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   OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05   

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https://dejure.org/2006,2376
OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05 (https://dejure.org/2006,2376)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2006 - 1 Ss 30/05 (https://dejure.org/2006,2376)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 1 Ss 30/05 (https://dejure.org/2006,2376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebserlaubnis: Kein Erlöschen allein durch Verschleiß; Fahrlässige Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis; Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis; Willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftrades wegen abgefallender Querbleche am Auspuff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Verschleiß lässt Betriebserlaubnis nicht erlöschen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auspuff defekt - Damit erlischt nicht gleich die Betriebserlaubnis für ein Motorrad

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Zubehör: Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Fahrzeugverschleiss allein führt grundsätzlich nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Fahrzeugverschleiss allein führt grundsätzlich nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Auspuff: Kein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei bloßem Verschleiß

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2279 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 187
  • NZV 2006, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05
    Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setzt jedoch nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichen (vgl. Senat NJW 2003, 1061 f.; BayObLG ZfSch 1985, 255 f.; OLG Düsseldorf VerkMitt 1966 Nr. 27; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVZO , § 19 Rn. 6, 10, 11 m.w.N.).
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