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   KG, 02.12.1996 - (3) 1 Ss 285/96 (101/96)   

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KG, 02.12.1996 - (3) 1 Ss 285/96 (101/96) (https://dejure.org/1996,30621)
KG, Entscheidung vom 02.12.1996 - (3) 1 Ss 285/96 (101/96) (https://dejure.org/1996,30621)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - (3) 1 Ss 285/96 (101/96) (https://dejure.org/1996,30621)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21

    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auch unter Berücksichtigung der angeordneten Einziehung des Wertersatzes von 6.029,00 EUR, die zwar keine (Neben-) Strafe, sondern eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB eigener Art darstellt und den Angeklagten als Rechtsfolge der Verurteilung trifft, sind die Rechtsfolgen nicht als derart schwer anzusehen, dass dies die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erfordert. Zwar kann die Einziehung wertvoller Gegenstände eine schwerwiegende Rechtsfolge im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO auslösen, jedoch stellt die Einziehung von 6.029 EUR einen für den Angeklagten betragsmäßig begrenzten Vermögensnachteil dar, der die Grenze zum "wertvollen Gegenstand" nicht übersteigt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 2. Dezember 1996, 1 Ss 285/96, zitiert nach juris, Einziehung dreier Pkw).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Eine Tat ist insbesondere dann regelmäßig als schwer anzusehen, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (vgl. KG VRS 95, 113; Beschlüsse vom 28. September 2010 - 3 Ws 488/10 - und 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 - std. Rspr.; Meyer-Goßner a.a.O. mit weit. Nachwesen) oder eine gravierende Maßregel der Besserung und Sicherung droht (vgl. Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl., § 140 Rdn. 21).

    Zwar kann die Einziehung wertvoller Gegenstände eine schwerwiegende Rechtsfolge im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. KG VRS 95, 113; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 21).

    Der Fall unterscheidet sich damit grundlegend von der zuvor durch das Kammergericht entschiedenen Konstellation (VRS 95, 113), bei der eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr mit der Einziehung von drei Kraftfahrzeugen sowie der Anordnung einer Fahrerlaubnissperre von 18 Monaten zusammentraf.

  • LG Aurich, 05.02.2021 - 12 Qs 28/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolgen, Einziehung, Steuerstrafverfahren

    In Bezug auf eine drohende Einziehung hat das Kammergericht entschieden, dass der Antrag auf Einziehung wertvoller Gegenstände die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebieten kann (KG, Beschluss vom 02.12.1996 - 1 Ss 285/96).
  • LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
    In Bezug auf eine drohende Einziehung hat das Kammergericht entschieden, dass der Antrag auf Einziehung wertvoller Gegenstände die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebieten kann (KG, Beschluss vom 02.12.1996 ‒ 1 Ss 285/96).
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