Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00 I 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,56276
OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00 I 5/01 (https://dejure.org/2001,56276)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.03.2001 - 1 Ss 244/00 I 5/01 (https://dejure.org/2001,56276)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. März 2001 - 1 Ss 244/00 I 5/01 (https://dejure.org/2001,56276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,56276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94
    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00
    Denn nach neuerer Rechtsprechung der Obergerichte erfordert eine (ggf. durch Rückrechnung ermittelte) Blutalkoholkonzentration über 2, 5 mg/g nicht nur die Erörterung der Frage einer verminderten, sondern auch die einer möglicherweise aufgehobenen Schuldfähigkeit, da bei Überschreiten dieses Schwellenwertes eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Auseinandersetzung mit dieser Frage erforderlich ist (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85 [86] m. w. N.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00
    Demzufolge liegen nur dann Rechtsfehler vor, wenn etwa die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 180 m. w. N.; KK-Kuckein a. a. O. § 353 Rdz. 28, § 337 Rdz. 28, § 344 Rdz. 27 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Der etwaigen Anordnung einer Unterbringung nach § 64 StGB stünde das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 S. 1 StPO nicht entgegen, § 358 Abs. 2 S. 3 StPO (KK-Kuckein, StPO, § 358, Rdnr. 23; OLG Rostock, Beschluss vom 22. März 2001 - 1 Ss 244/00 I 5/01, juris, Rdnr. 19).

    Ein solches Verhalten kann für andere Verkehrsteilnehmer mit erheblichen Gefahren verbunden sein, die sich im Fall der Tat zu Ziffer 1 auch realisierten, denn der Angeklagte verursachte infolge seiner Alkoholisierung einen Verkehrsunfall, bei dem seine Beifahrerin verletzt wurde (Senat, Beschluss vom 22. April 2014 - III-3 RVs 30/14; Beschluss vom 10. Februar 2015 - III-3 RVs 5/15; Beschluss vom 15. September 2016 - 3 RVs 70/16, juris, Rdnr. 20; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 4 Ss 361/05, juris, Rdnr. 21; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, juris, Rdnr. 16; OLG Rostock, Beschluss vom 22. März 2001 - 1 Ss 244/00 I 5/01, juris, Rdnr. 19).

  • OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10

    Trunkenheit im Verkehr: Erforderlichkeit sachverständiger Hilfe zur Beurteilung

    Auf einen Sachverständigen kann grundsätzlich nur verzichtet werden, wenn es an den tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt oder das Gericht ausnahmsweise, etwa in einfacheren Fällen der Feststellung und Bewertung der Blutalkoholkonzentration oder sonst bei Vorliegen von besonderem richterlichen Erfahrungswissen auf bestimmten Teilbereichen über die erforderliche besondere Sachkunde verfügt, was dann in der Regel näher darzulegen ist (OLG Koblenz VRS 104, 300; OLG Rostock Beschluss vom 22.03.2001 1 Ss 244/00 -zitiert nach juris-).
  • LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Auf einen Sachverständigen kann grundsätzlich nur verzichtet werden, wenn das Gericht ausnahmsweise, etwa in einfacheren Fällen der Feststellung und Bewertung der Blutalkoholkonzentration oder sonst bei Vorliegen von besonderem richterlichen Erfahrungswissen auf bestimmten Teilbereichen über die erforderliche besondere Sachkunde verfügt, was dann in Regel näher darzulegen ist (OLG Rostock, Beschluss vom 22.03.2001, 1 Ss 244/00 I 5/01 - zitiert nach juris -) .
  • OLG Schleswig, 03.03.2016 - 1 Ss 11/16
    Ein Alkoholisierungsgrad ab 2, 5 ? führt daher in der Regel zur Notwendigkeit einer nicht bloß auf § 21 StGB bezogenen, sondern auch einer im Hinblick auf § 20 StGB zu erfolgenden Erörterung der Schuldfähigkeit (OLG Köln, aaO; OLG Köln I. Strafsenat, Beschluss vom 22.1.2010 - 83 Ss 105/09 OLG Rostock, I. Strafsenat, Beschluss vom 22.3.2001, - 1 Ss 244/00 -, OLG Frankfurt, III. Strafsenat, Beschluss vom 9.7.1995 - III Ss 164/94 alles in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht