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   OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03   

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https://dejure.org/2003,3861
OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03 (https://dejure.org/2003,3861)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.12.2003 - 1 Ss 289/03 (https://dejure.org/2003,3861)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 1 Ss 289/03 (https://dejure.org/2003,3861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungswidrige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h; Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung einer Geldbuße; Vorliegen von Verfahrensverstößen; Unterbliebene Einführung der als gerichtsbekannt verwerteten ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bestätigung der Geschwindigkeit durch den Fahrer und Messtoleranzen.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Bestätigung durch den Fahrer und Messtoleranzen

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StPO § 261; ; StVG § 25; ; StVO § 3

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Bestätigung der Geschwindigkeit durch den Fahrer und Messtoleranzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StPO § 261; StVG § 25; StVO § 3
    Einführung in die Hauptverhandlung von gerichtsbekannten und gerichtskundigen Tatsachen - Geständnis bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Darstellung der Messverfahren im Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 396
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
    Als gerichtskundig in die richterliche Überzeugungsbildung einbezogene Tatsachen müssen - nicht protokollierungspflichtig (BGHSt 36, 354) - in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein, dass das Gericht darauf hingewiesen hat, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen.

    Als gerichtskundig in die richterliche Überzeugungsbildung einbezogene Tatsachen müssen - nicht protokollierungspflichtig (BGHSt 36, 354) - in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein, dass das Gericht darauf hingewiesen hat, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen (BGH NStZ 1995, 246).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, im Urteil grundsätzlich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NJW 1993, 3081, 3083/3084).

    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, im Urteil grundsätzlich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NJW 1993, 3081, 3083/3084).

  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94

    Amtsstellung - Sexueller Übergriff - Vorteil - Gewährung - Geschlechtsverkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
    Ansonsten wird dem Betroffenen die Möglichkeit abgeschnitten, sich gegen diese Tatsachenfeststellung wirksam zu verteidigen (vgl. BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
    Die Rüge, es seien im Urteil Urkunden - hier Eichschein und Ordnungswidrigkeitsanzeige - verwertet worden, ohne dass diese zuvor gemäß §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, 249 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung verlesen worden seien, ist nur dann Erfolg versprechend, wenn ein entsprechender Nachweis ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme geführt werden kann (BGHSt 29, 18, 21).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94

    Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
    Als gerichtskundig in die richterliche Überzeugungsbildung einbezogene Tatsachen müssen - nicht protokollierungspflichtig (BGHSt 36, 354) - in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein, dass das Gericht darauf hingewiesen hat, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen (BGH NStZ 1995, 246).
  • OLG Koblenz, 19.09.2006 - 1 Ss 145/06

    Anforderungen an die Feststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung und an die

    Räumt der Betroffene - wie hier - die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ein, muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung des Urteils auf mögliche Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen das angewandte Messverfahren, den Toleranzwert und die nach Abzug des Toleranzwertes ermittelte Fahrgeschwindigkeit mitteilen (BGHSt 39, 291 [292, 294 f.]; Senat, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 1 Ss 203/01 - Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 Ss 289/03 -).

    Diese Ausführungen sind zutreffend (vgl. Senatsbeschlüsse 1 Ss 203/01 vom 24.07.2001, 1 Ss 289/03 vom 09.12.2003 und 1 Ss 141/05 vom 12.08.2005).

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

    Dieser Darstellung bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein (BGHSt 39, 291 ff. = BGH NStZ 1993, 592 ff.; OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; OLG Koblenz NStZ 2004, 396; Schleswig-Holsteinisches OLG NZV 2003, 394; OLG Jena, NJW 2006, 1075 ).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

    Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die, wie das vorliegende, durch einen einfach gelagerten Sachverhalt, einen vergleichsweise unbedeutenden Tatvorwurf und eine verhältnismäßig geringfügige Sanktion gekennzeichnet sind, reicht deshalb, anders als bei komplexen Sachverhalten oder gar in Strafverfahren, die Angabe aus, dass der Betroffene die Tat gestanden hat (OLG Jena, DAR 2004, 663, Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 394; OLG Koblenz, NStZ 2004, 396).
  • OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung

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  • OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Qualifiziertes Geständnis bei

    Bei sinngerechter Interpretation ?geständiger? Einlassungen im Urteil, etwa des Inhalts, dass die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung seitens des Betroffenen auch in der festgestellten Höhe nicht in Abrede gestellt worden sei (OLG Düsseldorf NZV 1994, 241), wird deshalb häufig davon auszugehen sein, dass der Betroffene lediglich den ihm nachträglich bekannt gewordenen Messvorgang als solchen und die aus diesem resultierende, d.h. ihm bereits ?als gemessen? präsentierte Geschwindigkeit zur Tatzeit und gerade nicht deren Richtigkeit als das Resultat eigener originärer Wahrnehmung bestätigt hat (OLG Jena NJW 2006, 1075 f.; OLG Hamm NZV 2002, 101/102; 2002, 282; missverständlich insoweit OLG Koblenz NStZ 2004, 396/397 f., da die im dort überprüften Urteil ?klar und eindeutig als Einräumen der Geschwindigkeitsüberschreitung? gewertete Betroffeneneinlassung nicht wiedergegeben wird).
  • OLG Koblenz, 31.01.2013 - 2 SsBs 2/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen

    Der Tatrichter muss, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, im Urteil das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten' Toleranzwert mitteilen (BGH NJVV 1993, 3081 - [...] Rn. 33; OLG Koblenz, Beschl.1 Ss 289/03 v. 9.12.2003).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 497/04
    Insoweit ist anerkannt, dass als gerichtskundig zu erörternde Tatsachen jedenfalls in der Form Gegenstand der Hauptverhandlung sein müssen, dass das Gericht die Beteiligten darauf hinweist, es werde diese Tatsachen möglicherweise als offenkundig seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BGH NStZ 1995, 246; OLG Koblenz NStZ 2004, 396).
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