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   OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07   

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OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07 (https://dejure.org/2007,48892)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.10.2007 - 1 Ss 269/07 (https://dejure.org/2007,48892)
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  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07
    Verweigert der Angeklagte in vollem Umfang die Einlassung in der Hauptverhandlung, so dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden (siehe etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.7.1995, 2 BvR 326/92, NStZ 1995, 555; BGHSt 25, 365, 368; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 261 Rdnr. 14 m.w.N.).

    Davon abgesehen hätte es selbst dann an der Qualifizierung des Verhaltens des Angeklagten als vollständiges Schweigen nichts geändert, wenn der Angeklagte selbst die Täterschaft allgemein bestritten hätte (siehe BGHSt 25, 365, 368; 38, 302, 307; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 16).

  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 64/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täter- und

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07
    Lässt der schweigende Angeklagte zu, dass sein Verteidiger tatsächliche Erklärungen abgibt, so sind diese unverwertbar, wenn der Angeklagte nicht ausdrücklich erklärt, dass er sie bestätigen wolle (BGH NStZ 2006, 408; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 16a).
  • BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92

    Verfassungswidrige Beweiswürdigung - Schweigerecht des Angeklagten

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07
    Verweigert der Angeklagte in vollem Umfang die Einlassung in der Hauptverhandlung, so dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden (siehe etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.7.1995, 2 BvR 326/92, NStZ 1995, 555; BGHSt 25, 365, 368; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 261 Rdnr. 14 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07
    Davon abgesehen hätte es selbst dann an der Qualifizierung des Verhaltens des Angeklagten als vollständiges Schweigen nichts geändert, wenn der Angeklagte selbst die Täterschaft allgemein bestritten hätte (siehe BGHSt 25, 365, 368; 38, 302, 307; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 16).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07
    Diese Äußerung des Verteidigers führt nicht dazu, dass das Aussageverhalten des Angeklagten lediglich als ¿teilweises Schweigen¿ anzusehen wäre und damit unter bestimmten Voraussetzungen als Beweisanzeichen verwertet werden durfte (vgl. BGHSt 20, 298, 300; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 17 m.w.N.).
  • KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10

    Schweigender Angeklagter, Anforderungen, Verfahrensrüge

    Fehlt es an einer derartigen Bestätigung, bleibt sie unverwertbar [vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 8. Oktober 2007 -1 Ss 269/07- bei juris].
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OLG Jena, Entscheidung vom 06.10.2007 - 1 Ss 269/07 (https://dejure.org/2007,34669)
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