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   OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12   

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https://dejure.org/2012,28353
OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 (https://dejure.org/2012,28353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 (https://dejure.org/2012,28353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 (https://dejure.org/2012,28353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 354 Abs 2 StPO, § 353 StPO, § 349 Abs 4 StPO, § 5 Abs 2 AufenthV, § 48 Abs 3 AufenthG
    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsgesetz; Verletzung zumutbarer ausweisrechtliher Pflichten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 48 Abs. 2, AufenthG § 48 Abs. 3, AufenthG § 3 Abs. 1
    Ausländerstrafrecht, Strafbarkeit, passloser Aufenthalt, Passpflicht, Duldung, qualifizierte Duldung, Indien, Passbeschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsgesetz; Verletzung zumutbarer ausweisrechtliher Pflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05

    Ausländer; Ausweisersatz; Duldungsanspruch; Heimatstaat; Passerlangung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. OLG München StV 2005, 213; OLG Celle StraFo 2005, 434).

    Das Zumutbarkeitskriterium soll hierbei lediglich der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Rechnung tragen (vgl. OLG Celle StraFo 2005, 434).

  • BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04

    Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main - 3 Ss 71/09 - - 1 Ss 251/09 - - 1 Ss 171/11 - - 1 Ss 199/11 - - 1 Ss 233/10 - [Bd. II, Bl. 216 ff. d. A.]; OLG München StV 2005, 213; NStZ 2011, 88).

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. OLG München StV 2005, 213; OLG Celle StraFo 2005, 434).

  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass ein Ausländer auch dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt hat, wenn er zu seiner Person falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 167/06 - OLG München NStZ 2006, 529).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 1 Ss 171/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main - 3 Ss 71/09 - - 1 Ss 251/09 - - 1 Ss 171/11 - - 1 Ss 199/11 - - 1 Ss 233/10 - [Bd. II, Bl. 216 ff. d. A.]; OLG München StV 2005, 213; NStZ 2011, 88).
  • OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06

    Kein zumutbares Hinwirken auf Passerlangung durch Falschangaben zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass ein Ausländer auch dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt hat, wenn er zu seiner Person falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 167/06 - OLG München NStZ 2006, 529).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 Ss 71/09

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Strafbarkeit bei Vorliegen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main - 3 Ss 71/09 - - 1 Ss 251/09 - - 1 Ss 171/11 - - 1 Ss 199/11 - - 1 Ss 233/10 - [Bd. II, Bl. 216 ff. d. A.]; OLG München StV 2005, 213; NStZ 2011, 88).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10

    Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main - 3 Ss 71/09 - - 1 Ss 251/09 - - 1 Ss 171/11 - - 1 Ss 199/11 - - 1 Ss 233/10 - [Bd. II, Bl. 216 ff. d. A.]; OLG München StV 2005, 213; NStZ 2011, 88).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 1 Ss 137/13

    Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufentHG wegen

    Das Zumutbarkeitskriterium soll hierbei lediglich der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Einhalt gebieten (vgl. Senatsbeschl. v. 22.08.2012, Az.: 1 Ss 210/12 m.w.N.).
  • OLG München, 21.11.2012 - 4St RR 133/12

    Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass: Strafbarkeit eines Drittstaatenangehörigen

    Ein Ausländer hat dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt, wenn er zu seiner Person falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.8.2012 - Gz.: 1 Ss 210/12 zitiert nach juris, dort Rdn.13 m.w.N.).
  • KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13

    Passpflicht von Ausländern

    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG StV 2005, 213; OLG München, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StRR 133/12 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -).

  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

    Ein Ausländer hat insbesondere dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt, wenn er zu seiner Person falsche Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (OLG München, Beschluss vom 21.11.2012 - 4 St RR 133/12 [juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 220; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 Ss 167/06 [juris]; OLG München NStZ 2006, 529; ebenso BayObLG NStZ-RR 2005, 21 zu § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG); mithin hat der Angeklagte keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG (sogenannte qualifizierte Duldung).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2013 - 1 Ss 225/13

    Notwendige Feststellung des Amtsgerichts bei Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

    Das Zumutbarkeitskriterium soll hierbei lediglich der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Rechnung tragen (vgl. Senatsbeschluss vom 22.08.2012, Az.: 1 Ss 210/12 m.w.N.).
  • KG, 07.05.2013 - 161 Ss 68/13

    Kein Einfluss der Duldung auf Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Ein Ausländer hat jedoch dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt, wenn er zu seiner Person falsche oder unvollständige Angaben gemacht, mithin über seine Identität getäuscht hat (OLG München aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - bei juris mwN).
  • KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13

    Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - [juris]; BayObLG StV 2005, 213; OLG München NStZ-RR 2011, 188 [Ls]), während die Strafbarkeit somit entfällt, wenn ihm ein Anspruch auf Erteilung eines solchen Ersatzpapiers zusteht (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags

    c) Der Strafbarkeit der Angeklagten steht kein Anspruch auf Erteilung einer sog. qualifizierten Duldung in Form des mit Lichtbild versehenen Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG entgegen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.08.2004 - 4St RR 84/04 a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2009, 257, 258; NStZ-RR 2012, 220 und Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 bei juris).
  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

    Gemessen daran gibt es den vom Landgericht aufgestellten Grundsatz, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger i... Staatsangehöriger ausnahmslos von sämtlichen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung befreit wäre, nicht; vielmehr ist die Zumutbarkeit der Mitwirkungshandlung auch bei einem iranischen Staatsangehörigen jeweils einzelfallbezogen unter Ausschöpfung sämtlicher in Betracht kommender Aufklärungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06, juris Rn. 38, 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 11.07.2022 - 203 StRR 159/22

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil vom Vorwurf des unterlaubten

    Gemessen daran gibt es den vom Landgericht aufgestellten Grundsatz, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger i... Staatsangehöriger ausnahmslos von sämtlichen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung befreit wäre, nicht; vielmehr ist die Zumutbarkeit der Mitwirkungshandlung auch bei einem iranischen Staatsangehörigen jeweils einzelfallbezogen zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris; OLG München, Urteil vom 9. März 2010 - 4 StRR 102/09 -, juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 -, juris).
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