Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 15.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8736
OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07 (https://dejure.org/2008,8736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2008 - 1 Ss 313/07 (https://dejure.org/2008,8736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2008 - 1 Ss 313/07 (https://dejure.org/2008,8736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Jugendstrafe u.a. wegen Betäubungsmitteldelikt: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Schuldschwere bei einem ausländischen Angeklagten

  • Judicialis

    BtMG § 29; ; JGG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeitsvoraussetzungen des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik und Voraussetzungen für eine Aussetzung der Abschiebung; Nicht geringe Menge des Betäubungsmittels Crack; Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeitsvoraussetzungen des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik und Voraussetzungen für eine Aussetzung der Abschiebung; Nicht geringe Menge des Betäubungsmittels Crack; Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07
    Die Schwere der Schuld im Sinne von § 17 Abs. 2, 2. Alt. JGG ist vor allem dann zu bejahen, wenn der dem Jugendlichen gleichgestellte Heranwachsende ein Kapitalverbrechen begeht (BGH StV 1998, 332, 333; Eisenberg, aaO, § 17 Rn. 32).

    Dagegen kann aber ein Vergehen mit vergleichsweise geringem (zurechenbarem) Schaden, auch wenn es "bedenkenlos" begangen wird, die Schwere der Schuld nicht begründen, da das Gewicht der Tat dazu zu gering ist (BGH StV 1998, 332, 333; Eisenberg, aaO, § 17 Rn. 32).

    Diese allein kann aber die Schwere der Schuld nicht begründen (vgl. BGH StV 1998, 332, 333).

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07
    Diese Feststellungen reichen im Hinblick auf die im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6.3.2003 - 2 BvR 397/02 - aufgezeigten Maßstäbe für eine Verurteilung nicht aus.
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07
    Im Übrigen ist hier, selbst wenn die Schwere der Schuld zu bejahen wäre, fraglich, ob die Verhängung einer Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. Eisenberg, aaO, § 17 Rn. 34; BGHSt 15, 224).
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH (StV 2005, 24) jedoch nur dann, wenn die Ausländerbehörde Kenntnis vom Aufenthalt des Ausländers hat.
  • BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98

    Anforderungen an die Annahme des Vorliegens schädlicher Neigungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07
    Daneben können zwar auch andere, besonders schwere Straftaten allein wegen der Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe fordern (vgl. etwa die Nachweise bei Röhm, NStZ-RR 1999, 289, 290: schwerer Raub [BGH vom 19.6.1998 - 2 StR 238/98], schwere räuberische Erpressung [BGH vom 25.11.1998 - 3 StR 4456/98]; BGH StV 1998, 335: unerlaubte Einfuhr von mehr als 15 Kilogramm Kokainzubereitung).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07
    Daneben können zwar auch andere, besonders schwere Straftaten allein wegen der Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe fordern (vgl. etwa die Nachweise bei Röhm, NStZ-RR 1999, 289, 290: schwerer Raub [BGH vom 19.6.1998 - 2 StR 238/98], schwere räuberische Erpressung [BGH vom 25.11.1998 - 3 StR 4456/98]; BGH StV 1998, 335: unerlaubte Einfuhr von mehr als 15 Kilogramm Kokainzubereitung).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36418
OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07 (https://dejure.org/2008,36418)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.02.2008 - 1 Ss 313/07 (https://dejure.org/2008,36418)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 1 Ss 313/07 (https://dejure.org/2008,36418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Notwendigkeit der Mitteilung der Einlassung des Betroffenen in den Urteilsgründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07
    Nur dann kann der Senat nämlich prüfen, ob der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, welche es ausnahmsweise gebieten, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.3.2001, 1 Ss 163/04: Augenblicksversagen; zu einem Ausnahmefall, vgl. OLG Karlsruhe DAR 2006, 227f.: Rückgriff auf in Bezug genommene Lichtbilder der Verkehrsüberwachung).
  • OLG Oldenburg, 29.11.1983 - Ss 211/84
    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07
    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
  • OLG Koblenz, 06.02.1986 - 1 Ss 67/86
    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07
    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
  • OLG Bamberg, 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bedingt vorsätzlichen Abstandsverstoß -

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, diese auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen (st.Rspr., vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2016 - 2 [7] SsBs 507/16; OLG Bamberg ZfS 2016, 116; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 und 21.11.2016 - 3 Ss OWi 1396/16; KG, Beschluss vom 09.10.2015 - 162 Ss 77/15 = VRS 129 [2015], 137; OLG Bamberg VRS 114, 456; OLG Jena VRS 114, 458; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256 = VRR 2007, 35 [Böhm]; OLG Bamberg DAR 2009, 655 [Ls] = VRR 2010, 32 [Gieg]; Gieg/Olbermann DAR 2009, 617, 622; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl. § 71 Rn. 43 ff; KK/Senge OWiG 4. Aufl. § 71 Rn. 106; Burhoff/Gieg a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 09.11.2023 - 2 ORbs 188/23

    Faires Verfahren; Messreihe; Einlassung

    Die fehlende Mitteilung der Einlassung stellt dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat ( Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Februar 2008, 1 Ss 313/07 juris).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, die Beweiswürdigung des Tatrichters auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen, wie für den Rechtsfolgenausspruch (OLG Bamberg VRS 114, 456/457; OLG Jena VRS 114, 458/459 f.; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).
  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, die Beweiswürdigung des Tatrichters auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen, wie für den Rechtsfolgenausspruch (KK-Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 106; Göhler OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 42, 43, jeweils m.w.N.; OLG Bamberg VRS 114, 456/457; OLG Jena VRS 114, 458/459 f.; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257; OLG Hamm NZV 2003, 295).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2019 - 53 Ss OWi 65/19

    Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, die Beweiswürdigung des Tatrichters auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen, wie für den Rechtsfolgenausspruch (KK-Senge OWiG 3. Aufl., § 71 Rn. 106; Göhler OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 42, 43, jeweils m. w. N.; OLG Bamberg VRS 114, 456/457; OLG Jena VRS 114, 458/459 f.; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257; OLG Hamm NZV 2003, 295).
  • BayObLG, 25.09.2019 - 202 ObOWi 1845/19

    Anforderungen an Darstellung der Vorahndungslage

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, diese auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen (st.Rspr., vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17 = OLGSt StPO § 267 Nr. 35; 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16 = OLGSt StPO § 267 Nr. 33; 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 = OLGSt StPO § 267 Nr. 31; 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 = OLGSt StPO § 267 Nr. 31; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.05.2008 - 3 Ss OWi 300/08 = VRS 114 [2008], 456 = VerkMitt 2008, Nr. 47 und OLG Bamberg, Beschluss vom 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09 = OLGSt StPO § 267 Nr. 22 = DAR 2009, 655 [Ls] = VRR 2010, 32 [Gieg]; KG, Beschluss vom 9.10.2015 - 162 Ss 77/15 = VRS 129 [2015], 137; OLG Jena, Beschluss vom 15.02.2008 - 1 Ss 313/07 = VRS 114 [2008], 458; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2016 - 2 [7] SsBs 507/16 [bei juris] und schon v. 16.10.2006 - 1 Ss 55/06 = NZV 2007, 256; vgl. auch Gieg/Olbermann DAR 2009, 617, 622; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. [2017] § 71 Rn 43 ff.; KK/Senge OWiG 5. Aufl. [2018] § 71 Rn 106; und Burhoff [Hrsg.]/Gieg, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche Bußgeldverfahren, 5. Aufl. [2018], Rn. 135 ff., jeweils m.w.N.).
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