Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebserlaubnis: Kein Erlöschen allein durch Verschleiß; Fahrlässige Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis; Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis; Willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftrades wegen abgefallender Querbleche am Auspuff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zubehör: Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Betriebserlaubnis
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Verschleiß lässt Betriebserlaubnis nicht erlöschen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auspuff defekt - Damit erlischt nicht gleich die Betriebserlaubnis für ein Motorrad
- streifler.de (Kurzinformation)
Zubehör: Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Fahrzeugverschleiss allein führt grundsätzlich nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Fahrzeugverschleiss allein führt grundsätzlich nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auspuff: Kein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei bloßem Verschleiß
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2279 (Ls.)
- NStZ-RR 2006, 187
- NZV 2006, 329
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05
Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setzt jedoch nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichen (vgl. Senat NJW 2003, 1061 f.; BayObLG ZfSch 1985, 255 f.; OLG Düsseldorf VerkMitt 1966 Nr. 27;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVZO , § 19 Rn. 6, 10, 11 m.w.N.).