [5] 1 Ss 13/99 [10/99]).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Die Beschränkung der Revision auf die Aussetzungsentscheidung ist jedoch unwirksam, wenn die Tatsachenfeststellungen und Erwägungen zum Strafmaß so unzulänglich sind, daß sie keine hinreichende Grundlage für die Aussetzungsentscheidung bilden (vgl. OLG Köln NStZ 1989, 90, 91; VRS 61, 365, 367; OLG Frankfurt am Main VRS 59, 106, 107; Senat, Urteil vom 12. Mai 2004 - (5) 1 Ss 25/04 (16/04) -), die Entscheidung über die Strafaussetzung an einem Fehler leidet, der zugleich die Strafzumessung betrifft (vgl. OLG Frankfurt am Main VRS 59, 106, 110; OLG Köln VRS 61, 365, 367; Senat, a.a.O.), der Anfechtende sich gegen die Feststellung oder Nichtfeststellung einer doppelrelevanten Tatsache wendet (vgl. BGHSt 29, 359, 366, 368; BGH NJW 2001, 3134; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 309; Senat, Urteil vom 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 13/99 (10/99) - und Beschluß vom 26. Juni 1996 - (5) 1 Ss 21/96 (21/96) -) oder eine unzulässige Verknüpfung von Strafmaß- und Aussetzungsentscheidung besteht (vgl. BGH NStZ 2001, 311; OLG Frankfurt am Main VRS 59, 106, 109; OLG Köln VRS 61, 365, 367; Senat, Urteil vom 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 13/99 (10/99) -).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99

    Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der

    Eine Ausnahme wurde nur für den Fall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins anerkannt (OLG Zweibrücken NStZ 1996, 239 = NZV 1996, 212 = VRS 91, 194).
  • KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
    der zugleich die Strafzumessung betrifft, beide Teile der Entscheidung an demselben Irrtum leiden oder die ordnungsgemäße Feststellung doppelt relevanter Tatsachen gerügt wird (vgl. BGHSt 29, 359, 368; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 309; VRS 59, 106, 110; OLG Köln VRS 61, 365, 367; KG, Beschluß vom 26. Juni 1996 - (5) 1 Ss 21/96 (21/96) .-).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins; KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38; offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22; die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.]; unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92).
  • BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21

    Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer

    Bezugnahmen oder Hinweise auf die in einer früheren Terminsladung enthaltene Belehrung genügen diesem Erfordernis nicht (vgl. Thüringer OLG ZfS 2003, 43); lediglich bei einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am selben Tag des anberaumten Termins auf Antrag des Verteidigers hat das OLG Zweibrücken (NZV 1996, 212) eine erneute Belehrung als entbehrlich angesehen.
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