Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 03.04.2002 - 1 Ss 224/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
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StPO § 349 Abs. 2 § 349 Abs. 3
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2002 - 1 Ss 224/01
Der Senat, der den Verwerfungsantrag der Staatsanwaltschaft angeregt hat, sieht sich durch die vom Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 27. März 2000 geäußerte Rechtsansicht (NStZ 2000, 382, 383) nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im schriftlichen Verfahren gemäß § 349 Abs. 2, 3 StPO als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens oder des rechtlichen Gehörs, den das Bundesverfassungsgericht für solche Fälle der Verfahrensinitiative durch das Revisionsgericht befürchtet (vgl. NStZ 2000, 382, 383), war durch diese Vorsorge ausgeschlossen.
- KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2002 - 1 Ss 224/01
Der Senat hat bereits verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass es dem Revisionsgericht im Einzelfall nicht verwehrt ist, die Stellung eines Antrags nach § 349 Abs. 2 StPO anzuregen, da dies weder gegen den Gesetzeswortlaut verstößt, noch prozess- oder systemwidrig ist (vgl. Senatsbeschluss NJW 2001, 2110; ebenso KG StV 2001, 153 ff; Friemel, NStZ 2002, 72, 73 f). - OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ss 31/01
Berechtigung des Revisionsgerichts zur Anregung der Stellung eines Antrags nach § …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2002 - 1 Ss 224/01
Der Senat hat bereits verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass es dem Revisionsgericht im Einzelfall nicht verwehrt ist, die Stellung eines Antrags nach § 349 Abs. 2 StPO anzuregen, da dies weder gegen den Gesetzeswortlaut verstößt, noch prozess- oder systemwidrig ist (vgl. Senatsbeschluss NJW 2001, 2110; ebenso KG StV 2001, 153 ff; Friemel, NStZ 2002, 72, 73 f).
- OLG München, 30.05.2007 - 5St RR 35/07
Unzulässiges Ablehnungsgesuch bei ausschließlicher Begründung mit Beteiligung der …
Denn einerseits ist es dem Revisionsgericht im Einzelfall nicht verwehrt, die Stellung eines Antrags nach § 349 Abs. 2 StPO anzuregen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3.4.2002, 1 Ss 224/01; OLG Zweibrücken NJW 2001, 2110; KG StV 2001, 153, 154 jeweils m.w.N.) und andererseits wahrt die Offenlegung des vorläufigen Beratungsergebnisses den Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs und den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 103 Abs. 1 GG).
Rechtsprechung
OLG Jena, 07.11.2001 - 1 Ss 224/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)