Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 354 Abs 2 StPO, § 353 StPO, § 349 Abs 4 StPO, § 48 Abs 2 AufenthG, § 3 Abs 1 AufenthG
Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
- sweh.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.04.2010 - 10 Ns - 26/10 AR 300435/10 Ns 992 Ds 395 Js 7944/08
- OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 220
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06
Kein zumutbares Hinwirken auf Passerlangung durch Falschangaben zu …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.9.2006 - 1 Ss 167/06; OLG München NStZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten. - OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 Ss 71/09
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Strafbarkeit bei Vorliegen der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und Abs. 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes hat (vgl. Senatsbeschlüsse v. 19.9.2006 - 1Ss 167/06, v. 17.9.2009 - 1 Ss 251/09, v. 24.6.2011 - 1 Ss 199/11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 12.3.2009 - 3 Ss 71/09; OLG München NStZ 2011, 88). - OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06
Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.9.2006 - 1 Ss 167/06; OLG München NStZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten.
- OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1 …
Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main - 3 Ss 71/09 - - 1 Ss 251/09 - - 1 Ss 171/11 - - 1 Ss 199/11 - - 1 Ss 233/10 - [Bd. II, Bl. 216 ff. d. A.]; OLG München StV 2005, 213; NStZ 2011, 88). - OLG Düsseldorf, 25.05.2020 - 2 RVs 35/20 Zwar würde bereits ein Anspruch auf Erteilung eines Ausweisersatzes die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG entfallen lassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 402; OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 220; KG BeckRS 2013, 15050;… Hohoff a.a.O. § 95 AufenthG Rdn. 9).
- LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10
Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne …
Ein Ausländer hat insbesondere dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt, wenn er zu seiner Person falsche Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (OLG München, Beschluss vom 21.11.2012 - 4 St RR 133/12 [juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 220; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 Ss 167/06 [juris]; OLG München NStZ 2006, 529; ebenso BayObLG NStZ-RR 2005, 21 zu § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG); mithin hat der Angeklagte keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG (sogenannte qualifizierte Duldung). - BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23
Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags
c) Der Strafbarkeit der Angeklagten steht kein Anspruch auf Erteilung einer sog. qualifizierten Duldung in Form des mit Lichtbild versehenen Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG entgegen (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 30.08.2004 - 4St RR 84/04 a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2009, 257, 258; NStZ-RR 2012, 220 und Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 bei juris).
Rechtsprechung
KG, 07.07.2010 - (1) 1 Ss 233/10 (17/10) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Strafbefehlsverfahren, Vertretung, Verteidiger
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 411 Abs 2 S 1 StPO, § 412 S 1 StPO
Verwerfungsurteil im Strafbefehlsverfahren: Schweigen des bevollmächtigten Verteidigers im Hauptverhandlungstermin
- verkehrslexikon.de
Kein Verwerfungsurteil im Strafbefehlsverfahren bei Schweigen des bevollmächtigten Verteidigers im Hauptverhandlungstermin
- IWW
- Wolters Kluwer
Anwesenheit eines bevollmächtigten Verteidigers als ausreichende Vertretung eines Angeklagten im Hauptverhandlungstermin eines Strafbefehlsverfahrens
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme einer Vertretungsunwilligkeit eines Rechtsverteidigers im Strafbefehlsverfahren
- Anwaltsblatt
§ 411 StPO
Verteidigen durch Schweigen in der Hauptverhandlung - Anwaltsblatt
§ 411 StPO
Verteidigen durch Schweigen in der Hauptverhandlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 411 Abs. 2
Anforderungen an die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger im Strafbefehlsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Auch wenn der Verteidiger stumm bleibt, spricht das allein nicht gegen seinen Vertretungswillen…
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 19.02.2010 - (328 Cs) 3 Wi Js 1472/09 (309/08
- KG, 07.07.2010 - (1) 1 Ss 233/10 (17/10)
Papierfundstellen
- AnwBl 2011, 295
- AnwBl Online 2011, 84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 09.04.2009 - 32 Ss 21/09
Auszug aus KG, 07.07.2010 - 1 Ss 233/10
Dies bedarf vielmehr eindeutiger Indizien (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 352; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen StRR 2008, 148;… Fischer in KK StPO 6. Aufl., § 411 Rdnr. 14). - OLG Bremen, 18.12.2007 - Ss 42/07
Revision gegen Verwerfung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen einer …
Auszug aus KG, 07.07.2010 - 1 Ss 233/10
Dies bedarf vielmehr eindeutiger Indizien (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 352; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen StRR 2008, 148;… Fischer in KK StPO 6. Aufl., § 411 Rdnr. 14). - KG, 09.01.2002 - 5 Ws 3/02
Auszug aus KG, 07.07.2010 - 1 Ss 233/10
Im Strafbefehlsverfahren hindert grundsätzlich bereits die Anwesenheit eines vertretungsberechtigten und vertretungsbereiten Verteidigers den Erlass eines Verwerfungsurteils, es sei denn, dieser hat Erklärungen abgegeben, die den Schluss zulassen, er sei außerstande oder nicht gewillt, den Angeklagten in der Hauptverhandlung zu vertreten (vgl. KG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 -, zitiert nach juris).
- OLG Oldenburg, 20.12.2016 - 1 Ss 178/16
Anforderungen an die Vollmacht zur Vertretung des Angeklagten im Termin zur …
Aus dem Schweigen des Verteidigers und dem - wie vorliegend geschehen - Absehen von einer Antragstellung allein lässt sich deshalb nicht schließen, er sei nicht verhandlungswillig (vgl. KG, Beschluss v. 07.07.2010, 1 Ss 233/10, StraFo 2010, 427 m.w.N., zu § 411 Abs. 2 Satz 1 StPO).